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L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §36 Abs1;Rechtssatz
Angefochtene Beschlüsse einer Agrargemeinschaft sind von der Agrarbehörde daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen gesetzliche Bestimmungen oder einen Regelungsplan in einer Weise verstoßen, daß Rechte der die Streitentscheidungskompetenz der Agrarbehörde in Anspruch nehmenden Rechtssubjekte verletzt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993070122.X03Im RIS seit
22.08.2001Zuletzt aktualisiert am
24.11.2015