RS Vwgh 1991/1/14 90/15/0009

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.01.1991
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Norm

ErbStG §2 Abs1 Z1;
GebG 1957 §15 Abs3;

Rechtssatz

Der Tatbestand eines Erwerbes auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches gemäß § 2 Abs 1 Z 1 ErbStG wird auf dem Boden der Erwägungen des Verstärkten Senates des VwGH vom 12.12.1985, 83/16/0178, VwSlg 6058 F/1985, auch dann verwirklicht, wenn zur Erfüllung des geltend gemachten Pflichtteilsanspruches ein Geschäftsanteil an einer Personengesellschaft hingegeben wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150009.X01

Im RIS seit

14.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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