RS OGH 1977/1/25 3Ob175/76, 3Ob27/95, 3Ob146/98m, 3Ob342/99m, 3Ob151/06m, 4Ob53/11i

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Veröffentlicht am 25.01.1977
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Norm

EO §42 A

Rechtssatz

Bei der Entscheidung über die Exekutionsaufschiebung sind namentlich auch die berechtigten Interessen der betreibenden Partei an einer Weiterführung der Exekution zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0001426

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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