Begründung: Das Erstgericht wies Widersprüche der Beklagten gegen das Versäumungsurteil vom 4.3.1993 als verspätet zurück. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluß und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der dagegen von der Beklagten erhobene "außerordentliche" Revisionsrekurs ist absolut unzulässig. Gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ist der Revisionsrekurs jedenfalls (absolut) unzulässig, w... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 IIA2ZPO §500 IICZPO §500 IIHZPO §528 Abs2 Z1 KZPO §528 F4ZPO §528 LEO §44 DEO §78JN §57
Rechtssatz: Ist Entscheidungsgegenstand des Rekursgerichtes die Ausfolgung einer Sicherheitsleistung von zehntausend Schilling, ist der Revisionsrekurs auch dann jedenfalls unzulässig, wenn die betriebene Forderung den Betrag von fünfzigtausend Schilling übersteigt. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §74EO §78EO §209 ffZPO §41 ff
Rechtssatz: Bei einem durch den Widerspruch einer Partei im Rahmen des Meistbotsverteilungsverfahrens ausgelösten Zwischenstreit, sind für die Kostenentscheidung nicht die Grundsätze des Jud 201, sondern die Vorschriften der ZPO (hier § 52 ZPO in Verbindung mit § 78 EO) maßgebend. Entscheidungstexte 3 Ob 2141/96s Entscheidungstext OGH 29.01.1997 3... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §190 D15GOG §90aEWGV Art177EG Amsterdam Art234EGV Maastricht Art177
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des Gesetzes haben auch die Bestimmungen über die Unterbrechung des Verfahrens für die Exekution zu gelten; sie sind jedoch unanwendbar, soweit die Exekutionsordnung besondere Regelungen trifft. Auch soweit gegenteilige Regelungen fehlen, können diese Bestimmungen aber nur insoweit auch für das Provisorialverfahren gelten, als sie m... mehr lesen...
Norm: EO §78JN §55 Abs1ZPO §528 Abs2 Z2ZPO §577 Abs1
Rechtssatz: Wird auf Grund mehrerer Wechsel in einer Klage die Erlassung "eines" Wechselzahlungsauftrages beantragt, so sind die einzelnen Wechselsummen bei der Ermittlung des Streitwertes (Entscheidungsgegenstandes) selbst dann nicht zusammzurechnen, wenn formell nur ein Wechselzahlungsauftrag erlassen wurde. Die Selbständigkeit der einzelnen Wechselforderungen wirkt sich auch bei Ermittlung... mehr lesen...