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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GJGebG 1962 §13;Beachte
Besprechung in:AnwBl 12/1986;Rechtssatz
Der Wert (Einheitswert) der Liegenschaft kommt als Streitwert dann in Frage, wenn die Liegenschaft selbst Ziel des Klagebegehrens ist, also insbesondere, wenn das Urteilsbegehren auf Übereignung der Liegenschaft oder auf Löschung einer fehlerhaften Eigentumsübertragung im Grundbuch gerichtet ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986160076.X01Im RIS seit
04.09.1986Zuletzt aktualisiert am
30.10.2009