Norm
EO §42 ARechtssatz
Gegen Exekution auf Übergabe einer zwangsversteigerten Liegenschaft nach § 156 Abs 2 EO kann sich der Verpflichtete oder ein Dritter auch mit einer exekutionsrechtlichen Klage zur Wehr setzen, gleichzeitig kann er die Aufschiebung der Exekution nach Maßgabe der Bestimmungen der Exekutionsordnung begehren.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bem: Gegenteilig zu RS0001550.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0002827Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.09.2012