Begründung: Das Erstgericht bewilligte auf Grund des Urteils des Erstgerichtes vom 15. 9. 1998, 6 C 300/95f-39, unter anderem die zwangsweise Räumung der von der Verpflichteten benützten Wohnung. Der Beschluss wurde der Verpflichteten am 28. 4. 1999 zugestellt. Der Verpflichteten war im Titelverfahren als Beklagter mit Beschluss des Erstgerichtes vom 9. 5. 1997, 6 C 300/95f-17, Verfahrenshilfe bewilligt worden, in deren Rahmen ihr auch ein Rechtsanwalt beigegeben wurde. Im Be... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt Kunststoffartikel, unter anderem Kondome; sie ist seit 19. 11. 1980 Inhaberin der auch für klinisch-kosmetische Produkte registrierten österreichischen Wortbildmarke "Blausiegel", mit der sie in Österreich vertriebene Kondome bezeichnet. Dieselbe Marke ist für die Komplementärin der Klägerin in zahlreichen europäischen und außereuropäischen Staaten, nicht jedoch für die Bundesrepublik Deutschland und für die Niederlande registriert.... mehr lesen...
Begründung: Die der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten durch das Bezirksgericht Steyr bewilligte Räumungsexekution wurde vollzogen. Noch bevor es zu Entscheidungen über die Ausfolgung oder den Verkauf der beweglichen Sachen des Verpflichteten oder zur Entscheidung über aufgelaufene Verwahrungskosten gekommen wäre, gab die betreibende Partei mit Schriftsatz eine neue Adresse des Verpflichteten in Wien bekannt. Daraufhin entschied das Bezirksgericht Steyr mit Stempel... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit Beschluß vom 28. 1. 1999 hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz seine Zuständigkeit verneint und die Rechtssache dem nicht offenbar unzuständigen Landesgericht Feldkirch überwiesen. Mit Beschluß vom 10. 5. 1999 hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Feldkirch seine örtliche Unzuständigkeit ausgesprochen und nunmehr den Akt gemäß § 47 JN zur Entscheidung vorgelegt. Mit Beschluß vom 10. 5. 1999 hat da... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft des Verpflichteten. Das Erstgericht stellte gemäß § 144 EO den Schätzwert mit S 5,215.000 fest. Vor Zustellung dieses Beschlusses an den Sachwalter brachten Dr. Paul Kreuzberger und Mag. Markus Stranimaier, Rechtsanwälte in Salzburg, als Vertreter des Verpflichteten am 9. 9. 1998 Rekurs ein, wobei sie sich auf die erteilte Vollmacht gemäß § 8 Abs 1 RAO beriefen. Sie hätten anläßlich einer Akt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof ist auch im Rekursverfahren, insbesondere im Provisorialverfahren, nur Rechts- und nicht Tatsacheninstanz (ÖBl 1989, 167 - FAMILIA; MR 1994, 66 - Belgische Verwertungsgesellschaft; JBl 1996, 728). Unzutreffend ist daher die Auffassung der Klägerin, der Oberste Gerichtshof könne im Rahmen eines Revisionsrekurses die Sachverhaltsgrundlage auf Grund der vorliegenden Bescheinigungsmittel selbständig e... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 C6ZPO §528 Abs2 Z2 LEO §78KO §171IO §252
Rechtssatz: Keine analoge Anwendung des im § 528 Abs 2 Z 2 ZPO für die Zurückweisung von Klagen vorgesehenen Ausnahmetatbestands auf die Zurückweisung von Exekutionsanträgen. Entscheidungstexte 3 Ob 109/99x Entscheidungstext OGH 28.06.1999 3 Ob 109/99x 8 Ob 271/99g Entsch... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht die Zurückweisung eines Exekutionsantrages nach § 294a EO durch das Erstgericht, das einen Verstoß gegen die Rechtskraft einer früheren Exekutionsbewilligung angenommen hatte. Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht die Zurückweisung eines Exekutionsantrages nach Paragraph 294 a, EO durch das Erstgericht, das einen Verstoß gegen die Rechtskraft einer früheren Exekutionsbewilligung angeno... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof ist auch im Rekursverfahren, insbesondere im Provisorialverfahren, nur Rechts- und nicht Tatsacheninstanz (ÖBl 1988, 78 - Heilkräuter aus dem Garten Gottes; ÖBl 1989, 167 - FAMILIA; MR 1994, 66 - Belgische Verwertungsgesellschaft). Er kann daher im Rahmen eines Revisionsrekurses die Sachverhaltsgrundlage aufgrund der vorliegenden Bescheinigungsmittel nicht selbständig erweitern, ist doch auch im S... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung kann im Verschweigen einer Tatsache eine Irreführung im Sinne des § 2 UWG liegen, wenn eine Aufklärung des Publikums zu erwarten war. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch das Verschweigen wesentlicher Umstände ein falscher Gesamteindruck hervorgerufen wird (ÖBl 1981, 21 - Gartengeräte-Listenpreise; ÖBl 1997, 172 - D-Schulen mwN uva). Nach ständiger Rechtsprechung kann im Verschwe... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei bezeichneten in dem am 23. 11. 1993 beim Erstgericht eingebrachten Exekutionsantrag die verpflichtete Partei mit "E*****-Bank Ltd H***** Street (POB *****), *****" und führten als deren Vertreter "Rechtsanwalt Dr. Günter M*****, als amtlicher Liquidator" an. Aufgrund des vollstreckbaren Versäumungsurteils des Handelsgerichtes Wien vom 30. 9. 1993 beantragte sie erkennbar zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderungen von DM 455.000 und von... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §378 CZPO §477 Abs1 Z9 D9
Rechtssatz: Werden demnach nach der ersten Entscheidung über den Sicherungsantrag neue Bescheinigungsmittel für das Sicherungsverfahren vorgelegt, so sind sie nach einer Aufhebung der ersten Entscheidung als nach § 477 Abs 1 Z 9 ZPO nichtig bei der neuerlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 4 Ob 240/98t Entscheidungstext O... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Unternehmens der Beklagten ist (ua) die entgeltliche Weitergabe von Informationen über Preise zahnärztlicher Leistungen. Alleinige Geschäftsführerin ist Veronika B*****; einziger Gesellschafter ist der Beklagtenvertreter. Die Beklagte wirbt seit Juni 1998 in der "Neuen Kronen Zeitung" wie folgt: "So haben Sie leicht lachen! Porzellan-Krone S 5.500,-- all inclusive. Z***** Telefon ***** GmbH L*****. Zeigen Sie teuren Zahnbehandlungspreisen die Zähne... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt in der Schweiz Schädlingsbekämpfungsmittel und vertreibt diese (ua) in Österreich. Die Beklagte vertrieb unter der Bezeichnung BIO-SON ein Insektenschutzmittel, dessen Etikett wie folgt gestaltet war: BIO-SON enthielt den Wirkstoff Permethrin. In dem von der Beklagten nach dem 31. 3. 1994 gelieferten Produkt CLEAN- KILL ist kein Permethrin enthalten. Seit 29. 1. 1997 hat die Beklagte BIO-SON weder vertrieben noch dafür geworben; sie hat das Pro... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat ihre Firma geändert. Ihre Parteibezeichnung war daher gem. § 235 Abs 5 ZPO in jeder Lage des Verfahrens auf Antrag oder von Amts wegen zu berichtigen (SZ 53/64; EvBl 1986/163; ecolex 1992, 243 uva). Die Beklagte hat ihre Firma geändert. Ihre Parteibezeichnung war daher gem. Paragraph 235, Absatz 5, ZPO in jeder Lage des Verfahrens auf Antrag oder von Amts wegen zu berichtigen (SZ 53/64; EvBl 1986/163; ecolex 1992, 243 uva). Entgegen dem - den OG... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß des Rekursgerichtes wurde der erstinstanzliche Beschluß, mit dem ein Revisionsrekurs als jedenfalls unzulässig zurückgewiesen wurde, bestätigt. Rechtliche Beurteilung Der Rechtsmittelzug im Ablehnungsverfahren richtet sich auch in Exekutionssachen nach § 24 Abs 2 JN, ergänzt durch die Rekursvorschriften der ZPO (JBl 1980, 487 ua). Der Revisionsrekurs ist daher als gemäß § 78 EO, § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls un... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO (JBl 1986, 192; MR 1995, 233 - Inseraten-Preisliste; 4 Ob 222/97v; 4 Ob 336/97h; 4 Ob 33/98a; zuletzt 4 Ob 177/98b). Eine gravierende Fehlbeurteilung des Rekursgerichtes, die im Interes... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Seit der UWG-Nov 1988 hält der erkennende Senat in stRsp jedes wahrheitsgemäße Herausstellen der eigenen besseren Leistung im Wege einer Gegenüberstellung mit der schlechteren Leistung namentlich genannter Mitbewerber an Hand objektiv überprüfbarer Daten grundsätzlich für zulässig, sofern es nicht iS des § 2 UWG zur Irreführung geeignet ist oder - etwa durch Pauschalabwertungen, unnötiges Bloßstellen oder aggressive Ten... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende und gefährdete Partei (im folgenden Antragsteller) ist ua Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit den Gebäuden A*****straße 23 und 25 sowie E*****gasse 2 und 4. Die Antragsgegnerin und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden Antragsgegnerin) ist Mieterin zweier Geschäftslokale im Haus A*****straße 23. Der Antragsteller will auf einem teilweise zur genannten Liegenschaft gehörigen Areal, an dem möglicherweise Mietrechte der Antragsgegn... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ist keine juristische Person und nicht parteifähig (SZ 51/3; SZ 53/2; SZ 59/161; SZ 62/71; SZ 63/179). Nach ständiger Rechtsprechung kann der in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigende (SZ 49/17; SZ 62/1 ua) Mangel der Parteifähigkeit durch eine bloße Änderung der Parteibezeichnung (§ 235 Abs 5 ZPO) - auch von Amts wegen durch das Rechtsmittelgericht (ÖBl 1975,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach den Feststellungen des Erstgerichtes ist der Klägerin die Bescheinigung nicht gelungen, daß die Verbandskästen der Beklagten nicht der ÖNORM entsprechen. Ob ein Sachverhalt bescheinigt ist, ist - ebenso wie die Frage, ob ein Sachverhalt bewiesen ist - der Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof entzogen. Der Oberste Gerichtshof ist auch im Sicherungsverfahren Rechts- und nicht Tatsacheninstanz (stRsp ua ÖBl 1989,... mehr lesen...
Norm: EO §41 Abs2EO §78ZPO §528 Abs1 A
Rechtssatz: Der Lösung der Frage, ob Überdeckung vorliegt, kommt keine erhebliche Bedeutung zu, weil sie nur für den Anlaßfall von Interesse ist. Entscheidungstexte 3 Ob 293/98d Entscheidungstext OGH 27.01.1999 3 Ob 293/98d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS011150... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Daß der vom Rekursgericht angewendete § 41 Abs 2 EO auch im Zwangsversteigerungsverfahren gilt, wurde vom Obersten Gerichtshof bereits in der Entscheidung SZ 26/85 klargestellt. Der Lösung der Frage, ob Überdeckung vorliegt, kommt keine erhebliche Bedeutung im Sinne von § 7... mehr lesen...
Begründung: Das Handelsgericht Wien hat am 22. 12. 1998 (zu AZ 3 S 969/98i) über das Vermögen der früheren Antragsgegnerin den Konkurs eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Heinz Kosesnik-Wehrle zum Masseverwalter bestellt. Das Erstgericht bewilligte dem Antragsteller zur Sicherstellung einer (noch nicht eingeklagten) Mietzinsforderung am 1. 10. 1998 die pfandweise Beschreibung der in den Mietobjekten eingebrachten Fahrnisse (§ 1101 ABGB). Das Rekursgericht wies am 13. 11. 1998 diese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Kündigungs- und Entlassungsanfechtung wegen des verpönten Motivs der Einberufung einer Betriebsversammlung durch die Kläger (§ 105 Abs 3 Z 1 lit c und § 106 Abs 2 ArbVG) zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage der Kündigungs- und Entlas... mehr lesen...
Begründung: Nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der verpflichteten Partei wurde dem Masseverwalter - und nunmehrigen Revisionsrekurswerber - auf seinen Antrag mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 23. 2. 1993, S 22/93-7, gemäß § 119 KO die kridamäßige Versteigerung der Liegenschaft EZ ***** GB ***** I*****, durch Beitritt zu dem bereits behängenden Zwangsversteigerungsverfahren E 24/92 des Erstgerichtes bewilligt. Das Konkursgericht sprach in diesem Beschluß... mehr lesen...
Begründung: Auf vier Liegenschaften des Klägers sind Simultanhypotheken zugunsten der beklagten Bank eingetragen. Aufgrund eines vollstreckbaren Notariatsaktes beantragte sie am 20. 12. 1995 die parzellenweise Versteigerung aller dieser Liegenschaften. Diesen Antrag bewilligte das Bezirksgericht Frankenmarkt zu AZ 5 E 2321/95b (jeweils im laufenden Rang). Auf Rekurs des Klägers änderte das Landesgericht Wels diese Entscheidung in eine Antragsabweisung ab. Dem dagegen erhobenen... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §390 Abs3 IIIEO §390 Abs3 IVDZPO §84 II
Rechtssatz: Ist die vorgelegte Bankgarantie keine taugliche Sicherheit, muß das Erstgericht im Rahmen eines Verbesserungsverfahrens - das nach der jüngeren Rsp zur Verbesserung von Inhaltsmängeln nicht nur im vereinfachten Bewilligungsverfahren gem. § 54 Abs 3 EO idF EO-Nov 1995, sondern in allen exekutionsrechtlichen Verfahren geboten ist, soweit es nicht um die Wahrung des Grundbuchsrange... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat das Einverleibungsbegehren der Antragsteller mit der
Begründung: abgewiesen, daß sich aus dem Verzeichnis der gelöschten Eintragungen ein der Liegenschaftsverkäuferin bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres auferlegtes Veräußerungs- und Belastungsverbot ergebe. Mittlerweile sei dieses Verbot zwar gelöscht, weil die Verkäuferin das 25. Lebensjahr vollendete; zur Verbücherung des schon vorher abgeschlossenen Kaufvertrages reiche jedoch die nochmalige... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin als Gesamtrechtsnachfolgerin der P***** Gesellschaft mbH behauptet zur
Begründung: ihres auch auf § 1 UWG gestützten und mittels einstweiliger Verfügung zu sichernden Unterlassungsanspruches, die Beklagte habe gegen das in Punkt IX. der Vereinbarung mit ihrer Rechtsvorgängerin vom 8. 5. 1995 enthaltene Wettbewerbsverbot dadurch verstoßen, daß sie mittelbar Beteiligungen an dritten Gesellschaften halte, welche in den Kiesgruben S***** und W***** Kies zur ... mehr lesen...