RS Vwgh 2002/4/25 2001/07/0104

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Veröffentlicht am 25.04.2002
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §34 Abs3;
FlVfGG §34 Abs4;
FlVfLG Tir 1996 §60;
FlVfLG Tir 1996 §72 Abs4;
FlVfLG Tir 1996 §72 Abs5 litb;
FlVfLG Tir 1996 §74 Abs2;

Rechtssatz

Entscheidungen über den Grenzverlauf zwischen in die Teilung einbezogenen und nicht einbezogenen Grundstücken als Gegenstand eines Sonderteilungsverfahrens sind Voraussetzungen für das restliche Sonderteilungsverfahren, insbesondere für die nachfolgende Bestimmung der Abfindungsgrundstücke des Sonderteilungswerbers. Ein solches Grenzfeststellungsverfahren ist daher Teil des Sonderteilungsverfahrens, für das uneingeschränkt die Bestimmungen des § 74 Abs. 2 Tir FlVfLG 1996 über die Parteistellung gelten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001070104.X04

Im RIS seit

11.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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