RS Vwgh 1986/9/4 86/16/0076

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.09.1986
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27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GJGebG 1962 §13;
GJGebG 1962 §14;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 12/1986;

Rechtssatz

Der Wert (Einheitswert) der Liegenschaft kommt als Streitwert dann in Frage, wenn die Liegenschaft selbst Ziel des Klagebegehrens ist, also insbesondere, wenn das Urteilsbegehren auf Übereignung der Liegenschaft oder auf Löschung einer fehlerhaften Eigentumsübertragung im Grundbuch gerichtet ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986160076.X01

Im RIS seit

04.09.1986

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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