Norm: EO §37 NEO §42 J5EO §44 B1EO §170 Z5
Rechtssatz: Vermag der Exszindierungswerber seine Rechte gegen den auf Grund der Anmeldung im Sinne des § 170 Z 5 EO in bösen Glauben versetzten Ersteher zu verfolgen, so kann nicht gesagt werden, daß die Fortsetzung der Exekution für ihn mit der Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteils verbunden wäre. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 90118 der Katastralgemeinde Kitzbühel Land. Die andere Hälfte steht im Eigentum seiner Ehefrau. Über das Vermögen beider Ehegatten wurde der Konkurs eröffnet und derselbe Rechtsanwalt zum Masseverwalter bestellt. Der Hälfteanteil des Klägers wurde im Zug einer vom Erstgericht gemäß § 119 KO durchgeführten gerichtlichen Veräußerung dem Beklagten zugeschlagen. Mit einem vom Masseverwalter der Ehefrau des Kläger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im Eigentum der verpflichteten Parteien Josef und Irmengard O*** gestandene Liegenschaft EZ 151 KG Attersee wurde im Zwangsversteigerungsverfahren E 4013/84 des Erstgerichtes am 14. Jänner 1986 dem Beklagten als Ersteher zugeschlagen. Am 16. Jänner 1986 wurde den verpflichteten Parteien der Beschluß auf Bewilligung der einstweiligen Verwaltung der Liegenschaft, Bestellung des Erstehers zum Verwalter und Erlassung eines Verfügungsverbotes gegen die Verpflic... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung von ursprünglich S 500.000,-- s.A. wurde der betreibenden Partei Fahrnisexekution und die Pfändung von zwei Forderungen bewilligt. Ein Vollzug der Fahrnisexekution unterblieb, weil bei der verpflichteten Partei keine pfändbaren Gegenstände vorgefunden wurden. Die beiden Drittschuldner teilten mit, daß keine Forderungen (Bankguthaben) bestünden. Daraufhin wurde der betreibenden Partei die Einleitung des Eidesverfahrens bewilligt. Das Eidesverfahren wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12.3.1984 wurde die zu je einem Drittel im Eigentum der verpflichteten Parteien 1. Wilma B***, 2. Herta B*** und 3. Anita B*** stehende Liegenschaft EZ 184 KG Engelsdorf im Zuge des Versteigerungsverfahrens 9 E 24/83 des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz dem Beklagten zugeschlagen. Mit Beschluß des Exekutionsgerichtes vom 22.8.1984 wurde auf Antrag des Beklagten die zwangsweise Räumung und Übergabe der Liegenschaft an den Beklagten als Ersteher be... mehr lesen...
Begründung: Franz M*** ist zu TZ 2497/1981 unter BOZ 1 b auf Grund des Kaufvertrages vom 30.Juni 1981 als Eigentümer der Liegenschaft EZ 386 Grundbuch Kaiserebersdorf einverleibt. Zu TZ 2452/1983 ist unter BOZ 1 c die Klage 39 f Cg 230/83 des Landesgerichtes für ZRS Wien angemerkt. Zu TZ 2814/1981 ist unter COZ 3 a im Rang TZ 2666/1981 auf Grund der Pfandurkunde vom 27.August 1981 das Pfandrecht des K*** DER Z*** WIEN bis zum Höchstbetrag von 1,950.000 S einverleibt, zu TZ 3491/1... mehr lesen...
Begründung: Der Nachlaß nach der am 6.September 1982 verstorbenen Gertrude G*** wurde der betreibenden Partei am 16.Februar 1984 eingeantwortet. In den Nachlaß fiel die vom Verpflichteten benützte Liegenschaft EZ 436 KG Altlengbach mit dem Haus Nr. 86 in Altlengbach. Mit der Behauptung, der Benützer habe keinen Rechtstitel, weigere sich aber, die Liegenschaft zu räumen, erhob die Erbin am 26.April 1984 gegen ihn die Räumungsklage. Das Erstgericht gab dem Räumungsbegehren statt, da... mehr lesen...
Begründung: Die Mg. Karl E***'S Erben Apotheke Kommanditgesellschaft (HRA 8 des Landesgerichtes Salzburg) ist Mieterin von Geschäftsräumlichkeiten im Hause der betreibenden Parteien in Hallein, Bayerhamerplatz 7, und nahm ohne Zustimmung der betreibenden Parteien gewisse bauliche Veränderungen vor (im wesentlichen die Vereinigung zweier Räume zu einem größeren durch Entfernen einer Mauer). Mit Endbeschluß des Erstgerichtes vom 27. März 1984, C 511/82, wurde festgestellt, daß dadurch... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichteten Parteien wurden verurteilt, eine im Haus I*****, befindliche Wohnung zu räumen, welches Haus zu 3/4 der betreibenden Partei und zu 1/4 den beiden verpflichteten Parteien gehört. Die betreibende Partei erwirkte die Bewilligung der zwangsweisen Räumung. Mit der
Begründung: , sie hätten beim Außerstreitgericht einen Antrag auf Benützungsregelung hinsichtlich der strittigen Wohnung gestellt, beantragten die verpflichteten Parteien die Aufschiebung der Räumun... mehr lesen...
Norm: EO §42 A
Rechtssatz: Der Aufschiebungswerber ist nur im Rahmen der Entscheidung über seinen Aufschiebungsantrag selbst Beteiligter. Ohne Stellung eines Aufschiebungsantrages kann er auch diese besondere Beteiligtenstellung nicht haben; wenn eines von zwei Versteigerungsverfahren infolge einer auf Unwirksamkeit des einen Exekutionstitels gerichteten Klage aufgeschoben wurde, kommt daher dem Aufschiebungswerber im nicht aufgeschobenen Verst... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der titulierte Unterhalt entspricht zwar nicht ausnahmslos dem notwendigen Unterhalt, der nach Lehre (Heller-Berger-Stix I 550) und Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (zB SZ 14/118; ÖRZ 1936,229; EvBl 1965/346; 3 Ob 15/70 und 3 Ob 22/70, teilweise zitiert bei Heller-Berger-Stix II B und XLIX Erg.zu I 550; EF 34.577) durch eine Aufschiebung der Exekution zur Hereinbringung laufenden Unterhalts nicht gefährdet werden d... mehr lesen...
Norm: EO §42 A1EO §42 C4EO §83
Rechtssatz: Der Wahrscheinlichkeitsgrad des Erfolges des Widerspruches gegen die EB auf Grund eines ausländischen Exekutionstitels ist jedoch für die Höhe der Sicherheitsleistung nur mittelbar, und zwar insofern von Bedeutung, als bei einem geringen Wahrscheinlichkeitsgrad eine kürzere Dauer des Widerspruchsverfahrens und damit eine kürzere Dauer der Aufschiebung angenommen werden kann. Entsche... mehr lesen...
Norm: EO §42 A
Rechtssatz: Eine Aktion, die auch bei vollständigem Erfolg nicht unmittelbar zur Exekutionseinstellung führen kann, stellt nach stets einheitlicher Rechtsprechung keinesfalls einen Aufschiebungsgrund im Sinne des § 42 EO dar. Entscheidungstexte 3 Ob 1002/83 Entscheidungstext OGH 07.09.1983 3 Ob 1002/83 3 Ob 115/87 Entschei... mehr lesen...
Norm: EO §42 A2EO §42 C1EO §43EO §44 AEO §44 B1
Rechtssatz: Die Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteiles ist bei der Zwangsversteigerung wegen des Verlustes der Liegenschaft und wegen Verschleuderungsgefahr offenkundig. Betrifft der Aufschiebungsgrund jedoch nur einen Teil des Anspruches (hier: Wiederaufnahmsklage hinsichtlich eines kleineren Anspruchsteiles), so kann die gemäß § 42 Abs 3 allein zulässige) Teil... mehr lesen...
Norm: EO §42 A
Rechtssatz: Bei der Entscheidung nach § 42 EO handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (arg: "Kann"). Entscheidungstexte 3 Ob 104/83 Entscheidungstext OGH 28.07.1983 3 Ob 104/83 3 Ob 176/83 Entscheidungstext OGH 11.01.1984 3 Ob 176/83 4 Ob 53/11i Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: EO §42 I4EO §44 C
Rechtssatz: Solange die verpflichtete Partei die Aufschiebung der Exekution einer Zug - um - Zug zu erbringenden Leistung zu einem Zeitpunkt anstrebt, da diese noch nicht vollzogen ist, muß die Sicherheit etwa in der Höhe der betriebenen Forderung festgesetzt werden; sollte die verpflichtete Partei die Erbringung einer so hohen Sicherheit ablehnen, wäre die Exekution zunächst durch Pfändung zu vollziehen und die verpflic... mehr lesen...
Norm: EO §42 I4EO §42 I7
Rechtssatz: Der betreibenden Partei kann nicht zugemutet werden, daß sie wegen eines vom Verpflichteten gestellten Aufschiebungsantrages gemäß § 42 Abs 1 Z 7 EO ihre Gegenleistung jetzt sozusagen schon als Vorleistung erbringen oder sicherstellen muß oder sich aber mit einer nur unzureichenden Sicherheit zu begnügen hat. Entscheidungstexte 3 Ob 68/83 Entscheid... mehr lesen...
Norm: EO §42 I4
Rechtssatz: Der betreibenden Partei steht das Recht zu, auch wenn sie die Zug - um - Zug - Leistung noch nicht erbringt, zumindest die Pfändung von Fahrnissen bis zur Deckung der betriebenen Forderung zu begehren. Entscheidungstexte 3 Ob 68/83 Entscheidungstext OGH 29.06.1983 3 Ob 68/83 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: EO §42 C1EO §154EO §229
Rechtssatz: Die Möglichkeit einer Wiederversteigerung bildet keinen Grund die Verteilung des Meistbotes aufzuschieben. Entscheidungstexte 3 Ob 57/83 Entscheidungstext OGH 11.05.1983 3 Ob 57/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0001693 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Die betreibende Partei führt gegen die verpflichtete Partei die gegenständliche, am 9. 7. 1971 bewilligte Fahrnisexekution auf Grund des Bescheides der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat L, vom 26. 5. 1981, Z. Pst. 14.745-L/80, zur Hereinbringung der Forderung von 16 500 S samt Anhang. Am 14. 8. 1981 brachte die verpflichtete Partei einen Antrag auf Aufschiebung der Exekution ein. Es wurde ua. vorgebracht, gegen die im Titelverfahren ergangene Entscheidung der zwe... mehr lesen...
Norm: EO §42 A2EO §44 A1
Rechtssatz: Die Gefährung des Aufschiebungswerbers im Sinne des § 44 Abs 1 EO im Falle der Versteigerung des gepfändeten Personenkraftwagens ist offenkundig. Entscheidungstexte 3 Ob 145/79 Entscheidungstext OGH 12.12.1979 3 Ob 145/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0001563 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1369EO §42 A1
Rechtssatz: Die Klage auf Ausstellung einer Löschungsquittung (§1369 ABGB) stellt weder eine Klage nach § 42 Abs 1 Z 1 EO noch eine solche nach § 42 Abs 1 Z 5 EO dar. Sie kann daher nicht als Aufschiebungsgrund anerkannt werden (Ablehnung der E 1 Ob 873/32 ÖRZ 1932,247). Entscheidungstexte 3 Ob 109/79 Entscheidungstext OGH 19.09.1979 3 Ob 109/79 RZ 198... mehr lesen...
Norm: EO §42 AEO §44 A1
Rechtssatz: Die mit der Bezahlung eines Geldbetrages verbundenen Nachteile können nur dann die Gefahr eines unersetzlichen oder schwer ersetzbaren Vermögensnachteiles bilden, falls die Rückforderung des Geldbetrages voraussichtlich ganz oder teilweise uneinbringlich wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 97/78 Entscheidungstext OGH 20.07.1978 3 Ob 97/78 ... mehr lesen...
Auf Grund des mit dem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 25. Feber 1977 als Teilurteil bestätigten Urteiles des Landesgerichtes Linz vom 30. Jänner 1976 bewilligte das Titelgericht mit Beschluß vom 16. Mai 1977 zur Hereinbringung des im Teilurteil zugesprochenen Betrages von 164 821 S samt Anhang die von der betreibenden Partei beantragte Fahrnisexekution, bei deren Vollzug ein Lastkraftwagen mit einem voraussichtlich erzielbaren Erlös (Bleistiftwert) von 250 000 ... mehr lesen...
Norm: EO §42 A1EO §42 BZPO §391 AZPO §391 C
Rechtssatz: Bei Exekutionsbewilligung auf Grund eines gem § 391 Abs 3 ZPO erlassenen Teilurteils ist eine Exekutionsaufschiebung bis zur Rechtskraft der Endentscheidung zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 36/78 Entscheidungstext OGH 18.04.1978 3 Ob 36/78 SZ 51/48 5 Ob 668/79 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: EO §40EO §42 A1
Rechtssatz: Die Möglichkeit der Aufschiebung einer laufenden Exekution reicht für sich allein nicht aus, um die Dringlichkeit einer Lastenfreistellung verneinen zu können. Diese Dringlichkeit bedingt die sofortige Befriedigung des betreibenden Pfandgläubigers. Entscheidungstexte 5 Ob 675/77 Entscheidungstext OGH 22.11.1977 5 Ob 675/77 ... mehr lesen...
Norm: EO §42 A
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über die Exekutionsaufschiebung sind namentlich auch die berechtigten Interessen der betreibenden Partei an einer Weiterführung der Exekution zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 3 Ob 175/76 Entscheidungstext OGH 25.01.1977 3 Ob 175/76 3 Ob 27/95 Entscheidungstext OGH 13.03.1995 3 Ob 2... mehr lesen...
Norm: EO §3 IIEO §6EO §42 D
Rechtssatz: Die Entscheidung über den mit der Impugnationsklage verbundenen Aufschiebungsantrag stellt, auch wenn sie unrichtigerweise im Prozeßakt des Exekutionsgerichtes getroffen wurde, eine im Exekutionsverfahren ergangene Entscheidung dar. Die Parteien sind daher als betreibende Gläubigerin und Verpflichtete (§§ 3, 6 EO) zu bezeichnen. Entscheidungstexte 3 Ob 1... mehr lesen...
Norm: EO §42 AEO §156 Abs2 IEO §156 Abs2 VEO §349 CEO §349 D
Rechtssatz: Gegen Exekution auf Übergabe einer zwangsversteigerten Liegenschaft nach § 156 Abs 2 EO kann sich der Verpflichtete oder ein Dritter auch mit einer exekutionsrechtlichen Klage zur Wehr setzen, gleichzeitig kann er die Aufschiebung der Exekution nach Maßgabe der Bestimmungen der Exekutionsordnung begehren. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §42 HEO §65EO §83 Abs2
Rechtssatz: Die Ausnahmebestimmung des § 83 Abs 3 EO gilt nur für den Rekurs gegen die Entscheidung über den Exekutionsantrag, aber nicht für die Aufschiebungsbeschlüsse. Entscheidungstexte 3 Ob 105/75 Entscheidungstext OGH 29.04.1975 3 Ob 105/75 3 Ob 122/86 Entscheidungstext OGH 28.01.1987 3 Ob... mehr lesen...