RS Vwgh 1997/11/13 97/07/0159

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Veröffentlicht am 13.11.1997
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
20/11 Grundbuch
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §38;
FlVfGG §34 Abs3;
FlVfLG Tir 1996 §72 Abs4;
GBG 1955 §8;

Rechtssatz

Die Entscheidung eines Gerichtes über die Löschung einer Dienstbarkeit im Grundbuch stellt keine Vorfrage im Verfahren über einen Antrag auf Feststellung des Freiseins eines Grundstückes von einer Dienstbarkeit dar. Vielmehr ist diese Frage gemäß § 72 Abs 4 Tir FlVfLG 1996 im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens allein von der Agrarbehörde als Hauptfrage zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997070159.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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