Norm
EO §370 DRechtssatz
Aus der Tatsache allein, daß der Verpflichtete derzeit unbekannten Aufenthaltes ist, kann keineswegs als bescheinigt angenommen werden, daß ohne Sicherungsexekution der Titel im Ausland vollstreckt werden müßte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0004675Dokumentnummer
JJR_19730112_OGH0002_0030OB00150_7200000_002