RS Vwgh 1990/9/27 89/16/0214

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Veröffentlicht am 27.09.1990
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Index

32/06 Verkehrsteuern
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ErbStG §3 Abs1;
GebG 1957 §15 Abs3;
GebG 1957 §33 TP17 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/16/0215 Besprechung in:FJ 1995/9, Gebühren- und Verkehrssteuern-Rundschau 21-24; ÖStZ 1992, 158;

Rechtssatz

Der Gesetzgeber wollte idente Rechtsvorgänge bzw Rechtsgeschäfte, die er ausdrücklich als gebührenpflichtige Glücksverträge in § 33 TP 17 Abs 1 GebG anführt, nicht ohne weiteres gleichzeitig auch als Schenkung im Sinne des § 3 Abs 1 ErbStG der Schenkungssteuerpflicht unterstellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160214.X05

Im RIS seit

29.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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