Norm
AHG §9 Abs4Rechtssatz
Eine analoge Anwendung des § 9 Abs 4 AHG ist nur für jene Verfahren geboten, die einem Amtshaftungsprozess vorausgehen oder die die Voraussetzung für die Einbringung einer Amtshaftungsklage bilden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109237Im RIS seit
27.02.1998Zuletzt aktualisiert am
12.08.2016