Norm
AHG §9 Abs4Rechtssatz
Die Delegierung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe ist keine Entscheidung über die Verfahrenshilfe im Sinne des § 528 Abs 2 Z 4 ZPO, sondern eine solche aus Anlass eines Verfahrenshilfeantrags. Der Rekurs gegen die durch ein Oberlandesgericht gefällte Delegierungsentscheidung an den Obersten Gerichtshof ist daher zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105630Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.06.2016