RS Vwgh 1986/12/19 86/15/0071

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Veröffentlicht am 19.12.1986
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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §14;

Rechtssatz

Das Gebührengesetz ist vom Prinzip der Schriftlichkeit (Urkundenprinzip) beherrscht, welches gerade für die Schriften iSd § 14 GebG voll zur Anwendung zu kommen hat (Hinweis auf E 15.1.1981, 3627/80). Das Urkundenprinzip besagt, dass

a) die Gebührenpflicht grundsätzlich an das Vorhandensein eines Schriftstückes gebunden ist,

b) für die Feststellung der Gebührenpflicht ausschließlich der Inhalt des Schriftstückes maßgebend ist und dass

c) die Gebührenpflicht so oft besteht, als Schriftstücke bzgl des gleichen gebührenpflichtigen Tatbestandes errichtet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986150071.X01

Im RIS seit

19.12.1986

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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