RS Vwgh 1999/9/16 96/07/0116

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.1999
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Index

L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Niederösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §34 Abs3;
FlVfGG §4 Abs2;
FlVfGG §4 Abs5;
FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs1;
FlVfLG NÖ 1975 §18 Abs1 litf;
FlVfLG NÖ 1975 §97 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Ob den Parteien des Zusammenlegungsverfahrens aus der Lukrierung der Abbauerträgnisse (hier betreffend Schotter) auf den ihnen vorläufig zugewiesenen Abfindungsflächen durch Dritte gegen diese zivilrechtliche Ansprüche, seien sie schadenersatzrechtlicher oder bereicherungsrechtlicher Natur, offen stehen, die sich mit Aussicht auf Erfolg durchsetzen ließen, hat der VwGH nicht zu beurteilen.

Schlagworte

Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996070116.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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