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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
ABGB §339;Rechtssatz
Ist der Gegenstand eines verfahrenseinleitenden Anbringens generell nach dem mit der Eingabe angestrebten Erfolg, nach dem erkennbaren Inhalt des verfolgten Anliegens zu beurteilen (Hinweis E 24.10.1995, 94/07/0058), so hat dies umso mehr für die Beurteilung der Frage zu gelten, ob eine Partei mit einem Anbringen den ihr aus dem bürgerlichen Recht erwachsenden Besitzschutz geltend macht, weil dieser Besitzschutz seine fristgerechte Wahrung voraussetzt und ohne diese fristgerechte Wahrung erlischt. Ein Anbringen, das ausschließlich auf eine Bestrafung gemäß § 105 Abs 1 lit a OÖ FlVfLG 1979 gerichtet ist, kann nicht nach Ablauf der Frist gemäß § 454 Abs 1 ZPO in einen Besitzstörungsantrag gemäß § 339 ABGB umgedeutet werden.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995070198.X02Im RIS seit
11.07.2001