Index
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §14 TP11;Rechtssatz
Kauft jemand von einer gemeinnützigen Baugenossenschaft, Wohngenossenschaft und Siedlungsgenossenschaft einen Liegenschaftsanteil, verbunden mit den Rechten an einer Eigentumswohnung, so ist im Hinblick auf die enge Verflechtung der Abreden über den Eigentumsübergang und das hiefür zu leistende Entgelt mit den vom Wohnungswerber im konkreten Fall gem den Vertragsbedingungen zwecks Inanspruchnahme der Wohnbauförderung zu übernehmenden Verpflichtung, gegenüber dem Verkäufer zu bestimmten Terminen bestimmte Beträge an anteiligen Grundkosten und an anteiligen Baukosten zu erlegen, die Qualifikation der Kaufvertragsurkunde als eine durch das KFG 1968 veranlaßte Schrift zu bejahen (Hinweis E 24.11.1976, 574/74 VwSlg 4957 F/1976).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986150130.X03Im RIS seit
27.04.1987