Norm: EO §370 A
Rechtssatz: Die Exekution zur Sicherstellung von Prozeßkostenforderungen ist auch dann zulässig, wenn der Hauptanspruch nicht auf eine Geldforderung gerichtet ist. Entscheidungstexte 3 Ob 132/83 Entscheidungstext OGH 09.11.1983 3 Ob 132/83 SZ 56/160 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:R... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 2. 6. 1980, 6 E 4377/80, bewilligte das Erstgericht iS des am 27. 5. 1980 eingelangten Antrages zugunsten der betreibenden Partei S Sparkasse wider die verpflichtete Partei A GesmbH auf Grund eines Wechselzahlungsauftrages des Landesgerichtes Salzburg vom 27. 5. 1980, 7 Cg 216/80, die Exekution zur Sicherungstellung durch Vormerkung des Pfandrechtes auf der Liegenschaft EZ 1260 KG B zur Sicherung der Wechselforderung von 3 908 779.50 S samt 6 % Zinsen seit 12. 5. 1980... mehr lesen...
Norm: EO §370 EEO §375 Abs2EO §377 Abs2
Rechtssatz: Ein im Wege der Sicherstellungsexekution vorgemerktes Pfandrecht kann grundsätzlich auch durch einen gerichtlichen Vergleich gerechtfertigt werden, da auch der gerichtliche Vergleich die Vollstreckbarkeit begründet. Unabdingbare Voraussetzung ist dabei aber, daß die durch den Vergleich vollstreckbar gemachte Forderung mit der durch die Sicherstellungsexekution gesichterten Forderung ident ist.... mehr lesen...
Norm: EGEO ArtXIII Z5EO §370 E
Rechtssatz: In Falle der Sicherstellungsexekution richten sich die Wirkungen der Vormerkung und der Rechtfertigung nicht nach Grundbuchsrecht, sondern trotz der Bestimmung des Art XIII Z 5 EGEO ausschließlich nach den Bestimmungen der §§ 370 ff EO. Entscheidungstexte 3 Ob 72/83 Entscheidungstext OGH 15.06.1983 3 Ob 72/83 SZ 56/99 ... mehr lesen...
Norm: EO §370 EGBG §38GBG §41
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 41 lit b GBG betrifft demgegenüber in ihrem ersten Halbsatz ("vorgemerktes gerichtliches Erkenntnis") nur den Fall einer Vormerkung nach § 38 lit a GBG und in ihrem zweiten Halbsatz ("zuständige Behörde") nur den Fall einer Vormerkung nach § 38 lit c GBG. Die Rechtfertigung einer Vormerkung nach § 38 lit b GBG (der vorliegende Fall einer Exekution zur Sicherstellung) wird hingegen i... mehr lesen...
Norm: EO §331 AEO §331 EEO §370 E
Rechtssatz: Auch bei der Sicherungsexekution gilt hinsichtlich der Entscheidung über einen Antrag auf Zwangsverwaltung eines gepfändeten Rechtes (hier Gewerbes) die Bestimmung des § 331 Abs 2 EO (3 Ob 17/46 = RpflSlgE 1976/128). Danach hat das Exekutionsgericht auch bei der Sicherungsexekution über den Antrag auf Zwangsverwaltung eines gepfändeten Rechtes (Gewerbes) zu entscheiden, und zwar nach Einvernehmung d... mehr lesen...
Norm: EO §370 EEO §372EO §382 Z8 IIIFEO §386 Abs2ZPO §514 BZPO §520 A
Rechtssatz: Wenn die Voraussetzungen für den geltend gemachten Provisorialanspruch gegeben sind, geht auch das Rechtsschutzbedürfnis nicht deshalb verloren, weil gleichzeitig über den auch klageweise geltend gemachten Unterhaltsanspruch die letztinstanzliche Sachentscheidung gefällt wird. Nicht zuletzt die Möglichkeit einer auf Grund der erstinstanzlichen einstweiligen Verfüg... mehr lesen...
Norm: EO §370 BZPO §557
Rechtssatz: Auf Grund eines noch nicht zugestellten Wechselzahlungsauftrages darf die Exekution zur Sicherstellung nicht bewilligt werden. An dieser Rechtslage hat auch das Konsumentenschutzgesetz nichts geändert. Entscheidungstexte 3 Ob 106/80 Entscheidungstext OGH 01.10.1980 3 Ob 106/80 SZ 53/126 3 Ob 182/93 ... mehr lesen...
Das Erstgericht erließ am 9. April 1980 den von der betreibenden Gläubigerin beantragten Wechselzahlungsauftrag und bewilligte am selben Tag zur Sicherstellung der Wechselforderung von 2 216 924.06 S samt Anhang antragsgemäß die Pfändung und Verwahrung der Fahrnisse des Verpflichteten. Der Wechselzahlungsauftrag wurde dem Verpflichteten infolge eines Zustellanstandes erst am 28. April 1980 zugestellt. Das Rekursgericht wies den Antrag auf Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung... mehr lesen...
Norm: EO §370 EEO §376 Abs1 Z3
Rechtssatz: Ein in den §§ 370, 371 EO angeführten Exekutionstitel bildet solange eine taugliche Grundlage für eine Sicherungsexekution als er durch die Prozeßlage noch nicht überholt ist. Nur nach Bewilligung der Sicherungsexekution eingetretene Änderungen der Verfahrenslage bleiben bis zur rechtskräftigen Aberkennung des gesicherten Anspruches unberücksichtigt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §370 EEO §371
Rechtssatz: Aus dem Sicherungscharakter folgt, daß eine Exekution zur Sicherstellung keinesfalls in einem weiterten Umfang bewilligt werden darf, als eine Befriedigungsexekution, wenn eine solche schon zulässig wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 130/79 Entscheidungstext OGH 12.12.1979 3 Ob 130/79 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: EO §370 EEO §371
Rechtssatz: Zweck der Exekution zur Sicherstellung ist es, die Exekution wegen Geldforderungen in der Zeit von der Erwerbung bis zur Vollstreckbarkeit des Exekutionstitels zu sichern. Die Exekution zur Sicherstellung wahrt dem Gläubiger für seine Forderung ein Pfand- oder Befriedigungsrecht mit dem Rang vom Tag der Vornahme der sicherstellungsweisen Exekution unter der Bedingung, daß die Vollsteckbarkeit der sichergestell... mehr lesen...
Norm: EO §370 DEO §379 Abs2 Z2 D
Rechtssatz: Die Voraussetzung der §§ 370, 379 Abs 2 Z 2 EO (Vollstreckung im Ausland) liegt nicht vor, wenn der im Ausland lebende Gegner der gefährdeten Partei im Inlande ausreichendes Vermögen besitzt und kein Grund zur Annahme besteht, dass dieses Vermögen dem Zugriff des Gläubigers entzogen werden könnte. Die Voraussetzung ist nur gegeben, wenn der Gegner der gefährdeten Partei außer dem Vermögensobjekt, auf... mehr lesen...
Im Lastenblatt der Liegenschaften EZ 185 und EZ 1925 je KG W ist auf den ehemals dem Moritz Sch., nunmehr aber der Beklagten gehörenden Hälfteanteilen auf Grund des Sicherstellungsauftrages des Finanzamtes Mistelbach vom 20. März 1964, StNr. L 547/64 Wei. 204 in COZ 45 (EZ 185) bzw. COZ 33 (EZ 1925) das Pfandrecht zur Sicherstellung der Abgabenforderungen für die Jahre 1961 bis 1964 im voraussichtlichen Betrag von 110.912 S samt Kosten von 510 S für die Republik Österreich vorgemerkt ... mehr lesen...
Norm: EO §3 IEO §3 IIIAEO §3 IVCEO §370 EEO §374EO §1 Z13 IILEO §88EO §89EO §4GBG §41 litb
Rechtssatz: a) Wurde die Anmerkung der Rechtfertigung der Vormerkung bewilligt und im Lastenblatt vollzogen, ist das bisher nur vorgemerkte, also bedingte Pfandrecht im Sinne des § 41 GBG zu einem unbedingten geworden und gleichzeitig die Exekution zur Sicherstellung nach Maßgabe des vollstreckbaren Rückstandsausweises von selbst in eine Befriedigungsexek... mehr lesen...
Der betreibende Gläubiger beantragte auf Grund des damals noch nicht rechtskräftigen Urteiles vom 25. Oktober 1972, GZ II C 623/72-15, beim Erstgericht (als Titelgericht) zur Sicherung der Forderung von 11.296.90 S samt Anhang die Exekution durch Pfändung der dem Verpflichteten als Hochschulprofessor in S gegen die Republik Österreich als Drittschuldnerin zustehenden Gehaltsforderung. Im Exekutionsantrag behauptete er, der Verpflichtete habe seinen Wohnsitz im Ausland. Das Erstgeric... mehr lesen...
Norm: EO §370 D
Rechtssatz: Die durch § 370 Fall 2 EO normierte Notwendigkeit, das Urteil im Ausland zu vollstrecken, setzt voraus, daß der betreibende Gläubiger grundsätzlich die Durchsetzung seiner Forderung zunächst im Inland zu versuchen hat, ihm also nicht die Wahl freisteht, in welcher Reihenfolge er auf Vermögensobjekte des Verpflichteten greifen kann. Reicht das inländische Vermögen zur Befriedigung aus, besteht keine Notwendigkeit eine... mehr lesen...
Norm: EO §370 D
Rechtssatz: Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Sicherungsexekution nach § 370 Fall 2 EO (also daß mit einer vollständigen Befriedigung der betriebenen Gesamtforderung innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Eintritt der Vollstreckbarkeit des Exekutionstitels durch eine Exekution im Inland, insbesondere auf die Gehaltsforderung des Verpflichteten, nicht gerechnet werden könne) ist zu behaupten und zu bes... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z1 IAEO §1 Z1 IIAEO §7 EaEO §54EO §370 AEO §371 Z1ZPO §505 Abs3ZPO §524
Rechtssatz: War die sich gegen das Titelurteil richtende Revision erst im Zeitpunkt der Entscheidung des OHG im Exekutionsbewilligungsverfahren rechtskräftig zurückgewiesen worden, ist davon auszugehen, daß die Revision auch schon in dem für die Vollstreckbarkeit des Urteiles maßgebenden Zeitpunkt der Entscheidung des Erstgerichtes über den Exekutionsantrag unzu... mehr lesen...
Norm: EO §65 EEO §370EO §371 Z1ZPO §514 B
Rechtssatz: Trotz Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung, die infolge rechtskräftiger Zurückweisung der Revision automatisch in eine Befriedigungsexekution übergegangen ist, fehlt es auch nicht an dem für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses erforderlichen Rekursinteresse, da zur Sicherung der Forderung der betreibenden Gläubigerin lediglich die Pfändung und Verwahrung der Fahrnisse der Verpflic... mehr lesen...
Norm: EO §370 D
Rechtssatz: Aus der Tatsache allein, daß der Verpflichtete derzeit unbekannten Aufenthaltes ist, kann keineswegs als bescheinigt angenommen werden, daß ohne Sicherungsexekution der Titel im Ausland vollstreckt werden müßte. Entscheidungstexte 3 Ob 150/72 Entscheidungstext OGH 12.01.1973 3 Ob 150/72 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: EO §370 C2EO §370 C3
Rechtssatz: Gefährdung der Einbringlichkeit kann einerseits in der schlechten Vermögenslage des Schuldners liegen, wodurch das Zuvorkommen anderer Gläubiger oder die Konkurseröffnung zu befürchten ist, sie kann andererseits aber auch in Handlung des Schuldners bestehen, durch die die Einbringung der Geldforderung des Gläubigers vereitelt oder erheblich erschwert werden könnte (3Ob 268/60). Entschei... mehr lesen...
Die betreibende Gläubigerin beantragte am 17. 9. 1971 beim KG Wels als Titelgericht auf Grund des Wechselzahlungsauftrages vom 31. 8. 1971, zur Sicherung der Forderung von S 14.000.- samt Nebengebühren die Pfändung und Verwahrung von Fahrnissen. Zum vorgedruckten Text des Antragsformulars wurde ergänzend vorgebracht, der Beklagte habe gegen den Wechselzahlungsauftrag "verspätete Einwendungen" erhoben. Das Erstgericht bewilligte die beantragte Sicherungsexekution. Das Rekursgericht... mehr lesen...
Norm: EO §370 AEO §371
Rechtssatz: Die beantragte Exekution zur Sicherstellung nach § 371 (hier Z 2) EO kann auch dann bewilligt werden, wenn der Titel (hier WZA) im Zeitpunkt der Entscheidung schon vollstreckbar ist. Die Sicherungsexekution geht sofort (mit der Bewilligung) von selbst in eine Exekution zur Hereinbringung über. Entscheidungstexte 3 Ob 10/72 Entscheidungstext OGH 10.02... mehr lesen...
Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 30. Dezember 1966 wurde der Beklagte (Verpflichtete) verurteilt, dem Kläger (betreibenden Gläubiger) als Ersatz aus einem Verkehrsunfall 11.491.33 S samt 4% Zinsen seit 14. Dezember 1965 und ab 14. Dezember 1965 bis auf weiteres einen monatlichen Betrag von 500 S zu bezahlen. Der Kläger wurde verurteilt, dem Beklagten 4166.65 S an Prozeßkosten zu ersetzen. Dieses Urteil wurde infolge Berufung des Beklagten vom Oberlandesgericht Innsbruck al... mehr lesen...
Norm: EO §370 BEO §371VersVG §156
Rechtssatz: Zu Gunsten einer durch eine Haftpflichtversicherung gedeckten Forderung kann nicht Exekution zur Sicherstellung durch Pfändung der Ansprüche des Verpflichteten aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Versicherer bewilligt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 86/67 Entscheidungstext OGH 09.08.1967 3 Ob 86/67 EvBl 1968/110 S 186 = S... mehr lesen...
Norm: EO §370 C1EO §379 Abs2 Z1EO §381 BZPO §274
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Anspruchsgefährdung kommt es immer auf die besonderen Umstände des Einzelfalles an (Hinweis auf die divergierende Judikatur). Entscheidungstexte 6 Ob 31/63 Entscheidungstext OGH 30.01.1963 6 Ob 31/63 Veröff: EvBl 1963/215 S 298 = JBl 1963,536 5 Ob 197/65 ... mehr lesen...
Norm: EO §370 C4
Rechtssatz: Von einer erheblichen Erschwerung kann dann noch nicht gesprochen werden, wenn der betreibende Gläubiger auf andere Exekutionsobjekte greifen muß, wenn er beispielsweise an Stelle einer Fahrnisexekution eine Exekution auf Liegenschaften vornehmen müßte. Würde man dies bereis als erhebliche Erschwerung der Einbringung und somit als Gefährdung eines Anspruchs ansehen, dann würde dem Verpflichteten jede Möglichkeit ent... mehr lesen...
Norm: EO §370 EEO §374GBG §85 Abs3
Rechtssatz: Die Bewilligung einer Sicherungsexekution setzt einen ausdrücklichen Antrag, die Exekution zur Sicherstellung zu bewilligen, voraus. Ist aber ein Antrag gestellt, liegen die Voraussetzungen vor und hat sich der betreibende Gläubiger nur im zulässigen Exekutionsmittel vergriffen, so ist die Exekution zur Sicherstellung mit dem richtigen Exekutionsmittel (zB statt zwangsweiser Pfandrechtsbegründung d... mehr lesen...
Norm: EO §370 AEO §374GBG §85 Abs3
Rechtssatz: Ein Antrag auf Befriedigungsexekution umfaßt nicht auch jenen auf Sicherungsexekution. Es kann daher nicht statt der beantragten Befriedigungsexekution eine Exekution zur Sicherstellung bewilligt werden, auch nicht im Wege der Vormerkung des Pfandrechtes (GlUnF 4397). Entscheidungstexte 3 Ob 120/58 Entscheidungstext OGH 24.03.1958 3 Ob... mehr lesen...