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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §3 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/16/0215 Besprechung in:FJ 1995/9, Gebühren- und Verkehrssteuern-Rundschau 21-24; ÖStZ 1992, 158;Rechtssatz
Der Gesetzgeber wollte idente Rechtsvorgänge bzw Rechtsgeschäfte, die er ausdrücklich als gebührenpflichtige Glücksverträge in § 33 TP 17 Abs 1 GebG anführt, nicht ohne weiteres gleichzeitig auch als Schenkung im Sinne des § 3 Abs 1 ErbStG der Schenkungssteuerpflicht unterstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989160214.X05Im RIS seit
29.01.2002Zuletzt aktualisiert am
16.09.2009