RS OGH 1948/12/8 3Ob427/48

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Veröffentlicht am 08.12.1948
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Norm

EO §354 IA
EO §355 Abs1 XI

Rechtssatz

Gegen den zu unvertretbaren Handlungen und Unterlassungen durch seinen Abwesenheitskurator Verpflichteten kann während seiner Abwesenheit bei Zuwiderhandeln seines Kurators eine Exekution nach §§ 354 und 355 EO nicht geführt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0004434

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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