Norm
EO §354 IARechtssatz
Der Anspruch auf Übergabe eines (individuell nicht bestimmten) Schlüssels zu einem Türschloß ist nach § 354 EO durchzusetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0004472Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.04.2013