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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §14 TP6;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1989/5, S 279;Rechtssatz
Eine Unterschrift stellt kein Wissensmerkmal einer Eingabe dar. Die Unterschrift ist in bestimmten Fällen ein Kriterium, wie eine Eingabe zu erledigen ist, nicht aber, ob überhaupt eine zu erledigende Eingabe vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987150057.X03Im RIS seit
05.04.2001