Norm
EO §354 IARechtssatz
Gegen den zu unvertretbaren Handlungen und Unterlassungen durch seinen Abwesenheitskurator Verpflichteten kann während seiner Abwesenheit bei Zuwiderhandeln seines Kurators eine Exekution nach §§ 354 und 355 EO nicht geführt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0004434Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.04.2013