RS OGH 1996/7/26 1Ob2194/96w, 1Ob325/98w, 1Ob80/02z, 1Nc10/03s, 1Ob95/03g, 1Ob164/11s, 1Ob41/13f, 1O

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Veröffentlicht am 26.07.1996
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Norm

AHG §9 Abs4
ZPO §528 Abs2 Z4 D2

Rechtssatz

Die Delegierung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe ist keine Entscheidung über die Verfahrenshilfe im Sinne des § 528 Abs 2 Z 4 ZPO, sondern eine solche aus Anlass eines Verfahrenshilfeantrags. Der Rekurs gegen die durch ein Oberlandesgericht gefällte Delegierungsentscheidung an den Obersten Gerichtshof ist daher zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105630

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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