Index
L65000 Jagd WildNorm
FlVfGG §36 Abs1;Rechtssatz
Ein Einspruch gegen den Vollversammlungsbeschluß einer Agrargemeinschaft betreffend die Verpachtung einer Eigenjagd kann erfolgreich nur aufzeigen, daß dieser Beschluß nicht ordnungsgemäß, dh entsprechend den Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes zustandegekommen ist (formeller Mangel) oder daß dieser Beschluß gegen das Gesetz oder die Satzung verstößt (inhaltlicher Mangel; Hinweis E 30.9.1980, 2917/79, VwSlg 10243 A/1980; E 30.3.1982, 81/07/0229).
Schlagworte
Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Verhältnis zu anderen Normen Materien BodenreformEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990070175.X06Im RIS seit
03.05.2001