Norm
EO §370 BRechtssatz
Auf Grund eines noch nicht zugestellten Wechselzahlungsauftrages darf die Exekution zur Sicherstellung nicht bewilligt werden. An dieser Rechtslage hat auch das Konsumentenschutzgesetz nichts geändert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0004611Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.07.2013