Begründung: 1992 schlossen Franz, Hannes und Margarete T***** sowie die Sand- und Schotterwerke Franz T***** KG, deren Rechtsnachfolgerin die Antragstellerin ist (im Folgenden alle "T*****" genannt), mit Josef S***** sowie der Antragsgegnerin (in der Folge beide "S*****" genannt) einen Vertrag, nachdem Josef und Romana S***** aufgrund eines Wasserbezugsrechtes Einwände gegenüber dem Steinbruchbetrieb erhoben hatten. Mit diesem Vertrag wurde der Streit zwischen T***** und S***** ber... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 8. 9. 1999 wurde der verpflichteten Partei verboten, unentgeltliche Zugaben zur Zeitschrift "*****" - insbesondere Gratis-Sonnenfinsternis-Brillen - anzukündigen; das Mehrbegehren, der Verpflichteten überdies zu verbieten, unentgeltliche Zugaben zu dieser Zeitschrift - insbesondere Gratis-Sonnenfinsternis-Brillen - zu gewähren und um einen bloßen Scheinpreis abgegebene Zugaben zur Zeitschrift - insbesondere Ha... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte am 8. 9. 1997 beim Erstgericht aufgrund eines vollstreckbaren Scheidungsvergleichs gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes von 14.000 S (August und September 1997) Fahrnisexekution sowie Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf Liegenschaftsanteilen (einer Eigentumswohnung) des Verpflichteten. Im Antrag(-sformular) beschrieb sie ihre Forderung (missverständlich) als "Kapitalforderung öS 6.... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 17. November 2000 (ON 516) wies das Erstgericht den Antrag auf Abschluss eines Zwangsausgleichs als unzulässig zurück. Es lägen insbesondere die formellen Voraussetzungen des § 141 Z 3 KO nicht vor; überdies erscheine die Erfüllung eines Zwangsausgleiches innerhalb einer zweijährigen Frist nicht möglich. Mit Beschluss vom 17. November 2000 (ON 516) wies das Erstgericht den Antrag auf Abschluss eines Zwangsausgleichs als unzulässig zurück. Es lägen ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die Nebenintervention der Revisionsrekurswerber mit der
Begründung: zurück, sie machten lediglich ein wirtschaftliches Interesse geltend. Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht diese Entscheidung und sprach aus, der Revisionsrekurs sei jedenfalls unzulässig. Dagegen richtet sich der "(außerordentliche) Revisionsrekurs" der Nebeninterventionswerber, der aber absolut unzulässig ist. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Unternehmensgegenstand der Klägerin ist die Erzeugung von Brauereianlagen jeder Größe, deren Vertrieb durch eine Kommanditgesellschaft besorgt wird, deren Komplementärin die Klägerin ist. Absatzgebiet ist der gesamte Weltmarkt. Die Gesellschafter der Klägerin entwickelten ein neues System zur Erwärmung der Braumaische. Für dieses "Außenkochheizsystem" wurde in Österreich ein Patent erteilt (Patenturkunde des Österreichischen Patentamts vom 25. September 1989, Beila... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht dem Rekurs der verpflichteten Partei gegen die Bewilligung der Räumungsexekution Folge und wies den Exekutionsantrag ab. Die Rekursentscheidung enthält keinen Ausspruch über den Wert des Entscheidungsgegenstands, jedoch den Ausspruch, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 528 Abs 1 ZPO, § 78 EO zulässig sei. Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht den Beschluss des Erstgerichtes, mit dem der betreibenden Partei zur Hereinbringung von S 10.500 sA gegen des Erstverpflichteten und von S 7.500 gegen den Zweitverpflichteten die Fahrnisexekution bewilligt wurde. Es sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der beim Erstgericht - ungeachtet erteilter Rechtsbelehrung - von der Mutter der... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht den Beschluss des Erstgerichtes, mit dem dieses der betreibenden Partei zur Hereinbringung einer Forderung von S 208.637,88 sA die Zwangsversteigerung einer Liegenschaftshälfte des Verpflichteten bewilligt hatte. Das Rekursgericht sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Der Verpflichtete bekämpft diese Entscheidung mit einer schriftlichen Eingabe, die er nach seinem Protokollarvorb... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei mit Beschluss vom 17. 8. 2000 gegen den Verpflichteten die Räumungsexekution. Der Beschluss wurde dessen Vertreter am 3. 10. 2000 zugestellt. Nachdem die Exekution auf Antrag des Verpflichteten aufgeschoben worden war, beantragte die betreibende Partei deren Fortsetzung mit Antrag vom 18. 12. 2000. Nach Urgenz vom 3. 2. 2001 bewilligte das Erstgericht am 6. 2. 2001 auf einem Formblatt mit der ON 18 mit der Verfügung ... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §258
Rechtssatz: Dem über den Sicherungsantrag entscheidenden Gericht bleibt es unbenommen, nach Einlangen der Äußerung des Gegners der gefährdeten Partei allfällige weitere Schriftsätze und mit diesen vorgelegte Bescheinigungsmittel unabhängig davon, ob sie aufgetragen wurden, seiner Entscheidung zugrundezulegen. Entscheidungstexte 4 Ob 126/01k Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt seit 1989/1990 in Österreich ein Trinkwasserrohrsystem "KELIT HIT" auf Kunststoffbasis unter dem Slogan "Das blaue Rohr". Sie verwendet dafür einen blauen Sonderfarbton im Bereich der RAL-Farbtöne 5005, 5010, 5017 und 5019 nach Farbtonliste RAL 840 HR. Vor 1990 war sie Alleinvertriebspartnerin des italienischen Herstellers P***** in Österreich und vertrieb die von diesem hergestellten, gleichfalls blauen Trinkwasserrohre der Marke "COPRAX". Das... mehr lesen...
Begründung: Im Revisionsrekursverfahren ist nur mehr die Behandlung der Einkommensteuer im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung der dem Gemeinschuldner gehörigen Betriebsliegenschaft verfahrensgegenständlich, wobei nicht mehr strittig ist, dass es sich um eine Masseforderung handelt; strittig ist lediglich, ob sich diese auf die allgemeine Masse (so das Rekursgericht) oder auf eine besondere Masse (Betriebsliegenschaft) bezieht (so die Republik Österreich in ihrem Revisionsr... mehr lesen...
Begründung: Die Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen am 6.5.1992 der Konkurs eröffnet wurde, war Eigentümerin einer Liegenschaft, ob derer folgende Pfandrechte verbüchert waren: a) unter L-NR 2a und b auf Grund des Kaufvertrags vom 30.11.1978 zu Gunsten der Aurelia S***** das Pfandrecht für die Forderung von S 27 Mio samt 12 % Verzugszinsen und einer Nebengebührensicherstellung von S 5 Mio; b) unter C-LNR 2e bis l die Übertragung des Pfandrechts hinsichtlich Forderungen vo... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 20. 11. 1996, AZ 3 Ob 2387/96t, stellte der Oberste Gerichtshof die Bewilligung der Zwangsversteigerung von vier Liegenschaften des Klägers durch das Erstgericht wieder her. Nunmehr erhebt der Kläger beim Obersten Gerichtshof als dem gemäß § 532 ZPO zuständigen Gericht Nichtigkeitsklage gegen "alle Exekutions- und Verfahrensentscheidungen" zu 5 E 2321/95b des Erstgerichts, die von einer bestimmten Richterin dieses Gerichts gefällt wurden, gegen d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat 1. die Sicherungsexekution "gemäß § 376 Abs 1 Z 1 bis 3 EO einschließlich aller schon vollzogenen Exekutionsakte aufgehoben" und bestimmt, dass die Vollziehung der sonstigen bewilligten Exekutionshandlungen zu unterbleiben hat, 2. der betreibenden Partei zugesprochene Kosten aberkannt und 3. Kostenbegehren der betreibenden Partei abgewiesen. Das Erstgericht hat 1. die Sicherungsexekution "gemäß Paragraph 376, Absatz eins, Ziffer eins bis 3 EO ein... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 17. 8. 2000 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei antragsgemäß zur Hereinbringung der Forderung von S 153.000 sA gegen die verpflichtete Partei die Fahrnisexekution. Mit dem angefochtenen Beschluss vom 22. 12. 2000 bestätigte das Rekursgericht diese Entscheidung in der Hauptsache, änderte sie jedoch insoweit ab, als es den Antrag, der betreibenden Partei auch zur Hereinbringung von Zinsen die Exekution zu bewilligen, abwies. Bereits... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung § 2 UWG untersagt zur Irreführung geeignete Angaben über geschäftliche Verhältnisse; zur Irreführung geeignet ist eine Angabe dann, wenn die Vorstellungen, die die Adressaten davon gewinnen, mit den wahren Verhältnissen nicht in Einklang stehen. Die Frage, welche Wirkungen eine Angabe auf die beteiligten Verkehrskreise hat, ist eine Rechtsfrage, wenn zu ihrer Beurteilung die Erfahrungen des täglichen Lebens ausreichen,... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 13. 7. 2000 wurde der erstbetreibenden Partei gegen den Verpflichteten aufgrund des Rückstandsausweises vom 7. 7. 2000 zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 219.645,20 S sA an öffentlichen Abgaben die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung an einer Liegenschaft des Verpflichteten und durch deren Zwangsverwaltung bewilligt. Als Zwangsverwalter wurde ein Rechtsanwalt ernannt, dem die Liegenschaft am 7. 9. 2000 übergeben wurde... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führt gegen die verpflichtete Partei Unterlassungsexekution (§ 355 EO). Die betreibende Partei führt gegen die verpflichtete Partei Unterlassungsexekution (Paragraph 355, EO). Das Erstgericht hat mit Beschluss vom 10. 1. 2001, GZ 10 E 410/00y-260, festgestellt, dass das Verfahren infolge der vom Bezirksgericht für ZRS Graz bewilligten Zwangsverwaltung der Liegenschaft seit Einführung des Zwangsverwalters Rechtsanwalt Dr. Gerhard Braumüller... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil wurde die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft der Parteien an vier Liegenschaften durch gerichtliche Feilbietung angeordnet. Das Erstgericht wies den Antrag der betreibenden Partei, ihr auf Grund dieses Urteils die Versteigerung dieser vier Liegenschaften gemäß § 352 EO zu bewilligen, ab. Während das Teilungsurteil den künftigen Anspruch für beide Parteien auf Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft schaffe, stehe das ob allen Lieg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht hat die Pfändung eines dem Verpflichteten zustehenden Wohnrechtes gemäß § 331 EO bewilligt. Das Erstgericht hat die Pfändung eines dem Verpflichteten zustehenden Wohnrechtes gemäß Paragraph 331, EO bewilligt. Das Rekursgericht hat über Rekurs des Verpflichteten diesen Beschluss im antragsabweisenden Sinn abgeändert. Nach Vorlage des Aktes mit Revisionsrekurs der betreibenden Gläubiger an den Oberste... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass keine Rechtsprechung zur Frage bestehe, ob 500 bis 600 Personen aus der Kundenkartei eines Teppichhändlers ein "größerer Kreis von Personen" im Sinne des § 33a UWG sind. Mit dieser Frage hat sich der Oberste Gerichtshof tatsächlich noch nicht befasst; allerdings ist die Rechtsprechung zu § 9a Abs 1 UWG auch im vorliegenden Fall anwendbar. Der Kläger macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass keine Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: Von der nach Meinung des Rekursgerichts und auch der Klägerin erheblichen Rechtsfrage hängt die Entscheidung nicht ab: Rechtliche Beurteilung Auszugehen ist von dem Sachverhalt, den das Erstgericht als bescheinigt angenommen hat. Da es seine Feststellungen aufgrund vor ihm abgelegter Aussagen - nämlich einer Zeugen- und einer Parteiaussage - getroffen hat, kam eine Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Rekursgericht nicht in Frage (verst... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §500 Abs2 Z1 IIB1ZPO §502 Abs5 Z2 LZPO §526 Abs3ZPO §528 Abs2 Z1a F4
Rechtssatz: Ist nicht über die Räumung, sondern über die Durchsetzung des bereits in vollstreckbarer Form festgestellten Räumungsanspruchs zu entscheiden, kann dies nicht dem Ausnahmetatbestand des § 502 Abs 5 Z 2 ZPO unterstellt werden. Das Rekursgericht hat auszusprechen, ob der Entscheidungsgegenstand S 52.000, bejahendenfalls, ob er auch S 260.000 übersteig... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht einem Rekurs der betreibenden Partei gegen die Aufschiebung der Räumungsexekution (§ 349 EO) Folge und wies den Antrag auf Aufschiebung der Exekution ab. Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht einem Rekurs der betreibenden Partei gegen die Aufschiebung der Räumungsexekution (Paragraph 349, EO) Folge und wies den Antrag auf Aufschiebung der Exekution ab. Die Rekursentscheidung enthält keinen Aus... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Exekutionsverfahrens ist die Zwangsversteigerung mehrerer Liegenschaftsanteile. Das Versteigerungsedikt wurde der Verpflichteten zugestellt, die auch beim Versteigerungstermin anwesend war. Nach Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung fasste das Erstgericht den Beschluss vom 26. 8. 1998 über die Erteilung des Zuschlags an die Meistbietende. Dieser Beschluss wurde der Verpflichteten durch Hinterlegung zugestellt. Mit dem am 8. 2. 1999 ... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Verfahren wurde der zweitbetreibenden Partei zur Hereinbringung zweier Kostenforderungen, und zwar von S 48.664,80 aus einem erstinstanzlichen und von S 19.588,14 aus dem im selben Verfahren ergangenen zweitinstanzlichen Urteil, die Exekution durch Zwangsversteigerung einer Liegenschaft bewilligt, wodurch sie einem bereits anhängigen Versteigerungsverfahren beitrat. Das Erstgericht erteilte entgegen ihrem Widerspruch in der Versteigerungstagsatzung vo... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat die Forderungsexekution zur Hereinbringung von Kostenforderungen aus einem früheren Exekutionsverfahren bewilligt. Die Exekutionstitel sind sieben Kostenbeschlüsse; die damit bestimmten Kosten übersteigen jeweils nicht S 52.000,--. Das Rekursgericht änderte diesen Beschluss infolge Rekurses des Verpflichteten dahin ab, dass der Exekutionsantrag abgewiesen wurde; es sprach aus, der ordentliche Revisionsrekurs sei zulässig; die Ansprüche resultier... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht zur Gänze die zur Hereinbringung von Unterhaltsrückständen vom Erstgericht bewilligte Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung. Es sprach aus, dass der Revisionsrekurs nicht zulässig sei, und wies hiezu auf § 78 EO iVm § 528 Abs 2 Z 1a ZPO hin. Es sprach aus, dass der Revisionsrekurs nicht zulässig sei, und wies hiezu auf Paragraph 78, EO in Verbindung mit Paragraph 528, Absatz 2, Ziffer eins a,... mehr lesen...