RS OGH 1973/5/22 3Ob93/73

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Veröffentlicht am 22.05.1973
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Norm

EO §370 D

Rechtssatz

Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Sicherungsexekution nach § 370 Fall 2 EO (also daß mit einer vollständigen Befriedigung der betriebenen Gesamtforderung innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Eintritt der Vollstreckbarkeit des Exekutionstitels durch eine Exekution im Inland, insbesondere auf die Gehaltsforderung des Verpflichteten, nicht gerechnet werden könne) ist zu behaupten und zu bescheinigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0004654

Dokumentnummer

JJR_19730522_OGH0002_0030OB00093_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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