Begründung: Die Ehe des Antragsgegners befindet sich in einer Krise, eine Scheidung ist in Aussicht genommen. Der Antragsteller hatte mit der Frau des Antragsgegners persönliche Kontakte. Er traf sie am 16. 1. 1999 in einem Cafe in Wien. Nach dem Verlassen des Lokals bemerkten sie auf der Straße den entgegenkommenden Antragsgegner. Es kam zu einer tätlichen Auseinandersetzung der Parteien, bei welcher der Antragsteller verletzt wurde. Mit seinem vor Einbringen einer Klage am 2... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist eine Tochter der Verlagsgruppe N***** und wurde Anfang 1998 für den Verlag, die Herausgabe und den Vertrieb von Wochen-, Monats- und sonstigen Zeitschriften, insbesondere eines Monatsmagazins gegründet. Seit diesem Zeitpunkt ist bekannt, daß die "N*****-Gruppe" beabsichtigt, ab Herbst 1998 ein neues wöchentlich erscheinendes Nachrichtenmagazin auf den Markt zu bringen. Nach Festlegung des Titels "Format" wurde am 4. 8. 1998 die Null-Nummer dieses... mehr lesen...
Norm: EO §381 A
Rechtssatz: Das Gebot durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem zuständigen Domain-Namen-Verwalter die Löschung der Reservierung und Delegierung dieses Domain-Namens zu veranlassen, nötigte die Beklagte zur Löschung des davor für sie registrierten Domain-Namens und schaffte insoweit einen unumkehrbaren Zustand. Durch die angestrebte Veranlassung erhielten Dritte die Möglichkeit, den freigewordenen Domain-Namen fü... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob im Hinblick auf den Inhalt der Prozeßbehauptungen eine bestimmte Tatsache als vorgebracht anzusehen ist, ist in der Regel eine Frage des Einzelfalls, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit und Rechtsentwicklung keine erhebliche Bedeutung zukommt. Auch ob das bisher erstattete Vorbringen soweit spezifiziert ist, daß es zur Annahme einer konkreten Anspruchsgefährdung im Sinne des § 381 Z 2 EO reicht bzw wi... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 29. 6. 1976 die Ehe geschlossen. Die ehemals gemeinsame Wohnung sowie eine dazugehörende Garage stehen im alleinigen Wohnungseigentum des Beklagten. Die Klägerin stellte im anhängigen Scheidungsverfahren zur Sicherung ihres Anspruchs auf die Ehewohnung den Antrag, dem Beklagten durch einstweilige Verfügung zu verbieten, die in seinem Alleineigentum stehenden Miteigentumsanteile an der Liegenschaft, mit denen Wohnungseigentum verbunden ist, zu verä... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden nur Beklagte) ist die Schwiegertochter der Klägerin und gefährdeten Partei (im folgenden nur Klägerin). Die Klägerin eröffnete am 21. 2. 1997 das Sparbuch mit der Nummer ***** bei der R***** in deren näher bezeichneter Filiale (im folgenden nur Bank) und zahlte am selben Tag 100.000 S auf das Sparbuch ein. Das Sparbuch lautet auf Überbringer und trägt das Losungswort "M*****". Am 9. 9. 1997 meldete die K... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr aufgrund eines Versäumungsurteils des Erstgerichtes vom 13. Juli 1992 die Pfändung und Überweisung einer Forderung des Verpflichteten, der seinen Wohnsitz im Sprengel des Erstgerichts hat, gegen eine Unfallversicherungsanstalt mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland zu bewilligen. Das Erstgericht wies den Exekutionsantrag ab. Das Gericht zweiter Instanz bewilligte die beantragte Exekution und sprach aus, daß der ordentlic... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben einen Vertragswerkstätten-Vertrag befristet für die Zeit vom 1. 6. 1997 bis 31. 5. 1998 abgeschlossen. Der Kläger steht auf dem Standpunkt, daß diese Befristung unwirksam bzw nichtig sei, weil sie Art 85 Abs 1 EG-V und der Gruppenfreistellungsverordnung widerspreche. Der Kläger sei im Rahmen des Ford-Vertriebsnetzes wie ein Vertragshändler tätig. Die Parteien haben einen Vertragswerkstätten-Vertrag befristet für die Zeit vom 1. 6. 1997 bis 31. 5. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch wenn der an die Weisungen der Gesellschaft gebundene Geschäftsführer seine gesetzlichen Pflichten verletzt und die Beschlüsse der Gesellschaftermehrheit nicht ausführt, ist er nicht einem Unbefugten gleichzuhalten, dessen Geschäftsführertätigkeit auch ohne weitere Gefahrenbescheinigung mit einstweiliger Verfügung bekämpft werden kann (EvBl 1992/141). Es bedarf demnach der Bescheinigung einer konkreten Gefährdung, d... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte führt die Firma "St. Stephan Apotheke, Mag. pharm. Robert B***** Kommanditgesellschaft". Sie ist zur Ausübung des konzessionspflichtigen (§ 223 GewO) Drogistengewerbes berechtigt und betreibt - ebenso wie die Klägerin - in W***** eine Apotheke; in einer Entfernung von etwa einem Kilometer davon betreibt die Beklagte zusätzlich eine Drogerie unter der Etablissementbezeichnung "Projekt Gesundheit". Auf einer Glasfläche im Eingangsbereich dieser Drogerie b... mehr lesen...
Begründung: Die Gegnerin der gefährdeten Partei, eine österreichische Bank, eröffnete über Auftrag der gefährdeten Partei als österreichischer Käuferin zugunsten einer nicht verfahrensbeteiligten und in Hangzhou, Volksrepublik China, domizilierten Verkäuferin ein unwiderrufliches Dokumenten(zahlungs)akkreditiv (Letter of Credit oder L/C) über 57.960 US-Dollar als Kaufpreis für 289.800 Kleiderbügel. Zwischen den Kaufvertragsparteien waren die Geltung von UN-Kaufrecht sowie der Inco... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 97 Grundbuch ***** A*****, zu der ein Mühlbach fließt. Eigentümerin der benachbarten Parzelle Nr. 2815 war Gertraud Z*****. Auf ihrer gesamten Liegenschaft lastete die Verpflichtung zur Gestattung der Räumung des Mühlbaches unter Vornahme der notwendigen Hantierungen zugunsten der EZ 97. Die Parzelle Nr. 2815 wurde in die Grundstücke 2815/1 bis 12 geteilt und 1996 abverkauft. Die Belastung mit der beschrieben... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte antragsgemäß aufgrund eines Versäumungsurteils des Landesgerichtes Klagenfurt die Exekution durch Pfändung des der verpflichteten Partei als Gesellschafterin der P***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Chott Meriam, Tunesien, zustehenden Geschäftsanteils. Die Entscheidung über den Verwertungsantrag wurde vorbehalten. Das Rekursgericht änderte diesen Beschluß dahin ab, daß der Antrag des betreibenden Gläubigers auf Bewilligung der Exekutio... mehr lesen...
Begründung: Die Erlasserin, für die seit 6. April 1995 ein Sachwalter gemäß § 273 ABGB bestellt war, hinterließ ein fremdhändiges Testamt vom 5. April 1991 in gesetzmäßiger Form und setzte darin ihre Enkelkinder Karoline, geboren am 8. April 1972, und Barbara, geboren am 5. November 1973, je zur Hälfte als Erben ihres gesamten Nachlasses ein. Ihren Sohn Jens, geboren am 14. April 1940, den Vater der Testamentserben, enterbte sie, „weil er seine aus dem Rechtsverhältnis zwischen E... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Wird einem Eishockeyprofi die Möglichkeit genommen, als Mitglied einer Nationalmannschaft an internationalem Bewerben teilzunehmen, so droht ihm ein unwiederbringlicher Schaden. Für ihn ist mit dem Ausschluß von der Teilnahme an internationalen Bewerben ein Verlust an Bekanntheit verbunden, der mit dem Verlust des good-will eines Unternehmens durchaus verglichen werden kann. Überdies droht durch die fehlende Mögli... mehr lesen...
Begründung: Der am 8. 1. 1966 in Kanada geborene Kläger ist von Beruf Eishockeyspieler. Er ist im Sommer 1991 nach Österreich ausgewandert und spielte hier insgesamt fünf Saisonen bei österreichischen Bundesliga-Eishockeyvereinen als Eishockeyprofi. Zum Zeitpunkt der Beschlußfassung durch das Erstgericht spielte er bei einem Club der höchsten deutschen Eishockeyliga. Mit Bescheid vom 5. 9. 1996 wurde ihm die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Die erstbeklagte Part... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Wird einem Eishockeyprofi die Möglichkeit genommen, als Mitglied einer Nationalmannschaft an internationalem Bewerben teilzunehmen, so droht ihm ein unwiederbringlicher Schaden. Für ihn ist mit dem Ausschluß von der Teilnahme an internationalen Bewerben ein Verlust an Bekanntheit verbunden, der mit dem Verlust des good-will eines Unternehmens durchaus verglichen werden kann. Überdies droht durch die fehlende Mögli... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung kann dem Beklagten nicht durch einstweilige Verfügung verboten werden, im geschäftlichen Verkehr seine protokollierte Firma zu verwenden (SZ 22/17; SZ 27/317 = JBl 1955, 252 = ÖBl 1955, 13 = HS 1148; ÖBl 1957, 8 = HS 1149; JBl 1962, 509 = ÖBl 1962, 73 = HS 3030; EvBl 1971/141 = ÖBl 1971, 81 = HS 7079; ÖBl 1972, 68 = HS 8080; ÖBl 1973, 41; ÖBl 1974, 35 = HS 8079 ua). Zulässig ist nur das Verb... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung beseitigt das Angebot des Beklagten, sich in einem vollstreckbaren Vergleich zu der vom Kläger begehrten Unterlassung zu verpflichten und ihm damit all das zu bieten, was er durch ein seinem Unterlassungsbegehren stattgebendes Urteil erlangen könnte, regelmäßig die Wiederholungsgefahr (SZ 67/60 mwN). Auch hier kommt es jedoch darauf an, ob dem Verhalten des Verletzers nach der Beanst... mehr lesen...
Norm: EO §378 AEO §379 AEO §381 AEO §389 IEO §389 IIIAEO §389 VI
Rechtssatz: Eine "Ausdehnung" einer rechtskräftigen einstweiligen Verfügung ist der Exekutionsordnung fremd. (Hier: Umdeutung in einen Antrag auf Erlassung einer weiteren einstweiligen Verfügung, weil der so bezeichnete Antrag von der bereits rechtskräftigen einstweiligen Verfügung abweichende weitere Sicherungsmittel beinhaltet.) Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da eine "Ausdehnung" einer rechtskräftigen einstweiligen Verfügung der Exekutionsordnung fremd ist, bildet es keine erhebliche Rechtsfrage, wenn ein so bezeichneter Antrag, der von der bereits rechtskräftigen einstweiligen Verfügung abweichende weitere Sicherungsmittel beinhaltet, als ein Antrag auf Erlassung einer weiteren einstweiligen Verfügung verstanden wird (1 Ob 2089/96d, 1 Ob 2090/96a). Ob im Hinblick auf die be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß eine einstweilige Verfügung nach § 381 Z 2 EO zwar der endgültigen Entscheidung vorgreifen darf, jedoch keine Sachlage geschaffen werden darf, die im Falle eines die einstweilige Verfügung nicht rechtfertigenden Urteils (Beschlusses) nicht rückgängig gemacht werden kann. Hierin liegt entgegen der Ansicht der Rekurswerber kein Widerspruch, sondern eine Konsequenz dessen, daß di... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Entscheidung über einen Revisionsrekurs ist der OGH auch im Provisorialverfahren nur Rechts- und nicht Tatsacheninstanz und hat von demjenigen Sachverhalt auszugehen, den das Rekursgericht als bescheinigt angesehen hat. Tatsachen, die das Rekursgericht als nicht bescheinigt annimmt, können in die rechtliche Betrachtung nicht einbezogen werden (ÖBl 1990, 100 - Filmangebot des Monats; ÖBl 1991, 137 - Udo Proksch mw... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit ihrer am 27.8.1996 beim Erstgericht überreichten Klage ua die Feststellung der Nichtigkeit (Klagebegehren: "Der Vertrag ...... ist nichtig") des zwischen ihr (hinsichtlich ihres 1/3 Anteiles) und ihren beiden Geschwistern (hinsichtlich der weiteren je 1/3 Anteile) und den Beklagten am 23.6.1996 geschlossenen Kaufvertrages betreffend Teile des Grundstückes 71/1, sowie die Grundstücke 71/2 und 126 der EZ ***** aus verschiedenen Gründen (Willens... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines österreichischen Gerichtes für eine Drittschuldnerklage gegen eine in Deutschland ansässige Gesellschaft, weil sich zwar die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte für eine solche Klage aus Art 16 Nr 5 LGVÜ ergebe, aber die örtliche Zuständigkeit eines bestimmten Gerichtes aus dem Übereinkommen nicht ableitbar sei. Gegenstand des Drittschuldnerprozeses sei die exekutiv gepfändete und übe... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger betreibt als Einzelunternehmer das nicht protokollierte Unternehmen "c*****". Gegenstand seiner Tätigkeit sind der Betrieb einer Notrufzentrale und der Import als Generalimporteur sowie der Vertrieb des dazu eingesetzten elektronischen Gerätes "C*****". Mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom ***** wurde ihm die Bewilligung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes, eingeschränkt auf den Betrieb einer Notrufzentrale für Erste-Hilfe-Leist... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegenstand der angefochtenen Entscheidung war ausschließlich der Rekurs gegen die Entscheidung des Erstgerichtes über den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung, nicht aber der (nur eventualiter) gegen die einstweilige Verfügung erhobene Rekurs. Daß im Rekurs gegen die Widerspruchsentscheidung auf Ausführungen im Rekurs gegen die einstweilige Verfügung verwiesen wurde, ändert daran nichts, weil es nach ständiger Re... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger haben am 16.8.1994 mit der Beklagten einen Kaufvertrag über die den Klägern je zur Hälfte gehörige Liegenschaft EZ 814, GB 50326 W***** geschlossen. Im Punkt XII. des Kaufvertrages wurde unter der Überschrift "Mietausfallgarantie" vereinbart: Die Kläger haben am 16.8.1994 mit der Beklagten einen Kaufvertrag über die den Klägern je zur Hälfte gehörige Liegenschaft EZ 814, GB 50326 W***** geschlossen. Im Punkt römisch XII. des Kaufvertrages wurde unter der ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auffassung des Rekursgerichtes, wonach die mit bloß einem der Hälfteeigentümer getroffene Benutzungsvereinbarung der Räumungsklage des anderen Hälfteeigentümers dann nicht entgegensteht, wenn der Räumungskläger der Benutzungsvereinbarung nicht (auch nicht konkludent) zugestimmt hatte, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (EvBl 1993/186 mwN). Daß der Kläger diese aus der Lebensgemeinsc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Daß in einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung eines auf das UWG gegründeten Unterlassungsanspruches eine Gefährdung im Sinne des § 381 EO auch nicht behauptet zu werden braucht, ergibt sich aus dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut. Nach § 24 UWG können nämlich solche einstweiligen Verfügungen erlassen werden, auch wenn die in § 381 EO bezeichneten Voraussetzungen nicht zutreffen. Dar... mehr lesen...