Norm: EO §42GEG §§7,9EO §45a
Rechtssatz: Wird einer betreibenden Partei die Aufschiebung nach § 42 EO iVm §§ 7, 9 GEG bewilligt, kann dieser Aufschiebungsantrag nicht unter § 45a EO subsumiert werden, sodass die in § 45a dritter Satz EO normierte Frist nicht anwendbar ist. Entscheidungstexte 17 R 151/17b Entscheidungstext LG Wr. Neustadt 06.10.2017 17 R 151/17b ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 10. November 2009 bewilligte das Erstgericht der Betreibenden aufgrund seines Urteils vom 24. Juli 2009, GZ 10 C 1246/08k-8, die zwangsweise Räumung der von der Verpflichteten bewohnten Wohnung. Die Verpflichtete beantragte den Aufschub der Zwangsräumung unter Hinweis auf das zu AZ 10 C 1178/09t des Erstgerichts anhängige Verfahren, in dem sie begehre, die Betreibende als Vermieterin zum Abschluss eines Mietvertrags über die nunmehr zu räumende Wohnung ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war Mieter einer Wohnung im Haus der klagenden GmbH. Die zuständige Baubehörde erteilte der klagenden Partei mit Bescheid vom 23. Februar 2005 den Auftrag, das Gebäude, in dem sich das Mietobjekt befand, binnen sechs Monaten nach Rechtskraft des Bescheids zu räumen und nach erfolgter Räumung abtragen zu lassen, und hob das aus der Bau- und Benützungsbewilligung erfließende Recht auf konsensgemäße Benützung auf. Da die klagende Partei den Beklagten nicht zur ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei gegen die verpflichteten Parteien die Exekution nach § 355 EO und verhängte über sie wegen drei Verstößen gegen den Exekutionstitel in den Ausgaben der von ihnen herausgegebenen Tageszeitung vom 11. Juni 2009, vom 6. September 2009 und vom 4. Oktober 2009 je eine Geldstrafe von insgesamt 6.000 EUR. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der verpflichteten Parteien gegen diesen Beschluss nicht Folge, erhöhte aber über Rekurs de... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte über Antrag der betreibenden Partei die Exekution nach § 355 EO und verhängte über die verpflichtete Partei eine Geldstrafe von insgesamt 5.000 EUR wegen mehrerer Verstöße gegen den Exekutionstitel in Ausgaben der von dieser herausgegebenen Tageszeitung. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der verpflichteten Partei gegen diesen Beschluss nicht Folge, erhöhte aber über Rekurs der betreibenden Partei die Geldstrafen auf 20.000 EUR; es sprach aus, da... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 30. September 1991 hatte das Erstgericht der führenden betreibenden Partei zur Hereinbringung von 3.001.038,37 S (218.093,96 EUR) die Zwangsversteigerung zweier im Hälfteeigentum der Verpflichteten stehenden Liegenschaften und von Liegenschaftsanteilen bewilligt. Am 23. März 1994 wurden diese Liegenschaften und Liegenschaftsanteile teils dieser betreibenden Partei und teils einer Bietergemeinschaft zugeschlagen. Der Zuschlag erwuchs - letztlich durch Zu... mehr lesen...
Begründung: Die Impugnationsklage richtet sich gegen eine Exekutionsbewilligung nach § 355 EO, die auf drei Verstöße der nunmehr klagenden Partei gegen den Exekutionstitel gegründet war und gegen einen Strafbeschluss, dem ein behaupteter Verstoß gegen den Exekutionstitel zugrunde lag. Die verhängten Geldstrafen betragen 15.000 bzw 20.000 EUR. Das Berufungsgericht bestätigte das klageabweisende Urteil erster Instanz und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 30.000 EU... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht, das über Antrag der betreibenden Partei die Exekution nach § 355 EO bereits bewilligt hatte, verhängte mit Strafbeschluss vom 10. Dezember 2007 wegen zweier Verstöße gegen den Exekutionstitel über die verpflichtete Partei eine Geldstrafe von insgesamt 15.000 EUR, und zwar wegen eines Verstoßes in der Ausgabe der von der verpflichteten Partei herausgegebenen Tageszeitung vom 29. November 2007 und eines weiteren Verstoßes in der Ausgabe vom 3. Dezember 200... mehr lesen...
Begründung: Das von der betreibenden Partei angerufene Bezirksgericht Graz-West bewilligte der betreibenden Partei aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs gegen den Verpflichteten die Zwangsversteigerung zweier Liegenschaften zur Hereinbringung von 150.000 EUR sA. Das Verfahren betreffend die gegenständliche Liegenschaft trat es an das nunmehrige Exekutionsgericht ab. Dieses schob mit dem auf den 8. August 2008 datierten Beschluss auf Antrag des Verpflichteten die Exekution nach § 4... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund von behaupteten Verstößen der verpflichteten Partei gegen den Exekutionstitel verhängte das Erstgericht über die verpflichtete Partei im Rahmen der vorliegenden Unterlassungsexekution auf Antrag der betreibenden Partei ua mit den Beschlüssen ON 12, 14, 35, 56 und 62 Geldstrafen, die im Instanzenzug jeweils herabgesetzt wurden. Rechtskräftig festgesetzt wurden diese Strafen (zufolge der Beschlüsse zu AZ 3 Ob 125/08s, 3 Ob 163/08d und 3 Ob 183/08w) demnach mit 40.... mehr lesen...
Norm: EO §42 AEO §44 AEO §44 A1EO §44 CEO §331 C
Rechtssatz: Bei der Pfändung und Verwertung des Geschäftsanteils einer GmbH ist ein Vermögensnachteil des die Aufschiebung des Exekutionsverfahrens beantragenden Verpflichteten erst in einem Verfahrensstadium offenkundig und braucht daher nicht behauptet und bescheinigt werden, wo bereits ein Schätzungsgutachten vorliegt und daher der Verkauf des Geschäftsanteils unmittelbar bevorsteht. In einem ... mehr lesen...
Begründung: Nach Aufhebung eines Kaufvertrags der Streitteile über eine Liegenschaft bewilligte das Erstgericht mit Beschluss vom 28. Dezember 2006 aufgrund eines vollstreckbaren (und mittlerweile rechtskräftigen) zweitinstanzlichen Urteils den beiden Betreibenden zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 144.500 EUR sA und der Kosten des Titelverfahrens Zug um Zug gegen die im Exekutionstitel festgelegte Gegenleistung (Räumung und Rückgabe der Liegenschaft und Rücküb... mehr lesen...
Begründung: Die beklagten minderjährigen Schwestern erwirkten gegen den klagenden Schulverein eine einstweilige Verfügung vom 9. März 2007, derzufolge dieser verpflichtet ist, ihnen zur Sicherung ihres Anspruchs auf Zuhaltung des jeweils abgeschlossenen Schulausbildungsvertrags beziehungsweise auf Ermöglichung des Schulbesuchs den ungestörten Besuch der T*****-Schule ***** in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang zu gestatten. Diese Verfügung wurde am 21. März 2007 für vollstr... mehr lesen...
Begründung: Die Impugnationsklage richtet sich gegen insgesamt acht Strafbeschlüsse des Exekutionsgerichts, wobei zumindest einer dieser Strafbeschlüsse über eine Vielzahl von (täglich gestellten) Strafanträgen erkannte. Dieser Vielzahl von Strafbeschlüssen liegt die Behauptung mehrfacher Verstöße gegen den Exekutionstitel zugrunde. Das Berufungsgericht bestätigte das klageabweisende Urteil des Erstgerichts und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR überst... mehr lesen...
Begründung: Exekutionstitel in dem von der betreibenden Bank gegen die Verpflichtete geführten Zwangsversteigerungsverfahren ist ein gerichtlicher Vergleich. In Abänderung der erstgerichtlichen Entscheidung wies das Gericht zweiter Instanz einen Aufschiebungsantrag der Verpflichteten ab, der sich auf eine Klage stützt, mit der sie die Feststellung begehrte, der Vergleich sei unwirksam. Das Titelgericht habe sich mit den - in Wahrheit, wie den weiteren Ausführungen zu entnehmen ist, ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte nach Rechtskraft des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren dem Ersteher (= nun Beklagter) die zwangsweise Räumung und Übergabe der Liegenschaft. Die Räumung wurde am 8. August 2007 vollzogen. Mit ihrer am 3. August 2007 eingebrachten Exszindierungsklage (§ 37 EO) hatten die klagenden Parteien begehrt, diese Exekution für unzulässig zu erklären bzw. einzustellen. Mit ihrer am 3. August 2007 eingebrachten Exszindierungsklage (Paragraph 37, ... mehr lesen...
Norm: EO §37EO §42EO §74
Rechtssatz: 1. Eine unschlüssige Exszindierungsklage kann nicht zur Grundlage einer Aufschiebung gemacht werden. In der Exszindierungsklage muss der Kläger Behauptungen über den Erwerbsgrund, die Erwerbsart und den Zeitpunkt des Erwerbs aufstellen. Ein Vorbringen über die Art der Übergabe ist dann entbehrlich, wenn sich diese schon aus der allgemeinen Lebenserfahrung ergibt. 2. Unterliegt im Exekutionsverfahren ein Drit... mehr lesen...
Begründung: Zugunsten der betreibenden Partei wurden im vorliegenden Fahrnisexekutionsverfahren verschiedene Gegenstände gepfändet (ein Elektrostapler-Mitsubishi, ein Handstapler und eine Etikettiermaschine-OMB). Mit der am 10.8.2007 beim Erstgericht zu 6 C 1028/07y eingelangten Exszindierungsklage begehrte die B***** GmbH (im Folgenden: die Aufschiebungswerberin) die Exekution hinsichtlich dieser Gegenstände für unzulässig zu erklären. Gleichzeitig wurde ein Aufschiebungsantrag geste... mehr lesen...
Begründung: Die Impugnationsklage richtet sich gegen eine Exekutionsbewilligung nach § 355 EO, die auf zwei Verstöße der nunmehr klagenden Partei gegen den Exekutionstitel gegründet war, und zwar je einem an einem bestimmten Tag auf deren Website und in einem von ihr an einem anderen Tag versandten „Folder". Die Impugnationsklage richtet sich gegen eine Exekutionsbewilligung nach Paragraph 355, EO, die auf zwei Verstöße der nunmehr klagenden Partei gegen den Exekutionstitel gegründ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht, das der betreibenden Partei bereits die Exekution nach § 355 EO bewilligt hatte, verhängte mit Beschluss über die verpflichtete Partei wegen - nach Ansicht der zweiten Instanz - sieben Verstößen gegen den Exekutionstitel eine Geldstrafe von insgesamt 30.000 EUR. Das Erstgericht, das der betreibenden Partei bereits die Exekution nach Paragraph 355, EO bewilligt hatte, verhängte mit Beschluss über die verpflichtete Partei wegen - nach Ansicht der zweite... mehr lesen...
Begründung: In Abänderung des stattgebenden Beschlusses des Exekutionsgerichts wies das Gericht zweiter Instanz einen auf ihre Exszindierungsklage gestützten Antrag der Revisionsrekurswerberin auf Aufschiebung der Räumungsexekution ab und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der außerordentliche Revisionsrekurs ist unzulässig. Rechtliche Beurteilung Es ist nämlich ... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgEO §35 EEO §42 C3EO §42 I5EO §349 CABGB §608ABGB §613
Rechtssatz: Wenn der vormalige Eigentümer die Liegenschaft, deren zwangsweise Räumung er betreibt, während des Exekutionsverfahrens veräußert, kann der Verpflichtete darauf eine Oppositionsklage stützen. In diesem Fall ist in einem klagestattgebenden Urteil allerdings nicht das Erlöschen des betriebenen Anspruchs schlechthin, sondern nur das Erlöschen des Rechts des Titelgläub... mehr lesen...
Begründung: Am 13. Oktober 2005 hatte das Erstgericht der vormals betreibenden Partei, die am 1. Jänner 2006 verstarb, die zwangsweise Räumung einer Blockhütte bewilligt. Als Räumungstermin wurde letztlich der 26. April 2006 festgesetzt. Bereits am 28. März 2006 hatten die Verpflichteten eine Oppositionsklage iVm einem Antrag auf Aufschiebung der Exekution „bis zur Rechtskraft des Urteils über diese Klage" eingebracht. Sie behaupteten, die vormals betreibende Partei habe ihnen das B... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei erwirkte gegen die verpflichtete Partei eine einstweilige Verfügung (EV), mit der dieser zur Sicherung ihres näher bezeichneten Unterlassungsanspruchs verboten wurde, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs irreführende Deklarationen über von ihr vertriebene Produkte, „hier" S***** N***** Surfinienerde, S***** N***** Blumenerde 40 l und S***** T***** Magma Geranienerde 70 l dadurch zu machen, dass diese Blumenerden über eine gewisse [i... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei wurde mit dem rechtskräftigen Exekutionstitel des Bezirksgerichts Fünfhaus vom 26. April 2001, AZ 10 C 1503/00t, zur Räumung des Bestandobjekts in Wien sowie zur Bezahlung eines Mietzinsrückstands von 26.669,59 EUR s.A. verpflichtet. Mit Beschluss vom 23. April 2002 wurde über Antrag der betreibenden Partei die zwangsweise Räumung bewilligt. Am 24. November 2004 wurde über das Vermögen der verpflichteten Partei der Konkurs eröffnet (AZ 3 S 154/0... mehr lesen...
Norm: EO §36 FEO §42 FEO §42 I5GEG 1962 §6 Abs1GEG 1962 §11 Abs1
Rechtssatz: Die wegen einer Impugnationsklage (§36 EO) gegen eine rechtskräftige Exekutionsbewilligung und den damit verbundenen Strafbeschluss erwirkte Aufschiebung der Exekution nach §355 EO bildet die Grundlage für einen Aufschiebungsantrag in jenem Exekutionsverfahren, das aufgrund eines Zahlungsauftrags nach §6 Abs 1 GEG 1962 zur Hereinbringung der Geldstrafe gemäß §11 Abs 1 ... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei (früher M***** Gesellschaft mbH, später MP Temporärpersonal GmbH bzw H***** GmbH) wurde mit dem rechtskräftigen Urteil des LGZ Graz vom 28. September 2003 u.a. zur Unterlassung verpflichtet, in ihrem Firmenwortlaut den Begriff „M*****" oder irgendeinen ähnlichen Namen, in welcher Schreibweise auch immer, zu verwenden sowie die Bezeichnung „M*****", in welcher Form auch immer im geschäftlichen Verkehr zu verwenden und Dienstleistungen unter diese... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte auf Grund eines mit einstweiliger Verfügung erlassenen Verbots der betreibenden Partei zu dessen Erwirkung gegen die verpflichtete Partei die Exekution nach § 355 EO bewilligt und über sie eine Geldstrafe verhängt. In der Folge hatte sie acht weitere Strafbeschlüsse erwirkt. Die verhängten Geldstrafen bewegen sich - fortlaufend erhöht - zwischen 100 und 500 EUR. Ihre Summe ergab 3.850 EUR. Das Erstgericht hatte auf Grund eines mit einstweiliger Ver... mehr lesen...
Norm: EO §35EO §42VVG §2
Rechtssatz: Stammt der Exekutionstitel von einer Verwaltungsbehörde, sind Oppositions- und Impugnationsgründe vor der zuständigen Verwaltungsbehörde geltend zu machen, ansonsten der Rechtsweg unzulässig ist. Eine unzulässige Klagsführung bildet keinen erfolgreichen Aufschiebungsgrund. § 2 Abs 2 VVG gilt nur für die Erlassung von Vollstreckungsverfügungen der Behörde, ist aber im gerichtlichen Exekutionsverfahren unbeach... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 13.02.2006, 9 E 766/06 a-2, bewilligte das Erstgericht über Antrag der beklagten Partei gegen die Klägerin zur Hereinbringung einer Forderung von EUR 29.457,50 Fahrnisexekution. Als Exekutionstitel war ein vollstreckbarer Bescheid der V***** vom 05.07.2005 mit einer Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 07.02.2006 angeführt. Mit der am 23.02.2006 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Unzulässigerklärung der Fahrnisexekution zu 9 E 7... mehr lesen...