RS OGH 1987/11/11 3Ob98/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.1987
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Norm

EO §39 Abs1 Z1 IIIA
EO §355 II
EO §355 VIb
ZPO §524 Abs2

Rechtssatz

Der kurzfristige Mangel der Vollstreckbarkeit des Exekutionstitels infolge einstweiliger Hemmung der Exekution nach § 524 Abs 2 ZPO bietet keinen Anlaß zur (teilweisen) Einstellung der Exekution nach § 39 Abs 1 Z 1 EO, wenn der während des Hemmungszeitraumes ergangene strittige Vollzugsbeschluß nach § 355 EO nach dem Wegfall der Wirkungen des § 524 Abs 2 ZPO in eben der Weise wieder gefaßt werden hätte müssen, wie er ohnedies, wenn auch verfrüht, gefaßt wurde, und daher keine Benachteiligung der verpflichteten Partei vorliegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0001169

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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