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L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §36 Abs1;Rechtssatz
Daß die Verletzung von Organisationsvorschriften im Zustandekommen des Vollversammlungsbeschlusses einer Agrargemeinschaft unbefristet, die inhaltliche Rechtswidrigkeit eines solchen Beschlusses aber nur befristet bekämpfbar sein sollte, begründete einen Wertungswiderspruch, der ohne Bestand einer eine solche Regelung ausdrücklich vorsehenden Norm der in Betracht kommenden Organisationsvorschrift der Agrargemeinschaft nicht unterstellt werden darf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991070165.X01Im RIS seit
11.07.2001