Norm: EO §381EO §384 ff
Rechtssatz: Eine einstweilige Verfügung zur Sicherung von Beweismitteln nach § 381 EO ist unter der Voraussetzung der Gefährdung der Anspruchsverfolgung nur dann in Betracht zu ziehen, wenn eine Beweissicherung nach §§ 384 ff ZPO nicht in Frage kommt, also bloß bei Beweismitteln, die vom Beweissicherungsverfahren selbst nicht erfasst werden können, so bei im Besitz des Gegners befindlichen Urkunden oder Augenscheinsgegen... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 22. 7. 2002 beim Bezirksgericht K***** eingebrachten Klage begehrt der Kläger das Urteil, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, den Abbau von Schotter, Sand und Kies auf den Grundstücken 1296/1, 1321/1, 1321/2, 1322/1 und 1322/2 je Grundbuch *****K***** in einer über das in den einen integrierenden Bestandteil des Klagebegehrens bildenden Schnittplänen der Firma P***** Gesellschaft m. b.H., Bau und Beton KG, mit strichlierten Linien dargestellte und als... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 31. 10. 2003 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin, die Beklagten schuldig zu erkennen, Baumaßnahmen auf der Liegenschaft EZ *****, GB ***** G***** zu unterlassen und bereits durchgeführte, im Urteilsbegehren näher konkretisierte Baumaßnahmen wieder rückgängig zu machen. Zugleich beantragte sie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung des Inhaltes, dass den Beklagten zur Sicherung ihres gesamten Begehrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechts... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden kurz: Kläger) schloss mit der beklagten und Gegnerin der gefährdeten Partei (im Folgenden kurz: Beklagte) am 27. 10. 1992 einen Bestellungsvertrag betreffend den Betrieb einer Tabaktrafik in Form eines Kiosk in I*****. Nachdem der Kläger bereits mit Schreiben der Beklagten vom 7. 8. 2001 wegen Übertretung des § 16 Abs 13 TabMG 1996 (durch Zugabe von zahlreichen Packungen Zündern) gemäß § 35 Abs 4 leg cit schriftlich unter... mehr lesen...
Begründung: Am 13. 12. 2002 beabsichtigten der Erst- und die Zweitbeklagte, in der von der Klägerin betriebenen Wiener Staatsoper eine Aufführung der Oper "La Bohème" zu besuchen. Dort gaben sie zunächst ihre Überbekleidung an der Garderobe ab, dann suchte die Zweitbeklagte die Toilette auf. Der Erstbeklagte wartete während dessen beim Eingang in den Zuschauerraum im Bereich "Balkon Mitte Links". Er wandte sich an die dort Dienst habende Billeteurin, die ihm erklärte, wo sich die ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass die angefochtene Entscheidung der Rechtsprechung zu § 405 ZPO widerspreche. Das Rekursgericht habe den Sicherungsantrag nicht bloß eingeschränkt, sondern ein aliud zugesprochen. Die Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass die angefochtene Entscheidung der Rechtsprechung zu Paragraph 405, ZPO widerspreche. Das Rekursgericht habe den Sicherungsantrag nicht bloß eingeschränkt, sondern ein aliud z... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2GmbHG §42 Abs4
Rechtssatz: Ein aus einem Treuhandvertrag abgeleiteter Anspruch auf Unterlassung treuwidriger Stimmrechtsausübung kann nicht durch §42 Abs 4 GmbHG gesichert werden, da sich diese Bestimmung nur auf Beschlüsse bezieht, die durch eine Klage auf Nichtigerklärung im Sinne des §42 GmbHG angefochten werden. Eine einstweilige Verfügung nach §381 Z2 EO mit der dem Treuhänder die Ausübung des Stimmrechts untersagt wird, is... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind miteinander verheiratet; seit 29. April 2003 ist ein Scheidungsverfahren anhängig. Ende der 70-iger Jahre war der Kläger einer der Mitinitiatoren eines Bauprojekts. Er war damals auch Prokurist einer Baufirma, die im Bauträgergewerbe tätig war. Die Baufirma sollte das Bauvorhaben als Generalunternehmerin errichten. Es war absehbar, dass eine begleitende Baukontrolle und die Errichtung von mehreren Personalwohnungen notwendig sein würden. Nach Vorst... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2GmbHG §42 Abs4
Rechtssatz: Ein aus einem Treuhandvertrag abgeleiteter Anspruch auf Unterlassung treuwidriger Stimmrechtsausübung kann nicht durch §42 Abs 4 GmbHG gesichert werden, da sich diese Bestimmung nur auf Beschlüsse bezieht, die durch eine Klage auf Nichtigerklärung im Sinne des §42 GmbHG angefochten werden. Eine einstweilige Verfügung nach §381 Z2 EO mit der dem Treuhänder die Ausübung des Stimmrechts untersagt wird, is... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin, eine Gesellschaft mit Sitz in Japan, ist Inhaberin der im österreichischen Markenregister unter der Nr AM 5705/88 für die Warenklassen 1 - 42 registrierten internationalen Marke CANON. Die Zweitklägerin, eine Vertriebsgesellschaft der Erstklägerin, ist aufgrund mündlich abgeschlossener Lizenzverträge berechtigt, die Marke der Erstklägerin CANON im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeiten zu nutzen und Markenrechtsverletzungen gerichtlich im eigenen Nam... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dass der Anspruch eines Gesellschafters auf Ausschluss eines Mitgesellschafters oder Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht durch vorläufige Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht gesichert werden kann, ist durch höchstgerichtliche Rechtsprechung gesichert (vgl SZ 55/8; RIS-Justiz RS0004931), wobei diesfalls die Voraussetzungen der Erlassung einer einstweiligen Verfügung stets s... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko, Dr. Tittel, Dr. Baumann und Hon. Prof. Dr. Danzl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei T*****gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Landl, Edelmann & Thomasberger, Rechtsanwaltspartnerschaft in Vöcklabruck, wider die beklagte und Gegnerin der gefährdeten Partei... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 11. 4. 2003 eingebrachten, mit 9. 4. 2003 datierten, als "(Bauverbots- und Unterlassungs-)Klage" bezeichneten Klage begehrten die Kläger, die Beklagten schuldig zu erkennen, ab sofort die Weiterführung der Bauarbeiten zum Abriss einer näher bezeichneten Brücke über den Mauerbach sowie sonstige zu einer Schädigung dieser Brücke führende Handlungen zu unterlassen. Die Kläger behaupten, Mit- und Wohnungseigentümer einer auf der einen Bachseite gelegenen Lieg... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdeten Parteien (in der Folge Antragsteller) sind Töchter aus erster Ehe des am 30. 1. 2000 verstorbenen Wilhelm Theodor W*****. Dieser war in zweiter Ehe mit Edith W***** verehelicht. Mit Testament vom 31. 7. 1979 hatte er seine vorverstorbene Ehefrau Maria W***** und die beiden Antragstellerinnen zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt. Mit Schenkungsvertrag vom 17. 11. 1998 hat Wilhelm Theodor W***** die in seinem Alleineigentum stehende Liegenschaft EZ ***... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile vertreiben Halterungen für Kennzeichentafeln. Seit November 2001 produziert die Beklagte keine Kennzeichenhalterungen mit Längsschlitz-Verschlusssystem mehr und liefert seit spätestens Ende Jänner 2002 nur noch Produkte aus, die mit einem mitgelieferten Spezialschlüssel (oder einem geeigneten Werkzeug, wie etwa einer Sicherungszange) zu öffnen sind. Zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruchs beantragt der Kläger am 28. 5. 2002, der Bekl... mehr lesen...
Begründung: Die Gegnerin der gefährdeten Partei beauftragte die gefährdete Partei mit Auftragsschreiben vom 17. Dezember 1998 mit Klima- und Haustechnikarbeiten bei einem Bauprojekt in Moskau. Dabei wurde zwischen den Parteien vereinbart, dass ein Haftungsrücklass von der Gegnerin der gefährdeten Partei einbehalten werde, der durch die Beibringung einer Bankgarantie abgelöst werden könne. Von der gefährdeten Partei wurde daher eine Bankgarantie im Betrag von EUR 30.335,75 bestellt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Der Senat teilt die verfassungsmäßigen Bedenken der Revisionsrekurswerberin gegen die bisherige Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0005066; RS0005090; RS0001900 [T 1]) zur Zuständigkeitsregelung des § 387 Abs 1 EO, von der auch das Rekursgericht ausgeht, nicht. Bei dieser zwingenden (Zechner, Sicherungsexekution und Einstweilige Verfügung Rz 1 zu § 387 EO) Zuständigkeit handelt es sich nämlich um eine spezielle Attraktionszus... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu 1.): Die Schlüssigkeit einer Klage oder eines Sicherungsantrags kann jeweils nur an Hand der konkreten Behauptungen im Einzelfall geprüft werden. Ob eine Klage oder ein Sicherungsantrag schlüssig ist, also der Anspruch aus dem behaupteten Sachverhalt einwandfrei abzuleiten ist, ist daher - von grober, hier aber nicht gegebener, Fehlbeurteilung abgesehen - keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 bzw § 528 ... mehr lesen...
Norm: AktG §114EO §381 Z1 BGmbHG §39
Rechtssatz: Einer konkret drohenden Verletzung der Stimmrechtsbindung (Syndikatsvereinbarung) kann mit vorbeugender Unterlassungsklage begegnet werden. Ausführlich zur Frage, ob dieser vorbeugende Unterlassungsanspruch durch einstweilige Verfügung absicherbar ist: Die Provisorialentscheidung ist letztlich nach einer Abwägung vorzunehmen, ob eine vorläufige Sicherung oder deren Unterbleiben eher einen unwiede... mehr lesen...
Norm: AktG §114EO §381 Z1 BGmbHG §39
Rechtssatz: Einer konkret drohenden Verletzung der Stimmrechtsbindung (Syndikatsvereinbarung) kann mit vorbeugender Unterlassungsklage begegnet werden. Ausführlich zur Frage, ob dieser vorbeugende Unterlassungsanspruch durch einstweilige Verfügung absicherbar ist: Die Provisorialentscheidung ist letztlich nach einer Abwägung vorzunehmen, ob eine vorläufige Sicherung oder deren Unterbleiben eher einen unwiede... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge der Privatisierung der A***** Aktiengesellschaft (A*****) im Jahre 1996 vereinigten sich die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden nur mehr Klägerin genannt) und der Zweitbeklagte und Zweitgegner der gefährdeten Partei (kurz Zweitbeklagter) zu einem Bieterkonsortium und erwarben mit Kaufvertrag vom 24. 10. 1996 sämtliche Aktien der A*****. Die Klägerin erwarb 40 % und der Zweitbeklagte 60 % mit der Auflage, 20 % der Belegschaft der A***** anzubieten, was... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit einem Optionsvertrag wird einem Vertragsteil das Recht eingeräumt, ein inhaltlich bereits festgelegtes Schuldverhältnis durch einseitige Erklärung in Geltung zu setzen (SZ 67/137 mwN). Die Auslegung eines Optionsvertrages richtet sich nach den Grundsätzen, die auch sonst für die Vertragsauslegung gelten. Die Auslegung einer Urkunde kann wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung vor dem Obersten Gerichtshof nur dann bekä... mehr lesen...
Begründung: Die erstklagende Bank kaufte eine Dreiviertel-Aktienmehrheit der zweitklagenden Bank. Es kam zur Aufgliederung von Arbeitsbereichen. Der Beklagte ist Betriebsratsvorsitzender der Zweitklägerin. Er befürchtete für die Zukunft eine Fusion der beiden Unternehmen. In einer Presseaussendung kritisierte er die Auslagerung aller ertragreichen Geschäfte von der Zweitklägerin in die Erstklägerin und erhob in einem Interview einen Lügenvorwurf. Die Klägerinnen begehren mit ihrer a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Tatbestand nach § 379 Abs 2 Z 1 EO setzt eine subjektive Gefährdung durch den Gegner voraus. Die gefährdete Partei muss konkrete Umstände behaupten und bescheinigen, die es wahrscheinlich machen, dass durch das Verhalten des Schuldners die Hereinbringung der Forderung eines bestimmten Gläubigers vereitelt oder doch erheblich erschwert würde (Kodek in Angst, Kommentar zur EO, Rz 8 zu § 379 mit Nachweisen aus der Rechtspr... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Betreiber von Diskotheken. Der Beklagte verbreitete am 12. 3. 2002 an ihm bekannte Personen per E-Mail ein "von verschiedenen (glaubwürdigen) Seiten" gehörtes Gerücht, dass ein Psychopath in Diskotheken Menschen mit HIV-infizierten Nadeln bzw Spritzen in den Körper steche. Dazu wurde auch ein näherer Sachverhalt geschildert. Mit einem weiteren ca 3 ½ Stunden später verbreiteten E-Mail gab der Beklagte bekannt, dass es sich bei seiner ersten Mitteilung um ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerinnen sind Enkelinnen und die Beklagte Tochter des am 2. 3. 1974 verstorbenen Dr. Karl F*****. Dieser hinterließ ein Testament vom 31. 3. 1971, das nachstehende wesentliche Bedingungen enthält: "2.a Zur Universalerbin meines gesamten wo immer Namen habenden und wo immer sich befindlichen beweglichen und unbeweglichen Vermögens berufe ich meine Gattin Gertraud." In Punkt 3b vermachte Dr. Karl F***** seiner Ehefrau Gertraud das lebenslängliche, unentgeltliche u... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (Antragstellerin) und ihr Gegner (Antragsgegner) sind miteinander verheiratet; ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Die Antragstellerin beantragte, dem Antragsgegner mittels einstweiliger Verfügung aufzutragen, für einen zur Finanzierung der Ehewohnung aufgenommenen Kredit bis spätestens 30. 6. 2002 die angelaufenen Rückstände von EUR 3.004,46 zuzüglich der per 24. 6. 2002 aufgelaufenen Zinsen von EUR 1.680,- sowie - jeweils per Fälligkeit - die la... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei verlegte das Buch des Autors ***** "*****" über die Betreibenden, das auf den Seiten 173 und 174 aus dem
Spruch: ersichtliche, den höchstpersönlichen Lebensbereich der Betreibenden betreffende, verletzende Äußerungen enthielt. Das Titelgericht trug mit der auf § 1330 ABGB gestützten einstweiligen Verfügung (EV) vom 22. April 2002 der verpflichteten Partei auf, ab sofort die Verbreitung dieser Äußerungen (Mitteilungen) und/oder sinngleicher Äuße... mehr lesen...
Norm: ABGB §97EO §379 BEO §381 A
Rechtssatz: Alle Ansprüche nach § 97 ABGB entspringen aus dem familienrechtlichen Verhältnis der Ehegatten. Sie sind daher, selbst wenn sie sich dann und wann auf Geldleistungen beziehen, keine Geldforderungen im Sinne des § 379 Abs 1 EO, sondern "andere Ansprüche" im Sinne des § 381 EO. Entscheidungstexte 9 Ob 226/02d Entscheidungstext OGH 18.12.2002 ... mehr lesen...