Begründung: Die Streitparteien (im folgenden auch kurz MM AG und W***** AG genannt) haben am 23. 12. 1996 einen Kooperationsvertrag geschlossen. Darin wird die Absicht geäußert, insbesondere durch die Gründung einer Holding-Gesellschaft sowie die Errichtung und den Betrieb eines Produktionsstandortes in Polen im Wege einer Tochtergesellschaft eine Kooperation im Bereich Zigarettenverpackungen für ein "Territorium" einzugehen. Dieses "Territorium" ist mit allen Staaten der Welt, ... mehr lesen...
Begründung: Gleichzeitig mit ihrer Klage auf Ehescheidung beantragte die Klägerin und gefährdete Partei (in der Folge: Klägerin) - soweit dies für das Revisionsrekursverfahren von Bedeutung ist - die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens, womit dem Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge: Beklagten) es ab sofort verboten werde, die in seinem Eigentum stehenden, genau bezeichneten Lie... mehr lesen...
Norm: EO §381 BEO §382 Abs1 Z8 litc IVDEO §382e Abs2EheG §81
Rechtssatz: Die einstweilige Sicherung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse im Zusammenhang mit einem Verfahren auf Aufteilung dieses Vermögens ist nicht nach § 382e Abs 2 EO sondern nur nach § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO möglich und setzt damit eine entsprechende Gefahrenbescheinigung voraus. Entscheidungstexte 8 Ob 55... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit rechtskräftigem Urteil des Erstgerichtes vom 19. 3. 1999 aus dem Alleinverschulden des Gegners der gefährdeten Partei (Antragsgegner) geschieden. Im vorliegenden, von ihr am 7. 5. 1999 eingeleiteten Verfahren nach §§ 81 EheG begehrt die gefährdete Partei (Antragstellerin) ua die Realteilung der im Eigentum des Antragsgegners stehenden Liegenschaft EZ 126 GB 04023 Pfaffstätten, auf der sich ein als Ehewohnung verwendeter und von der A... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bescheinigt ist, dass die Antragssteller und die Antragsgegner Vorstandsmitglieder, Prokuristen oder zumindest leitende Angestellte einer AG sind und untereinander durch einen Konsortialvertrag verbunden sind. Das Rekursgericht wies die in Abänderung der vom Erstgericht ohne Anhörung der Antragsgegner erlassene einstweilige Verfügung des Inhalts ab, die Antragsgegner hätten für die Dauer des schiedsgerichtlichen Verfah... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und gefährdete Partei (im Folgenden nur Klägerin) ist die Ehegattin des Beklagten und Gegners der gefährdeten Partei (im Folgenden nur Beklagten). Die gemeinsame Ehewohnung befindet sich in einem Einfamilienhaus auf einer Liegenschaft, dessen Eigentümer der Beklagte zur Hälfte sowie seine beiden Söhne aus erster Ehe zu je einem Viertel sind. Auf den Anteilen der Söhne ist jeweils ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zu Gunsten des Beklagten eingetragen. ... mehr lesen...
Begründung: Der klagende und gefährdete Verein (in der Folge: Kläger) hat seinen Sitz in D*****. Mit Bescheid der Vereinsbehörde vom 16. 3. 1998 wurde ausgesprochen, dass die Bildung des Vereins nicht untersagt werde. Die konstituierende Generalversammlung fand am 24. 3. 1998 statt. Präsident des Vereins ist Bernhard B*****. Der Zweck des nicht auf Gewinn gerichteten Vereines ist die Förderung des "G*****-Expeditionsprojektes von Bernhard B*****". Dieses Projekt besteht "in der... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien waren Lebensgefährten. Die Klägerin und gefährdete Partei (im Folgenden nur Klägerin) schenkte dem Beklagten am 7. 7. 1998 ihre Liegenschaft mit einem Haus, wo die Lebensgefährten wohnten. Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden nur Beklagter) verließ am 15. 7. 1999 die häusliche Gemeinschaft, kehrte aber zeitweilig, vor allem in der Zeit vom 11. bis 14. 4. 2000 in das Haus zurück. Mit der am 8. 9. 1999 eingebrachten Klage ficht di... mehr lesen...
Begründung: Gemäß dem nach § 402 Abs 4 iVm § 78 EO, § 528a ZPO auch für das vorliegende Revisionsrekursverfahren geltenden § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 528 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß dem nach Paragraph 402, Absatz 4, in Verbindung mit Paragraph 78, EO, Paragraph 528 a, ZPO auch für das vorliegende Revisionsrekursverfahren... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hat beim österreichischen Domain-Vergabeunternehmen NIC.AT Internet Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbH in Salzburg die Internet Domain "bundesheer.at" registrieren lassen. Er war dazu von der Klägerin nicht ermächtigt worden. Die der Adresse http://www.bundesheer.at zugehörige Homepage befand sich am 9. 3. 2000 noch im Aufbau. Am 27. 3. 2000 wurde der die Domain anwählende Internetnutzer wie folgt informiert: "Hier finden Sie in Kürze die freie ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 B
Rechtssatz: Keine Gefährdung der klagenden Republik Österreich gemäß § 381 Z 2 EO durch Gebrauch der Domain bundesheer.at durch Private. Entscheidungstexte 4 Ob 198/00x Entscheidungstext OGH 13.09.2000 4 Ob 198/00x 17 Ob 23/11y Entscheidungstext OGH 19.09.2011 17 Ob 23/11y Vgl; Beisatz: Bei einer Verletzung des N... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 B
Rechtssatz: Keine Gefährdung der klagenden Republik Österreich gemäß § 381 Z 2 EO durch Gebrauch der Domain bundesheer.at durch Private. Entscheidungstexte 4 Ob 198/00x Entscheidungstext OGH 13.09.2000 4 Ob 198/00x 17 Ob 23/11y Entscheidungstext OGH 19.09.2011 17 Ob 23/11y Vgl; Beisatz: Bei einer Verletzung des N... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitklägerin ist, ist Eigentümerin und Verlegerin der wöchentlich erscheinenden Zeitschrift N*****. Die Beklagte ist Medieninhaberin der wöchentlich erscheinenden Zeitschrift "D*****". Die Streitteile stehen mit ihren Medienprodukten im Wettbewerb um Leser und Inseratenkunden. Vor dem 30. 9. 1998 ließ die Beklagte eine Postwurfsendung verteilen, die unter anderem vier Wahrsagekarten (Zigeunerkarten) en... mehr lesen...
Begründung: Die inzwischen verstorbene Gerlinde H***** machte in ihrer am 28. 1. 1998 eingebrachten Klage Widerruf einer Liegenschaftsschenkung wegen groben Undanks gemäß § 948 ABGB geltend und begehrte den Ausspruch, dass der zwischen ihr und dem Beklagten am 22. 1. 1985 abgeschlossene Schenkungsvertrag auf den Todesfall betreffend die Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** aufgehoben sei, der Beklagte nicht berechtigt sei, im Falle ihres Todes die Einverleibung des Eigentumsre... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (im Folgenden kurz: Beklagte) ist Eigentümerin einer Liegenschaft in Langenzersdorf, die aus den Grundstücken 1196/1 Baufläche (begrünt) und 308 Baufläche besteht. Sie verhandelte mit der klagenden und gefährdeten Partei (im Folgenden kurz: Kläger) schon seit Juni 1998 über den Verkauf einer Teilfläche dieser Liegenschaft. Noch 1998 einigten sich die Streitteile auf einen Preis von 5.000 S je m2. Am 29. Jänner 1... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 DEO §390 Abs1 IIIGBG §55
Rechtssatz: Durch die mit der einstweiligen Verfügung angestrebte Hinterlegung der bezeichneten Urkunden (insbesondere der einzigen Ausfertigung des Rangordnungsbeschlusses) durch den Beklagten kann die von der klagenden Partei angestrebte rangwahrende Wirkung der Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung über die Jahresfrist des § 55 GBG hinaus nicht erzielt werden. Die begehrte einst... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge: klagende Partei) erwarb mit Kaufvertrag vom 29. 9. 1998 die Liegenschaft EZ *****, KG ***** S***** von der R***** GesmbH als Verkäuferin. Der Kaufschilling von 22,000.000 S wurde vereinbarungsgemäß auf ein als Treuhandkonto bezeichneten Konto des Treuhänders Rechtsanwalt Dr. Wolfgang J*****, in dessen Händen sich auch eine Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung mit Rechtswirksamkeit bis 24. 9. 1999, TZ *****, b... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 DEO §390 Abs1 IIIGBG §55
Rechtssatz: Durch die mit der einstweiligen Verfügung angestrebte Hinterlegung der bezeichneten Urkunden (insbesondere der einzigen Ausfertigung des Rangordnungsbeschlusses) durch den Beklagten kann die von der klagenden Partei angestrebte rangwahrende Wirkung der Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung über die Jahresfrist des § 55 GBG hinaus nicht erzielt werden. Die begehrte einst... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die klagende Partei hat ihre Löschungsklage im Wesentlichen darauf gestützt, dass sie im Zeitpunkt der Unterfertigung eines Notariatsaktes am 9. 12. 1995 sowie der darauf fußenden Aufsandungserklärung vom 5. 11. 1996, auf Grund derer es zur Einverleibung des Eigentumsrechtes für zwei Liegenschaften der Klägerin an die beklagte Partei kam, (partiell) nicht geschäftsfähig gewesen sei, und gleichzeitig eine Anmerkung diese... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs kann einem Unterlassungsbegehren ohne Verstoss gegen § 405 ZPO, der auch im Provisorialverfahren zu beachten ist (ÖBl 1978, 146 - Milde Sorte; zuletzt 4 Ob 235/99h), nur dann eine andere, dem klar erkennbaren Willen des Klägers entsprechende Fassung gegeben werden, wenn diese in den Klage(Antrags-)behauptungen eindeutig ihre Grundlage findet und sich mit dem Wesen ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bietet seit Anfang 1999 unter der nicht registrierten Firma "NATural Communication" Internet-Dienstleistungen an. Er hat unter dem Domain-Namen "natural.at" eine Homepage ins Internet gestellt, in der er seine Dienstleistungen auflistet. Im Rahmen seines Unternehmens hat er für die Stadt Ried ein Internet-Stadtinformations-System entwickelt und produziert, das unter dem Domain-Namen "ried.net" abgerufen werden kann und Informationen über die Stadt Ried ent... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Die Gefahr, mangels rascher Auffindbarkeit im Internet einen Ausfall an möglichen weiteren Kunden zu erleiden, ist als Gefahr eines unwiederbringlichen Schadens im Sinne des § 381 Z 2 EO zu beurteilen. Entscheidungstexte 4 Ob 320/99h Entscheidungstext OGH 21.12.1999 4 Ob 320/99h Veröff: SZ 72/207 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Die Gefahr, mangels rascher Auffindbarkeit im Internet einen Ausfall an möglichen weiteren Kunden zu erleiden, ist als Gefahr eines unwiederbringlichen Schadens im Sinne des § 381 Z 2 EO zu beurteilen. Entscheidungstexte 4 Ob 320/99h Entscheidungstext OGH 21.12.1999 4 Ob 320/99h Veröff: SZ 72/207 4 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 381 Z 2 zweiter Fall EO kann zur Sicherung eines anderen Anspruchs als einer Geldforderung eine einstweilige Verfügung dann getroffen werden, wenn dies zur Abwehr eines drohenden unwiederbringlichen Schadens nötig erscheint. Dabei kann nicht schon jede abstrakte oder theoretische Möglichkeit eines in dieser
Norm: erwähnten unwiederbringlichen Schadens eine Anspruchsgefährdung im Sinne dieser Gesetzesstelle begrün... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft mit einem Geschäfts- und Wohnhaus. Zur Durchsetzung der mit rechtskräftigem Urteil angeordneten Zivilteilung betreibt die betreibende Partei die Versteigerung der gemeinschaftlichen Liegenschaft gemäß § 352 EO. Die Parteien sind je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft mit einem Geschäfts- und Wohnhaus. Zur Durchsetzung der mit rechtskräftigem Urteil angeordneten Zivilteilung betreibt die betreib... mehr lesen...
Norm: EO §381 AEO §381 BEO §382 II6
Rechtssatz: Dem betreibenden Gläubiger steht auf Grund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Teilungsurteils ein Anspruch auf Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft zu, bei dem es sich um einen anderen Anspruch im Sinn des § 381 EO handelt, der bei Gefährdung nach § 381 Z 1 EO mit einer einstweiligen Verfügung nach § 382 Abs 1 Z 6 EO gesichert werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger und gefährdeten Parteien (im folgenden kurz Kläger) begehrten, die Beklagten und Gegner der gefährdeten Parteien (im folgenden kurz Beklagte) schuldig zu erkennen, einen Kaufvertrag über eine bestimmte Liegenschaft samt Aufsandungserklärung nach dem näheren Inhalt des Urteilsantrags zu unterfertigen. Überdies beantragten sie zur Sicherung ihres Übereignungsanspruchs die Erlassung eines grundbücherlich anzumerkenden Belastungs- und Veräußerungsverbots. Sie br... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin errichtet auf der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** H***** Wohnungen, die sie unter dem Projektnamen "T*****" vermarktet. Die Erstbeklagte ist ein Unternehmen der "A*****-Gruppe"; sie ist Eigentümerin eines von dieser Gruppe vermarkteten Liegenschaftsprojekts in W***** 3, E*****straße *****. Der Zweitbeklagte ist Bauträger und Architekt; er bedient sich dabei mehrerer Unternehmen, die in der "A*****-Gruppe" zusammengefasst sind. Eines dieser Unterneh... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin errichtet auf der in ihrem Miteigentum stehenden Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** Wohnungen, die sie unter dem Projektnamen "Top of Vienna" vermarktet. Der Erstbeklagte ist Bauträger und Architekt. Er übt seine Geschäftstätigkeit durch mehrere Gesellschaften aus, die unter der gemeinsamen Bezeichnung "A*****-Gruppe" auftreten; dazu gehören auch die W***** GmbH (in der Folge: W*****) sowie die S*****gesellschaft mbH, die Eigentumswohnungen in Wien 19... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entscheidend ist, ob die gefährdeten Partei ("Erstbank") als Rückgarantin der Antragsgegnerin - der aus der Rückgarantie begünstigten "Zweitbank" - rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme der Rückgarantie vorwerfen kann. Dafür reicht aber die Annahme eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Begünstigten aus der Hauptgarantie nicht aus. Ein rechtsmissbräuchliches Verhalten der Zweitbank wird dann angenommen, wenn sie de... mehr lesen...