Begründung: Das Erstgericht bewilligte die Zwangsversteigerung zweier Drittelanteile der Verpflichteten an verschiedenen Liegenschaften, und zwar an der EZ 190 einer bestimmten Katastralgemeinde auf Grund eines Anerkenntnisurteils zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 1,307.038 sA sowie an der EZ 178 derselben Katastralgemeinde zur Hereinbringung eines Teilbetrags von S 600.000 dieser Forderung und auf Grund eines Zahlungsbefehls zur Hereinbringung einer vollstr... mehr lesen...
Begründung: Bei der Tagsatzung zur öffentlichen Versteigerung einer Liegenschaft am 21. 5. 1999 erschien der Rechtsvertreter der nunmehrigen Revisionsrekurswerberin und erlegte ein Vadium. Auf Antrag des Vertreters der betreibenden Partei ließ die Erstrichterin mit sofort mündlich verkündetem Beschluss diese Interessentin zum Bieten nicht zu. Gegen den beabsichtigten Zuschlag um das Meistbot von S 611.000,-- erhob ihr Vertreter Widerspruch mit der wesentlichen
Begründung: , der Zu... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichtes, mit dem das Begehren, die zwangsweise Pfandrechtsbegründung durch bücherliche Einverleibung des Pfandrechts nicht im laufenden Rang, sondern im Rang der Reallast der Versorgungsrente zu bewilligen, abgewiesen wurde. Der Rekurs der betreibenden Partei ist unzulässig. Rechtliche Beurteilung Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels im Fall einer zwangsweisen Pfandrechtsbegründung ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben die Irreführungseignung der beanstandeten Ankündigung, 13 Ausgaben des Magazins der Beklagten kosteten im Schnupper-Abonnement nur 100 S, bejaht, weil nicht zugleich deutlich auf das Erfordernis hingewiesen werde, das Abonnement nach 13 Heften telefonisch oder schriftlich zu kündigen, andernfalls sich dessen Laufzeit auf ein Jahr verlängert. Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine We... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beklagte beruft sich auf die ständige Rechtsprechung, wonach auch irreführende Werbeaussagen nur dann gegen § 2 UWG verstoßen, wenn sie geeignet sind, einen beachtlichen Irrtum auszulösen (ua MR 1996, 118 [Korn} - Steirischer Medienjumbo mwN). Sie macht geltend, dass die angefochtene Entscheidung dieser Rechtsprechung widerspreche, weil sie sich nicht mit der Relevanz der Irreführung befasse. Die Beklagte beruft sic... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die von der Klägerin wiedergegebene ständige Rechtsprechung, wonach der Werbende die ungünstigste Auslegung gegen sich gelten lassen muss (ua ecolex 1993, 760 = ÖBl 1993, 161 = WBl 1994, 31 - Verhundertfachen Sie Ihr Geld), kann nur bei mehrdeutigen Äußerungen angewendet werden. Ist eine Angabe eindeutig, so ist für eine Auslegung im für den Werbenden ungünstigsten Sinn kein Raum. Ob eine Äußerung eindeutig oder mehrd... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat seine sachliche Unzuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens ausgesprochen und den Antrag dem zuständigen Landesgericht gemäß § 44 Abs 1 JN überwiesen. Die Antragstellerin sei persönlich haftende Gesellschafterin einer OEG, über deren Vermögen beim Landesgericht das Ausgleichsverfahren eröffnet worden sei. Das Erstgericht hat seine sachliche Unzuständigkeit für die Entscheidung über den Ant... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 171 KO ist, soweit die Konkursordnung nichts anderes anordnet, auf das Verfahren unter anderem die Zivilprozessordnung anzuwenden. Mangels eigenständiger Regelung in der den Konkurs betreffenden Bestimmung des § 176 KO gelten im Konkursverfahren die Anfechtungsbeschränkungen des § 528 ZPO (8 Ob 100/97g; 8 Ob 239/97y u. a.). Gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ist der Revisionsrekurs gegen bestätigende Beschlüsse jedenfall... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Schuldners, über sein Vermögen das Schuldenregulierungsverfahren zu eröffnen, ab, weil der Antrag trotz Durchführung eines Verbesserungsverfahrens nicht den Erfordernissen des § 183 KO entspreche. Das Erstgericht wies den Antrag des Schuldners, über sein Vermögen das Schuldenregulierungsverfahren zu eröffnen, ab, weil der Antrag trotz Durchführung eines Verbesserungsverfahrens nicht den Erfordernissen des Paragraph 183, KO entspre... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 9. 6. 1998, ON 233, hat das Erstgericht die Forderungsanmeldungen der R***** iL vom 11. 2. 1998 (FA-ON 112 und 113) sowie deren Antrag vom 30. 3. 1998 (ON 232) auf Anberaumung einer nachträglichen Prüfungstagsatzung zurückgewiesen, da mit in Rechtskraft erwachsenem Beschluss vom 26. 1. 1998 der Konkurs aufgehoben worden sei. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht dem gegen diesen Beschluss erhobenen Rekurs der Gläubigerin nicht Folg... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §84 IIZPO §85JN §24
Rechtssatz: Auch im Ablehnungsverfahren müssen schriftliche Rekurse mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehen sein. Daraus folgt, dass eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes noch nicht ergehen kann, weil zuvor gemäß § 78 EO iVm §§ 84, 85 ZPO ein Verbesserungsversuch vorzunehmen gewesen wäre. Zu dessen Nachholung ist der Akt zurückzustellen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Oberlandesgericht Linz die Ablehnungsanträge der nunmehrigen Rekurswerberin gegen sämtliche Richter des Landesgerichtes Linz als unschlüssig zurück, weil kein tauglicher Ablehnungsgrund geltend gemacht worden sei. Dagegen erhob diese ausdrücklich Rekurs und beantragte Verfahrenshilfe nach § 63 ZPO zur Ausführung desselben. Im betreffenden Schriftsatz zitiert die Rekurswerberin ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Oberlandesgericht Linz die Ablehnungsanträge der nunmehrigen Rekurswerberin gegen sämtliche Richter des Landesgerichtes Linz als unschlüssig zurück, weil kein tauglicher Ablehnungsgrund geltend gemacht worden sei. Dagegen erhob diese ausdrücklich Rekurs und beantragte Verfahrenshilfe nach § 63 ZPO zur Ausführung desselben. Im betreffenden Schriftsatz zitiert die Rekurswerberin ... mehr lesen...
Begründung: Im Punkt 2 des Urteilsbegehrens der am 13. 11. 1997 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger die Beklagten für schuldig zu erkennen, die von der auf ihrer Liegenschaft betriebenen Köhlerei herrührende Immission von Rauch, Gasen und Gestank, soweit sie sich über das ortsübliche Maß hinaus auf die Liegenschaft des Klägers erstreckt, zu unterlassen. Er brachte dazu vor, die Beklagten betrieben die Köhlerei im Rahmen eines landwirtschaftlichen Nebengewerbe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO (stRsp JBl 1986, 192; MR 1995, 233 - Inseraten-Preisliste; 4 Ob 222/97v; 4 Ob 177/98b); eine gravierende Fehlbeurteilung des Rekursgerichts, die im Interesse der Rechtssicherheit wahrg... mehr lesen...
Begründung: Die Gemeinschuldnerin beantragte die Delegierung des Verfahrens an das Landesgericht Korneuburg mit der wesentlichen
Begründung: , nach Gesellschafterwechsel und Sitzverlegung bestehe keinerlei Bezug der Gemeinschuldnerin zum Erstgericht mehr. Mit der Delegierung an das für den nunmehrigen Unternehmenssitz zuständige Landesgericht sei eine Verkürzung und Vereinfachung des Konkursverfahrens verbunden. Das Finanzamt Wels als Mitglied des Gläubigerausschusses sprach sic... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde zugleich die Räumungsexekution betreffend eine Liegenschaft und die Fahrnisexekution sowie die Forderungsexekution nach § 294a EO zur Hereinbringung einer Prozesskostenforderung von S 31.934,76 bewilligt. Der betreibenden Partei wurde zugleich die Räumungsexekution betreffend eine Liegenschaft und die Fahrnisexekution sowie die Forderungsexekution nach Paragraph 294 a, EO zur Hereinbringung einer Prozesskostenforderung von S 31.934,76 b... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat die Ankündigung auf dem Titelblatt des Medienmagazins der Beklagten "NEU/Noch mehr Programm/200 Seiten Fernsehen!" sowie jene auf einem Werbefolder "MORGEN NEU/Noch mehr Fernsehprogramm/AUF 200 SEITEN:/45 Sender" nicht als irreführend beurteilt, obwohl der reine Fernsehprogrammteil der Zeitschrift 200 Seiten nicht erreicht; die Ankündigung werde nämlich dahin verstanden, dass das beworbene Magazin auf 200 Seiten das biete, was den Leser im Zusam... mehr lesen...
Begründung: In Ostösterreich stehen einige größere Baufirmen, ihre Organe und Mitarbeiter im Verdacht, zum Schaden der zumeist öffentlichen Auftraggeber Preisabsprachen getroffen zu haben, die dem Kartellrecht und allenfalls auch dem Strafrecht widersprechen. Der Verdacht hat bereits zu Strafverfahren gegen verschiedene Personen geführt. Darüber wurde vom Beklagten in mehreren von ihm einberufenen Pressekonferenzen öffentlich berichtet. Im Rahmen einer solchen Pressekonferenz fü... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Beklagten auf "ordnungsgemäße Zustellung der Klagsschrift" zurück und den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der ersten Tagsatzung vom 19. 2. 1999 ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Dagegen richtet sich der "außerordentliche" Revisionsrekurs des Beklagten. Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist absolut unzulässig. Gegen Konformatentscheidu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Untermieter einer Wohnung in einem Haus der Beklagten. Zwischen dieser und der Hauptmieterin wurde ein Räumungsvergleich abgeschlossen. Im folgenden Räumungsexekutionsverfahren erlegte der Kläger Sicherheitsleistungen von S 97.460,-- und S 30.000,--. Mit seiner Klage begehrte er, die Beklagte zu verpflichten, der Ausfolgung dieser Erläge zuzustimmen. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren hinsichtlich des Erlages von S 30.000,-- mit S 10.299,... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §235 B1
Rechtssatz: Seit der Neufassung des § 235 Abs 5 ZPO durch die ZVN 1983 kommt dem Inhalt des Exekutionsantrages die gleiche Bedeutung wie den Angaben im
Kopf: des Antrages zu. § 235 Abs 5 ZPO ist im Exekutionsverfahren jedenfalls analog anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 178/99v Entscheidungstext OGH 24.11.1999 3 Ob 178/99v ... mehr lesen...
Begründung: Mit vollstreckbarer einstweiliger Verfügung vom 3. 2. 1999 untersagte das Handelsgericht Wien der O***** GmbH & Co KG ab sofort, im geschäftlichen Verkehr beim Vertrieb der periodischen Druckschrift "D*****" eine bestimmte unentgeltliche (Jahres-)Mitgliedschaft bei Bestellung eines Jahresabonnements der Druckschrift anzukündigen wie auch zu gewähren. In ihrem Exekutionsantrag nach § 355 EO, der gegen die O***** GmbH gerichtet ist, brachte die betreibende Parte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Voraussetzung für die Erlassung der einstweiligen Verfügung ist die Bescheinigung des rechtlichen Bestandes des Anspruches und der den Sicherungsantrag begründenden Tatsachen, aus denen sich die in den §§ 379, 381 EO bezeichnete Gefährdung ergibt (RIS-Justiz RS0031458). Bei der Entscheidung über einen Revisionsrekurs ist der Oberste Gerichtshof auch im Provisiorialverfahren nur Rechts- und nicht Tatsacheninstanz und hat... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht berichtigte die ursprüngliche Bezeichnung der Zweit- und Drittbeklagten in die aus dem
Spruch: dieser Entscheidung ersichtliche in Konkurs verfallene Gesellschaft, erklärte das Verfahren gegenüber dem ursprünglich als Zweitbeklagte in Anspruch genommenen Gebilde für nichtig und hob die Kosten des für nichtig erklärten Verfahrens gegenseitig auf. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs der nunmehrigen Revisionsrekurswerberin, die behauptet... mehr lesen...
Begründung: Der Gegner der gefährdeten Partei begehrte von dieser gemäß § 394 EO den Ersatz seiner (infolge erfolgloser Versuche der Aufnahme von Krediten, Notarspesen anlässlich von Kreditaufnahmen, Spesen, Gebühren und Zinsen für Kredite etc entstandenen) mit S 873.521,84 bezifferten Schäden, die ihm durch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung erwachsen seien. Auf Grund dieser einstweiligen Verfügung sei auf einer bestimmten Liegenschaft ein Belastungs- und Veräußerungsve... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Hat das Rekursgericht den angefochtenen erstrichterlichen Beschluss zur Gänze bestätigt, ist jeglicher Revisionsrekurs bereits nach § 528 Abs 2 Z 2 ZPO (iVm § 171 KO) jedenfalls unzulässig, wenn der Ausnahmefall dieser Gesetzesstelle, nämlich Zurückweisung einer Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen nicht vorliegt (7 Ob 205/99v). Wohl bezeichnet der Justizausschussbericht (991 BlgNR 17 GP zu § 528 ZPO) die i... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §68 Abs1ZPO §68 Abs4
Rechtssatz: Erklärt das Gericht die Verfahrenshilfe für erloschen oder entzieht es sie, so bleibt der bestellte Rechtsanwalt gemäß dem auch im Exekutionsverfahren nach § 78 EO maßgebenden § 68 Abs 4 Satz 1 ZPO noch bis zum Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses berechtigt und verpflichtet, für die Partei zu handeln, soweit dies nötig ist, um sie vor Rechtsnachteilen zu schützen. Entsche... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 15. 5. 1991, wurde über das Vermögen des Erstverpflichteten der Konkurs eröffnet. Eine Liegenschaft steht je zur Hälfte im Eigentum des Gemeinschuldners und seiner Ehegattin. Für die Revisionsrekurswerberin ist unter CLNR 1a ein Pfandrecht für die Forderung von S 1,300.000,-- sA einverleibt. Auf Antrag des Masseverwalters bewilligte das Konkursgericht die kridamäßige Versteigerung des dem Gemeinschuldner gehörenden Hälf... mehr lesen...
Begründung: Die G***** (Bezeichnung richtiggestellt mit Beschluss des Erstgerichtes vom 14. 7. 1999) trat dem bereits eingeleiteten Verfahren auf Zwangsversteigerung der mit Wohnungseigentum verbundenen Liegenschaftsanteile der Verpflichteten auf Grund eines über S 1,238,114 sA ergangenen Wechselzahlungsauftrages bei. Auf der Liegenschaft ist für sie im ersten Rang zu CLNR 11a auf Grund der Pfandurkunde vom 8. 11. 1994 das Pfandrecht für S 1,200.000,-- samt 7,25 % Zinsen und 5 %... mehr lesen...