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L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrVG §1;Rechtssatz
Durch die Behebung des Bescheides der Agrarbezirksbehörde betreffend die Stattgebung einer Minderheitenbeschwerde gegen den Vollversammlungsbeschluß einer Agrargemeinschaft durch den Landesagrarsenat gemäß § 66 Abs 2 AVG iVm § 1 AgrVG ist die Agrarbezirksbehörde verpflichtet, den Bescheid im aufgehobenen Umfang unter Beachtung der im aufhebenden Bescheid geäußerten Rechtsansicht nach Durchführung einer Verhandlung neu zu erlassen (Hinweis E 8.4.1986, 84/07/0134), solange nicht die genannte Minderheitenbeschwerde zurückgezogen worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990070175.X01Im RIS seit
03.05.2001