Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Der Senat teilt die verfassungsmäßigen Bedenken der Revisionsrekurswerberin gegen die bisherige Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0005066; RS0005090; RS0001900 [T 1]) zur Zuständigkeitsregelung des § 387 Abs 1 EO, von der auch das Rekursgericht ausgeht, nicht. Bei dieser zwingenden (Zechner, Sicherungsexekution und Einstweilige Verfügung Rz 1 zu § 387 EO) Zuständigkeit handelt es sich nämlich um eine spezielle Attraktionszus... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Provisorialverfahrens ist die Sicherung eines auf § 2 UWG gestützten Unterlassungsanspruches. Gegenstand des Provisorialverfahrens ist die Sicherung eines auf Paragraph 2, UWG gestützten Unterlassungsanspruches. Das Erstgericht erließ die einstweilige Verfügung antragsgemäß. Nach Zustellung des dagegen vom Beklagten am 21. 2. 2003 erhobenen Rekurses an den Klagevertreter wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 28. 2. 2003, 12 S 63/03, der Konk... mehr lesen...
Begründung: Der betreibende Gläubiger erwirkte am 5. Februar 1996 zu GZ 4 E 6908/95w-16 des Erstgerichts rechtskräftig gegenüber der Voreigentümerin einer Eigentumswohnung auf Grund eines Versäumungsurteils zur Hereinbringung eines Kapitalbetrags von 116.774 S (= 8.486,30 EUR) samt 4 % Zinsen seit 26. Mai 1995, der Kosten von 13.013,60 S und 3.411,80 S sowie der Kosten des Antrags von 4.713,80 S die bücherliche Einverleibung eines Pfandrechts im Range der Rangordnung der Einleitung ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Graf, Maxl & Pitkowitz, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei G***** GmbH, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat sich in der Entscheidung 7 Ob 290/01z (= ecolex 2002, 87 = wbl 2002, 177 = RdW 2002, 338) ausführlich mit der Klagbarkeit der Gewinnzusage eines Unternehmens gem § 5j KSchG auseinandergesetzt. In der Entscheidung 1 Ob 303/02v wurde ebenfalls klargestellt, dass die Rechtsfolgen des § 5j KSchG auch dann eintreten, wenn die angesprochenen Verbraucher zwar keinen sicheren Eindruck haben, bereits gewo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht bewilligte mit Beschluss vom 17. April 2000 der nunmehrigen Oppositionsbeklagten auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs vom 1. März 2000 gegen den nunmehrigen Oppositionskläger die Exekution durch zwangsweise Räumung einer Liegenschaft mit einem darauf befindlichen Gasthaus. Eigentümer des darin befindlichen Inventars war und ist der Kläger. Die Beklagte übergab mit Übergabsvertrag vom 2. Juli 2001 die Liegenschaft an eine näher genannte Über... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte mit Beschluss vom 6. November 2001 in einem vorangehenden Exekutionsverfahren der betreibenden Partei wider den Verpflichteten auf Grund eines Urteils des Oberlandesgerichts Wien vom 16. Juni 2000 zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 609.197,55 S sA und der Kosten von 244.186,85 S sA sowie auf Grund eines vollstreckbaren Beschlusses des Obersten Gerichtshofs zur Hereinbringung einer Kostenforderung von 23.839,20 S sA die Ford... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte den erstinstanzlichen Beschluss, mit dem die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft der Verpflichteten bewilligt wurde; es sprach aus, der Revisionsrekurs sei gemäß § 78 EO, § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig. Das Rekursgericht bestätigte den erstinstanzlichen Beschluss, mit dem die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft der Verpflichteten bewilligt wurde; es sprach aus, der Revisionsrekurs sei gemäß Paragraph 78, EO, Paragraph 528, A... mehr lesen...
Begründung: Zu Punkt I. seines Beschlusses hat das Rekursgericht den Beschluss des Erstgerichts ON 2, mit dem ein Urteil eines polnischen Gerichts für vollstreckbar erklärt wurde, aufgehoben und dem Erstgericht eine neuerliche Entscheidung nach ergänzender Beweisaufnahme aufgetragen, ohne den Rekurs an den Obersten Gerichtshof zuzulassen. Zu Punkt römisch eins. seines Beschlusses hat das Rekursgericht den Beschluss des Erstgerichts ON 2, mit dem ein Urteil eines polnischen Gerichts... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegenstand der vorinstanzlichen Beschlüsse ist der (vom Erstgericht genehmigte, vom Rekursgericht hingegen abgewiesene) Antrag der Einschreiterin auf Ausfolgung der von ihr zur Erwirkung der Exekutionsaufschiebung erlegten Sicherheitsleistung vom 35.000 S (= 2.543,55 EUR). Dieser unter dem Wert des betriebenen Anspruchs liegende Wert ist demnach auch als Wert des Entscheidungsgegenstands anzusehen (3 Ob 63/97d = EvBl 1997/1... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller - der trotz seiner behaupteten Gläubigerstellung gegenüber der Verlassenschaft nach Oskar H***** auch dessen Erbin, die Erstrevisionsrekurswerberin, vertritt - beantragte am 10. 5. 2002 beim Erstgericht die Eröffnung des Konkurses über das durch den Separationskurator Dr. Alfred Kobzina vertretene "Sondervermögen der zu 1 A ***** des Bezirksgerichtes M***** separierten Verlassenschaft nach Oskar H*****". Am 8. 1. 1999 habe das Verlassenschaftsgericht di... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner und Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Sonja R*****, vertreten durch Dr. Peter Bartl und Dr. Anton Cuber, Rechtsanwälte in Graz, gegen die beklagte Pa... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Exekutionsverfahrens ist die Zwangsversteigerung des Hälfteanteils des Verpflichteten an einem Superädifikat. Auf das Verfahren sind gemäß Art III Abs 1 EO-Nov 2000 bereits die Vorschriften der EO idF EO-Nov 2000 anzuwenden, weil der Exekutionsantrag nach dem 30. September 2000 bei Gericht einlangte. Gegenstand des Exekutionsverfahrens ist die Zwangsversteigerung des Hälfteanteils des Verpflichteten an einem Superädifikat. Auf das Verfahren sind gemäß A... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Minderheitseigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch*****, auf welcher Liegenschaft sich das Haus ***** befindet. Sie begehrt mit ihrem beim Bezirksgericht für ZRS Graz eingebrachten und gegen alle übrigen Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft gerichteten Antrag die Aufhebung des Beschlusses der Mit- und Wohnungseigentümer vom 2. 10. 2001 über die Errichtung eines Handy-Sendemastes am Dach des Hauses. Eine der Antragsgegnerinnen ist ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob entgeltliche Einschaltungen als solche gekennzeichnet werden müssen, hängt davon ab, ob Zweifel über die Entgeltlichkeit durch Gestaltung oder Anordnung ausgeschlossen werden können. Dabei ist entscheidend, ob das angesprochene Publikum - an dessen Aufmerksamkeit, Erfahrung und Fachkunde ein Durchschnittsmaßstab anzulegen ist - den entgeltlichen Charakter einer Veröffentlichung zweifelsfrei erkennen kann. Dabei ist in di... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Wohnungseigentümer-gemeinschaft wurde vom Erstgericht zur Hereinbringung ihrer Betriebskostenforderung von monatlich 3.864,59 S = 280,85 EUR für Juli 1998 sowie September 1998 bis Februar 1999, insgesamt 27.052,13 S = 1.965,95 EUR gegen den Verpflichteten, einen Wohnungseigentümer, aufgrund eines vollstreckbaren Zahlungsbefehls die Exekution durch Zwangsversteigerung des betreffenden Liegenschaftsanteils, mit dem Wohnungseigentum verbunden ist, bewilli... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §402ZPO §528 Abs1 AUWG §1 D1aUWG §1 D3a
Rechtssatz: Eine Haftung des Linksetzers für sittenwidrige glatte Übernahme einer fremden Leistung kommt nicht in Betracht. Ob Eine Wettbewerbswidrigkeit unter den Gesichtspunkten der vermeidbaren Herkunftstäuschung oder der Rufausbeutung vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Entscheidungstexte 4 Ob 248/02b Entschei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ein Dienstleistungsunternehmen zur Erstellung von Wetterkarten, Wetterprognosen, Wetteranalysen und Wettergutachten; sie bietet auch eine direkte Einstellung von Wetterprognosen jeweils gewünschter Länder oder Regionen auf die Website ihrer Kunden gegen Entgelt an. Seit 1997 stellt die Klägerin ihr Unternehmen auch im Internet vor und informiert dort potentielle Kunden über Umfang und Inhalt ihres Leistungsangebots (zur folgenden Terminologie vgl... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden nur: Kläger) begehrte mit der am 27. 6. 2001 eingebrachten Erstklage, die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (im Folgenden nur: Beklagte) schuldig zu erkennen, die Auflassung des ehelichen Wohnsitzes an einem bestimmten Ort in St. Pölten zu unterlassen. Weiters beantragte der Kläger für die Dauer des zwischen den Streitteilen anhängigen Verfahrens wegen Ehescheidung die Erlassung einer einstweiligen Verf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Rekursverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3, 528a ZPO). Seit der Entscheidung des verstärkten Senats SZ 66/164 ist es gesicherte, bis in jüngste Zeit aufrecht erhaltene Rechtsprechung, dass im Sicherungsverfahren die Überprüfung der Beweiswürdigung des erkennenden Richters durch das Rekursgericht insoweit ausgeschlossen ist, als dieser den Sachverhalt auf Grund vor ihm abgelegter Zeugen- oder... mehr lesen...
Begründung: Das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht verurteilte, nachdem das Erstgericht die Klage abgewiesen hatte, mit Entscheidung vom 23. Februar 1999 die beiden nun Verpflichteten als Beklagte, rechtskräftig zur Hereinbringung vollstreckbarer Abgabenforderungen der nunmehr betreibenden Partei gegen ihren Vater laut vollstreckbarem Rückstandsausweis des Finanzamts für den 4., 5. und 10. Bezirk, Steuernummer *****, von 8,014.742 S jegliche Exekution in den Nachlass nach... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte mit dem angefochtenen Beschluss den Beschluss des Erstgerichts, womit der Antrag der betreibenden Partei auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung eines Revisionsrekurses gegen den Beschluss des Rekursgerichts vom 8. Jänner 2001 (richtig wohl: 2002), GZ 47 R 887/01s-27, mit der
Begründung: , im Exekutionsverfahren sei eine Wiedereinsetzung nicht zulässig, abgewiesen wurde. Es sprach we... mehr lesen...
Begründung: Es handelt sich um die Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft gemäß § 352 EO. Nachdem bei der Versteigerungstagsatzung am 11. April 2002 kein Bieter erschienen war, bestimmte das Erstgericht gemäß § 352b Z 3 EO eine Frist von sechs Wochen für die Abgabe schriftlicher Anbote. Es handelt sich um die Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft gemäß Paragraph 352, EO. Nachdem bei der Versteigerungstagsatzung am 11. April 2002 kein Bieter erschienen w... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 9. 3. bis 18. 3. 2000, vom 4. 4. bis 10. 4. 2000, vom 1. 5. bis 3. 5. 2000 und vom 10. 9. bis 16. 9. 2000 in der Wiener Privatklinik, die keine vertragliche Regelung mit der Beklagten hat, in Anstaltspflege. Mit Bescheid vom 23. 2. 2001 lehnte die Beklagte den Antrag des Klägers auf Gewährung eines Pflegekostenzuschusses für diese stationären Aufenthalte ab. Das Erstgericht wies die gegen diesen Bescheid erhobene, auf Gewährung des Pflegekostenzuschus... mehr lesen...
Begründung: In dem am 16. September 1997 abgeschlossenen Vergleich verpflichtete sich die verpflichtete Partei als Generalpächterin einer näher bezeichneten Heimgartenanlage gegenüber der Republik Österreich als Verpächterin, näher bezeichnete Pachtgrundstücke zweier Liegenschaften - die in der Anlage A.1 des BundesimmobilienG vom 29. Dezember 2000 BGBl I 2000/141 (im Folgenden nur BIG-G 2000) enthalten sind - bis 31. Dezember 2000 zu räumen und der Verpächterin zu übergeben. Aufgr... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichts Gänserndorf vom 22. März 1999 (berichtigt mit Beschluss vom 27. Dezember 2000), rechtskräftig infolge Zurückweisung der Revision durch den Obersten Gerichtshof (2 Ob 106/00b), wurde die verpflichtete Partei schuldig erkannt, die von ihr errichtete Rohrleitung über ein bestimmtes Grundstück zu beseitigen und den vorherigen Zustand wiederherzustellen. Das Erstgericht ermächtigte nach Durchführung eines Verbesserungsverfahrens die betreibende... mehr lesen...
Begründung: Nachdem der vom Gemeinschuldner im Schuldenregulierungsverfahren vorgelegte Zahlungsplan von den Gläubigern in der Tagsatzung vom 17. 1. 2002 (ON 80) nicht angenommen worden war, erklärte der Gemeinschuldner mit Schriftsatz ON 84, "den Antrag auf Schuldenregulierungsverfahren, den Antrag auf Abstimmung über einen Zahlungsplan und den Antrag auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens" zurückzuziehen. Mit Beschluss ON 93 verteilte das Erstgericht das im Lauf des Schuldenreg... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Tiroler Gemeinde beantragte die Bewilligung der Fahrnisexekution zur Hereinbringung von Steuer- und Abgabenrückständen im Gesamtbetrag von 2,648.012,40 S (= 192.438,57 EUR) aufgrund von fünf Rückstandsausweisen. Die dem Exekutionsantrag angeschlossenen Rückstandsausweise sind jeweils datiert, tragen jedoch keine AZ. Sie enthalten den Vermerk "Dieser Rückstand ist vollstreckbar. Es wird hiermit die Rechtskraft, Exekutionsfähigkeit und Berechtigung zur Ein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Durch eine Marke werden die Waren oder Dienste eines bestimmten Unternehmens individualisiert. Sie ermöglicht dem Markeninhaber, die von ihm auf dem Markt angebotenen Waren oder Dienste aus der Anonymität der Masse der Angebote herauszulösen, dadurch von gattungsgleichen Waren oder Diensten seiner Konkurrenten abzuheben und auf diese Weise einen festen Kundenstamm zu gewinnen und zu sichern. Damit dient die Marke dem Schutz ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Johann O*****, vertreten durch Dr. Peter Zöchbauer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Verlagsgruppe N*****, vertreten durch Wolf,... mehr lesen...