Norm
AHG §9 Abs4Rechtssatz
Die Entscheidung des übergeordneten Gerichts über eine gemäß § 9 Abs 4 AHG notwendige Delegierung ist anfechtbar, wenn sich - wie hier - kein Rechtsmittelausschluss aus allgemeinen Rekursbeschränkungen ergibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105631Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.11.2021