RS Vwgh 1988/12/12 87/15/0057

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.1988
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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §14 TP6;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1989/5, S 279;

Rechtssatz

Eine Unterschrift stellt kein Wissensmerkmal einer Eingabe dar. Die Unterschrift ist in bestimmten Fällen ein Kriterium, wie eine Eingabe zu erledigen ist, nicht aber, ob überhaupt eine zu erledigende Eingabe vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987150057.X03

Im RIS seit

05.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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