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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der Einspruch eines Mitgliedes einer Agrargemeinschaft gegen einen Beschluß von deren Vollversammlung kann nur die Frage aufwerfen, ob dieser nicht ordnungsgemäß, dh entsprechend den Bestimmungen der Satzung der Agrargemeinschaft oder des Gesetzes zustande gekommen ist (formeller Mangel) oder ob dieser Beschluß gegen das Gesetz oder die Satzung verstößt (inhaltlicher Mangel); (Hinweis E 30.9.1980, 2917/79, VwSlg 10243 A/1980; E 30.3.1982, 81/07/0229), wobei nur eine solche Satzungsverletzung oder Gesetzesverletzung einer VwGH-Beschwerde zum Erfolg verhilft, als damit in Rechte des beschwerdeführenden Mitglieds der Agrargemeinschaft eingegriffen wird.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990070117.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
25.03.2011