RS Vwgh 1993/6/22 91/07/0165

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Veröffentlicht am 22.06.1993
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Index

L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Salzburg
001 Verwaltungsrecht allgemein
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §36 Abs1;
FlVfLG Slbg 1973;
VwRallg;

Rechtssatz

Daß die Verletzung von Organisationsvorschriften im Zustandekommen des Vollversammlungsbeschlusses einer Agrargemeinschaft unbefristet, die inhaltliche Rechtswidrigkeit eines solchen Beschlusses aber nur befristet bekämpfbar sein sollte, begründete einen Wertungswiderspruch, der ohne Bestand einer eine solche Regelung ausdrücklich vorsehenden Norm der in Betracht kommenden Organisationsvorschrift der Agrargemeinschaft nicht unterstellt werden darf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991070165.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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