Mit Verordnung des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz (AB) vom 10. Dezember 1997 wurde das Verfahren zur Zusammenlegung der landwirtschaftlichen Grundstücke von Weißenbach eingeleitet. In die Zusammenlegung einbezogen wurden nach den Ausführungen in der Beschwerde und den Feststellungen im angefochtenen Bescheid u. a. die dem Beschwerdeführer gehörigen Grundstücke 1381/3 (EZ 976), 1381/2 und .114 (EZ 1128) sowie die im Eigentum der mitbeteiligten Partei... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs3;FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §34 Abs3;FlVfGG §6 Abs1;FlVfLG Tir 1996 §12 Abs1;FlVfLG Tir 1996 §12 Abs2;FlVfLG Tir 1996 §12 Abs3;FlVfLG Tir 1996 §26 Abs1;FlVfLG Tir 1996 §72 Abs4;
Rechtssatz: Die Ermittlung von Dienstbarkeiten, mit denen in das Verfahren einbezogene Grundstücke belastet sind, gehört n... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) vom 26. September 1967 wurde das Zusammenlegungsverfahren für die landwirtschaftlichen Gründstücke in der KG O eingeleitet; die neu vermessenen Abfindungsgrundstücke der mitbeteiligten Partei und der Beschwerdeführerin waren in das Zusammenlegungsgebiet einbezogen. Nach Rechtskraft des Zusammenlegungsplanes, jedoch vor Abschluss des Zusammenlegungsverfahrens, stellte der Mitbeteiligte bei der ... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §69;AVG §70;AVG §71;B-VG Art7 Abs1;B-VG Art83 Abs2;FlVfGG §34 Abs1;FlVfGG §34 Abs3;FlVfGG §34 Abs4;FlVfGG §34 Abs5;FlVfLG Tir 1996 §29;VwRallg;
Rechtssatz: Betrachtet man ein Wiederaufnahmeverfahren als "anhängige... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §34 Abs1;FlVfGG §34 Abs3;FlVfGG §34 Abs4;FlVfGG §34 Abs5;FlVfLG Tir 1996 §29;
Rechtssatz: Die Verordnung zum Abschluss eines Zusammenlegungsverfahrens gemäß § 34 Abs 1 FlVfGG bzw. des § 29 Tir FlVfLG 1996 beendet die Zuständigkeit der Agrarbehörden für Entscheidungen, die sich auf das Zusammenlegungsgeb... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin des geschlossenen Hofes "S" in EZ. 90065, KG F, mit welchem das Eigentumsrecht an der sogenannten "K-Alpe" (teilweise im Akt auch als "K-Leger" bezeichnet) in EZ. 43 GB 87121 S realrechtlich verbunden ist. Mit dem K-Leger ist die Mitgliedschaft an der Agrargemeinschaft S verbunden. Mitglied der Agrargemeinschaft S ist auch die zweitmitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, die Agrargemeinschaft K. Mit Eingabe vom 18. Jänner 1... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §34 Abs3;FlVfGG §34 Abs4;FlVfLG Tir 1996 §60;FlVfLG Tir 1996 §72 Abs4;FlVfLG Tir 1996 §72 Abs5 litb;FlVfLG Tir 1996 §74 Abs2;
Rechtssatz: Entscheidungen über den Grenzverlauf zwischen in die Teilung einbezogenen und nicht einbezogenen Grundstücken als Gegenstand eines Sonderteilungsverfahrens sind Vorau... mehr lesen...
Mit Verordnung vom 19. Februar 1973 leitete die Agrarbezirksbehörde L (AB) das Zusammenlegungsverfahren ein. In dieser Verordnung wurde bestimmt, dass die Zusammenlegung die gesamte Katastralgemeinde G umfasse. Am 28. Februar 1986 erließ die AB den Zusammenlegungsplan, der durch Auflage zur allgemeinen Einsichtnahme kundgemacht wurde. In Spruchpunkt I. des Zusammenlegungsplanes wird ausgesprochen, dass ein färbiger Plan über den alten Stand, ein färbiger Plan über den neuen... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §34 Abs3;FlVfGG §34 Abs6;FlVfGG §34 Abs7;FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs2;FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs4;JN §1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Entscheidung über Eigentumsansprüche oder über Privatrechte an den als öffentliches Gut erklär... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 30. Mai 1995 beantragte der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land (BH) die bescheidmäßige Feststellung, dass durch die von ihm im Bereich der Grundstücke 1146 und 1165/2, KG. B, im Bereich des Geländestreifens zum "Gruberbach" vorgenommenen geringfügigen Anschüttungen öffentliche Interessen an der Erhaltung des Landschaftsbildes nicht verletzt werden. Nach Vornahme eines Lokalaugenscheines durch den Bezirksbeauftragten für Natur- und Landscha... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land (BH) vom 21. Oktober 1996 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, bescheidmäßig festzustellen, dass durch die von ihm im 50 m-Bereich des "Gruberbaches" bereits vorgenommenen Anschüttungen auf dem Grundstück Nr. 1125, KG. B, solche öffentliche Interessen an der Erhaltung des Landschaftsbildes, die alle anderen Interessen zu überwiegen vermögen, nicht verletzt werden, abgewiesen. Hiezu wurde im Wesentlichen ausgeführt, der "Gruberbach" ... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/10/0192 Rechtssatz: Gemäß § 102 Abs 1 OÖ FlVfLG 1979 ist die Zuständigkeit der Agrarbehörden in Zusammenlegungsverfahren in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit anderer Behörden fallen, nur gegeben, wenn die Einbeziehung zum Zwecke der Durchführung der Zusammenlegung unbedingt geboten ist (Hinweis E 25.4.1996, 93/07/0020, und E 6.6.1975, 2338/75, VwSlg 8836 A/1975). Im RIS seit 03.04.... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §34 Abs3;FlVfGG §34 Abs4;FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/09/24 97/10/0191 1 Stammrechtssatz Gemäß § 102 Abs 1 OÖ FlVfLG 1979 ist die Zuständigkeit der Agrarbehörden in Zusammenlegungsverfahren in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit anderer Behörden f... mehr lesen...
Mit einem unter Berufung auf die §§ 6 und 7 des NÖ. Flurverfassungs-Landesgesetzes vom 24. Oktober 1934, LGBl. Nr. 208/1934, erlassenen Bescheid der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde (AB) vom 12. Mai 1970 wurde das Zusammenlegungsverfahren Statzendorf eingeleitet. Die Beschwerdeführer hatten in dieses Zusammenlegungsverfahren u. a. auch Grundstücke eingebracht, die sich zum Schotterabbau eigneten. Mit Bescheid der AB vom 1. Dezember 1971 wurde die vorläufige Übernahme de... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §34 Abs3;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §18 Abs1 litf;FlVfLG NÖ 1975 §97 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ob den Parteien des Zusammenlegungsverfahrens aus der Lukrierung der Abbauerträgnisse (hier betreffend Schotter) auf den ihne... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 13. Mai 1996 beantragten der Beschwerdeführer und sein Vater M.L., den im Zusammenlegungsverfahren S. erlassenen Zusammenlegungsplan dahingehend abzuändern, daß das im Eigentum des Beschwerdeführers stehende Grundstück Nr. 235/2 GB S. frei von einer näher bezeichneten Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werde, oder festzustellen, daß das Grundstück Nr. 235/2 von dieser Dienstbarkeit frei sei. Bei dieser Dienstbarkeit handelt es sich um das zugunsten der EZ. 27 GB S.... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10;FlVfGG §12;FlVfGG §34 Abs3;FlVfLG Tir 1996 §23;FlVfLG Tir 1996 §29;FlVfLG Tir 1996 §72 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wurde der im Instanzenzug ergangene und nunmehr angefochtene Bescheid betreffend den Antrag einer Partei des Zusammmenlegungsverfahrens, den Zusammenlegu... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol20/11 Grundbuch40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §38;FlVfGG §34 Abs3;FlVfLG Tir 1996 §72 Abs4;GBG 1955 §8;
Rechtssatz: Die Entscheidung eines Gerichtes über die Löschung einer Dienstbarkeit im Grundbuch stellt keine Vorfrage im Verfahren über einen Antrag auf Feststellung des Freiseins eines Grundstückes von einer... mehr lesen...
Mit Verordnung der Agrarbezirksbehörde Villach (kurz: ABB) vom 19. Mai 1978 wurde das Zusammenlegungsverfahren "S. Auen" eingeleitet. Das Zusammenlegungsgebiet umfaßt ca. 179 ha zwischen der Drau im Westen und Süden, den österreichischen Bundesbahnen im Norden und dem bestehenden Vorflutgraben (Rinner) im Osten. Zur Absenkung des Grundwasserspiegels und zur Abfuhr des bei Hochwasser überströmenden Wassers des D.-Flusses wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau (kurz:... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;FlVfGG §10 Abs1;FlVfGG §34 Abs3;FlVfGG §34 Abs5;FlVfLG Krnt 1979 §3;FlVfLG Krnt 1979 §6;FlVfLG Krnt 1979 §98 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §98 Abs3;WRG 1959 §40 Abs1;WRG 1959 §40 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identi... mehr lesen...
In den Siebzigerjahren trafen eine Reihe von Landwirten in A, darunter der Erstbeschwerdeführer ebenso wie die mitbeteiligten Parteien (MP) der nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu 95/07/0200 und zu 95/07/0201 und der Vater der MP des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu 95/07/0199, Abmachungen über die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Grundstücke. Ziel dieser Abmachungen war eine Verbesserung der Bewirtschaftungsverhältnisse, Inhalt dieser Abmachungen w... mehr lesen...
Zu Vorgeschichte und Umfeld des Beschwerdefalles wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom heutigen Tage, 95/07/0199, 0200 und 0201, verwiesen. Mit Schreiben vom 9. September 1994 teilte die mitbeteiligte Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) der Agrarbezirksbehörde Linz (AB) mit, es sei ihr am 29. August 1994 gemeldet worden, daß der Zweitbeschwerdeführer im Beisein bzw. nach den Anweisungen des Erstbeschwerdeführers am 26. August... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §339;FlVfGG §34 Abs3;FlVfGG §34 Abs4;FlVfGG §34 Abs5;FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs2;FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs3;VwRallg;ZPO §454 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
v... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §46;FlVfGG §34 Abs3;FlVfGG §34 Abs4;FlVfGG §34 Abs5;FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs2;FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/07/0200
95/07/0201
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §339;FlVfGG §34 Abs3;FlVfGG §34 Abs4;FlVfGG §34 Abs5;FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs2;FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs3;ZPO §454 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/03/11 95/07/0199 2 Stammrechtssatz D... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §339;AVG §13 Abs1;FlVfGG §34 Abs3;FlVfGG §34 Abs4;FlVfGG §34 Abs5;FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs2;FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs3;FlVfLG OÖ 1979 §105 Abs1 lita;VwRallg;ZPO §454 Abs1; ... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/07/0200 95/07/0201 Rechtssatz: Die materiellrechtliche Wirkung der Frist des § 454 Abs 1 ZPO hat zur Folge, daß an ein Anbringen, mit welchem zufolge Kompetenzkonzentration der Schutz des ruhigen Besitzes iSd § 339 ABGB vor der Agrarbehörde begehrt wird, Anforderungen inhaltlicher Natur erhoben werden müssen. Als solche Mindestinhalte eines wirksamen Besitzstörungsantrages sind die konkret nach Ze... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 18. Jänner 1971 beantragte der verstorbene F.H. (Rechtsvorgänger der Beschwerdeführerin) als Eigentümer des sogenannten "K. L.", mit welchem Weide- und Holzbezugsrechte am angrenzenden Wald der mitbeteiligten Partei verbunden sind, die Ablösung derselben gegen Grund und Boden. Die mitbeteiligte Partei beantragte in der Verhandlung vom 22. Mai 1975 "für den Fall keiner gütlichen Einigung" u.a., den "Grenzverlauf zwischen Agrargemeinschaftsbesitz und K. L." festzustellen... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §431;ABGB §851;FlVfGG §34 Abs3;FlVfGG §34 Abs4;FlVfLG Tir 1978 §60 Abs3;FlVfLG Tir 1978 §72 Abs5 litb;
Rechtssatz: Da im Rahmen eines Sonderteilungsverfahrens gemäß § 60 Abs 3 Tir FlVfLG 1978 jedenfalls auch die Lage und Form der Grundstücke vor und nach der... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §34 Abs3;FlVfGG §34 Abs4;FlVfLG Tir 1978 §60 Abs3;FlVfLG Tir 1978 §72 Abs5 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Die Agrarbehörden sind gemäß § 60 Abs 3, § 72 Abs 5 lit b Tir FlVfLG 1978 zur Entscheidung eines in einem Sonderteilungsverfahren aufgetretenen Streites über den Umfang und... mehr lesen...