Norm
EO §294 M2Rechtssatz
§ 10 KO steht einer Exekutionsführung nach den §§ 294 ff EO, wobei Drittschuldner eine Konkursmasse ist, nicht entgegen. Das Zahlungsverbot ist nur an den Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Drittschuldners, nicht auch noch an die Konkursmasse selbst zu richten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0004175Dokumentnummer
JJR_19690122_OGH0002_0030OB00158_6800000_001