Norm: EO §370 C1EO §371EO §371aVollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art5Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art6Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art10 Abs2
Rechtssatz: Ob bei deutschem Titel für die Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung die Gefährdung des zu sichernden Anspruches glaubhaft gemacht werden muß, ist vom österreichischen Gericht nach den §§ 370 bis 371a EO zu beurteilen. Auf ein im Urkundenverfahren nach den §§ 59... mehr lesen...
Norm: EO §370 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 370 EO A Zulässigkeit der Sicherungsexekution B Unzulässigkeit der Sicherungsexekution C Gefährdung 1. Glaubhaftmachung 2. Art der Gefährdung 3. Gefährdung liegt vor 4. Gefährdung liegt nicht vor D Vollstreckung im Ausland E Allgemeines European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0062430 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z1 IIEO §39 Abs1 Z1 IIIAEO §39 Abs1 Z1 IVEEO §370 EEO §371 Z1EO §376
Rechtssatz: Wurde eine Exekution zur Sicherstellung nach § 371 EO auf Grund eines nach einem Wiedereinsetzungsantrag gereihten Widerspruchs bewilligt, ist die Exekution analog § 39 Abs 1 Z 1 EO einzustellen, wenn das Versäumungsurteil bereits mit der Bewilligung der Wiedereinsetzung aufgehoben wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §889ABGB §891EO §78EO §370JN §55ZPO §528 Abs2 Z1 K
Rechtssatz: Im Sicherungsexekutionsverfahren gilt zufolge dem § 78 EO die Vorschrift des § 528 Abs. 2 Z 1 ZPO (hier: Zuspruch von Kosten ohne Hinweis auf eine Gesamthandforderung; es muß sich daher iSd § 889 ABGB jeder der mehreren Berechtigten mit dem ihm gebührenden Kopfteil begnügen, eine Zusammenrechnung der einzelnen Kostenersatzforderungen nicht stattfindet, weil die Voraussetz... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Aus § 376 Abs 1 Z 2 EO ist eindeutig abzuleiten, daß bei Vorliegen der darin festgelegten Voraussetzungen eine neue Exekution zur Sicherstellung derselben Forderung nicht bewilligt werden darf. Darauf war aber der Antrag der betreibenden Partei gerichtet. Die Frage, in welcher Form der betreibende Gläubiger aus dem erlegten Betrag Befriedigung erlangen und ob er deshalb die Pfändung der Sicherheit beantragen kann und muß... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Gesellschaft der S***** GmbH. Der Anteil des Klägers am Stammkapital beträgt 39 %, der der Erstbeklagten 36 %, der des Zweitbeklagten 5 %, der der Drittbeklagten 10 % und der des Viertbeklagten gleichfalls 10 %. Der Kläger und der Viertbeklagte wurden im Gesellschaftsvertrag auf die Dauer ihres Gesellschaftsverhältnisses zu Geschäftsführern mit gemeinsamer Vertretungsbefugnis bestellt. Der Kläger begehrt die Zustimmung der erst- bis drittbeklagten ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte auf Grund eines Versäumungsurteiles, gegen das Widerspruch erhoben wurde, die Sicherungsexekution durch Pfändung des Arbeitseinkommens der verpflichteten Partei im Range einer schon per 6. Mai 1988 zustande gekommenen Verpfändung durch Erlassung eines Zahlungsverbotes an den Drittschuldner. Das Erstgericht bewilligte die Exekution. Das Gericht zweiter Instanz änderte den Beschluß des Erstgerichtes dahin ab, daß der Exekutionsantrag a... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Gesellschafter der G*** L*** OHG (im folgenden Gesellschaft), die Kläger und gefährdeten Parteien (im folgenden Kläger) sind jeweils mit einem Sechstel, der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden Beklagter) mit einem Drittel an der Gesellschaft beteiligt. Auf Grund des Gesellschaftsvertrages vom 25.Oktober 1954 kam die Geschäftsführung Wilhelm L*** sen, dem 1983 verstorbenen Bruder des Beklagten und Vater des Dritt- und Viertkläge... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Erstgerichtes vom 28.11.1988 wurde die verpflichtete Partei schuldig erkannt, der betreibenden Partei 151.542,80 S und 122.172,40 S je sA zu bezahlen. Die verpflichtete Partei erhoben gegen dieses Urteil die Berufung. Die betreibende Partei beantragte in der Folge auf Grund dieses Urteiles zur Sicherung der darin zugesprochenen Beträge die Bewilligung der "Fahrnisexekution zur Sicherung gemäß § 371 a EO" durch "Pfändung, Verwahrung und Verkauf" beweglich... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger erhoben gegenüber der beklagten Partei ein Feststellungsbegehren, daß sie mangels Eintrittes der in dem zwischen den Streitteilen geschlossenen Abwärmeliefervertrag vom 1.8.1984 vereinbarten Voraussetzungen nicht verpflichtet seien, das Anbot der beklagten Partei vom 12.1.1988, zur Beheizung der Glashäuser Dampf anstelle von Abwärme zu liefern, anzunehmen und die Vertragsauflösungserklärung der beklagten Partei unwirksam, der Vertrag also voll aufrecht sei; ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Landesgerichtes Feldkirch vom 18. September 1987 wurde über das Vermögen der Firma S*** Gesellschaft mbH zu Sa 18/87 das Ausgleichsverfahren und mit Beschluß vom 14. Oktober 1987 zu S 30/87 das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Am 13. Oktober 1988 brachte der Kläger (im Provisorialverfahren gleichzeitig gefährdete Partei, im folgenden aber jeweils: Kläger) gegenüber der beklagten Partei (im Provisorialverfahren Gegne... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte beim Gerichtshof erster Instanz als Titelgericht, ihr auf Grund eines Urteils, gegen das der Verpflichtete Berufung erhoben hatte, zur Sicherung der Forderung von 938.058,23 S sA die Exekution durch Zwangsverwaltung einer dem Verpflichteten gehörenden Liegenschaft zu bewilligen. Sie brachte zur Bescheinigung der Gefährdung ihres Anspruchs vor, daß auf der zu verwaltenden Liegenschaft mehrere Pfandrechte und ein Veräußerungs- und Belast... mehr lesen...
Norm: EO §370 C1ZPO §274 Abs1 Satz2
Rechtssatz: Das Erfordernis der sofortigen Ausführbarkeit einer Beweisaufnahme legt der Partei nur die Pflicht auf, jene Urkunden dem Gericht vorzulegen, die sich in ihren Händen befinden oder die sie sich beschaffen kann. Ist dies aber nicht der Fall und führt die Beischaffung von Urkunden insbesondere von Akten, zu keiner ins Gewicht fallenden Verzögerung des Verfahrens, so hindert das angeführte Erforderni... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr auf Grund einer Arrestanordnung des Finanzamtes Traunstein zur Sicherung der Forderung von S 8,200.954,-- die Exekution zur Sicherstellung durch Vormerkung eines Pfandrechtes auf zwei Liegenschaftsanteilen der Verpflichteten zu bewilligen. Der Schriftsatz wurde als "Grundbuchseingabe" bezeichnet und es war ihm eine Ablichtung der angeführten Arrestordnung angeschlossen. Daraus ergibt sich, daß zur Sicherung der Ansprüche des Freis... mehr lesen...
Norm: EO §370 EEO §374GBG §38 litcVertrag vom 4.10.1954, BGBl 1955/249, zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen Art12
Rechtssatz: Auf Ansprüche fremder Staaten oder deren Länder kann § 38 lit c GBG nur angewendet werden, wenn sich die Möglichkeit hiefür aus einem zwischenstaatlichen Vertrag ergibt. Das ist beim Vertrag vom 4.10.1954, BGBl 1955/29, zwischen der Republ... mehr lesen...
Begründung: Mit "Vertriebsvertrag" vom 3./4. Dezember 1978, abgeschlossen zwischen der klagenden und gefährdeten Partei (im folgenden: "Klägerin") als "Vertriebsfirma" und der Kainachtaler Marmorbruch, Gebrüder Anton & Karl K*** als "Lieferfirma", deren Rechtsnachfolgerin die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden: "Beklagte") ist, wurde der Klägerin der Alleinvertrieb der von der Lieferfirma in ihrem Werk in Gallmannsegg hergestellten Produkte (Kalk... mehr lesen...
Begründung: Das seit November 1980 zwischen den Parteien anhängige Ehescheidungsverfahren, das seit 16. April 1986 ruht, wurde auf beiderseitige Eheverfehlungen und auf Ehebruch gestützt. Den mit der Klage verbundenen Antrag auf Erlassung der einstweiligen Verfügung zur Sicherung ihres Anspruches auf Aufteilung des Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse und ihres Unterhaltsanspruches auf den dem Gegner der gefährdeten Partei gehörenden Liegenschaften EZ 173 KG Leibsdorf,... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund eines nicht rechtskräftigen Urteiles erster Instanz und eines Exekutionsbewilligungsbeschlusses bewilligte das Erstgericht zur Sicherung von 430.000 S sA die Exekution zur Sicherstellung gemäß § 370 EO durch Pfändung von Fahrnissen, wobei es die Gefährdung der betreibenden Partei in folgenden bescheinigten Tatsachen erblickte: Die verpflichtete Partei ist aus zwei Prozessen (anderer Kläger) zur Zahlung von 390.000 S sA (Zug um Zug gegen Lieferung von Bestand... mehr lesen...
Norm: EO §370 BEO §370 C2
Rechtssatz: Die in § 370 EO geforderte und ausreichende objektive Gefährdung liegt aber nur vor, wenn der Verpflichtete schon nahe einer Insolvenz steht, wenn er von Exekutionen verfolgt wird oder wenn sonst Umstände vorliegen, die zu einer ständigen Verschlechterung der Befriedigungslage führen. Entscheidungstexte 3 Ob 117/86 Entscheidungstext OGH 14.01.1987... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht entschied in den yur gemeinsamen Verhandlung verbundenen Rechtssachen des Klägers und Widerbeklagten gegen den Beklagten und Widerkläger, daß der Beklagte dem Kläger brutto S 287.895,90 samt 12 % Zinsen aus S 60.000,- ab dem 7.10.1982 und 4 % Zinsen aus S 202.014,90 ab dem 7.10.1982 und aus S 25.881,- ab dem 1.1.1983 an Bezügen aus dem Angestelltenverhältnis zu leisten habe. Es wies das Mehrbegehren und das Rechnungslegungsbegehren des Klägers ab, wie auc... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei begehrte am 15. März 1985 die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, wonach der im Ausland ansässigen Antragsgegnerin verboten werde, über die von der E und F G H I AG abgegebene und mit 31. März 1985 begrenzte Bankgarantie über DM 489.488 zu verfügen; dem Garanten sollte gleichzeitig die Einlösung der Garantie untersagt werden. Hiezu brachte sie vor, sie habe auf Grund eines mit der Antragsgegnerin im Jahre 1981 geschlossenen Vertrages für deren ... mehr lesen...
Begründung: Maria B, die Mutter der Streitteile, ist am 22.10.1983 verstorben. Zu ihren Erben sind auf Grund des Testamentes vom 19.9.1983 der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden nur Beklagter) und die beiden mj. Kinder der Klägerin und gefährdeten Partei (im folgenden nur Klägerin) je zu einem Drittel berufen. Mit Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 25.1.1981 hatte Maria B ihre gesamten Liegenschaften dem Beklagten geschenkt. Eine dieser Liegenschaften sche... mehr lesen...
Norm: AO §55bAO §55cEO §370 ff C4
Rechtssatz: Im Rahmen der Sicherungsexekution begründete Pfandrechte stören den Ablauf der Liquidation durch den Sachwalter nicht weniger, als eine schon die Verwertung einschließende Einzelexekutionsführung; deshalb kann auch nicht gesagt werden, die vom Gläubigersachwalter mit Klage geltend gemachten Einwendungen gegen die Exekutionsbewilligung könnten sich bei der Sicherungsexekution nicht auf das Fehlen des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegen den Wechselzahlungsauftrag des Handelsgerichts Wien vom 27. Oktober 1980, GZ 30 Cg 1155/80-1, mit welchem ihnen als Gesamtschuldnern die Zahlung der Wechselsumme von 91.000 S samt Zinsen und Kosten an die nunmehrige Beklagte aufgetragen wurde, erhoben Walter und Brigitte B***** Einwendungen. Über das Vermögen des Walter B***** wurde am 25. August 1981 zu Sa 58/81 des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien das Ausgleichsverfahren eröffnet. Die erforderli... mehr lesen...