Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 9. März 1992 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, am 22. November 1990 um 11.59 Uhr in Wien 9, Lazarettgasse 33, als Lenkerin ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug nicht parallel zum Fahrbahnrand, sondern schräg zu diesem abgestellt zu haben. Sie habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs. 2 StVO 1960 begangen, weshalb gemäß § 99 Abs. 3 lit. a leg. cit. über sie eine Geldstrafe (Ersatzfreih... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: In jedem Fall, in dem ein Fahrzeug in rechtswidriger Weise - wenn auch nur teilweise - auf dem Gehsteig abgestellt ist, ist ausschließlich § 8 Abs 4 StVO als verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a Z 2 VStG heranzuziehen, auch wenn das Fahrzeug gleichzeitig schräg zum Fahrbahnrand au... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde als Aufsichtsbehörde die Vorstellung des Beschwerdeführers gegen den im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 6. Juni 1991 ab, mit welchem dem Beschwerdeführer die Kosten für die am 7. Dezember 1990 erfolgte Abschleppung eines auf der Seilerstätte gegenüber der Liegenschaft Nr. 9 verkehrsbehindernd abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws vorgeschrieben worden waren. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §48;StVO 1960 §8 Abs4;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: Erfolgt die Abgrenzung der Verkehrsfläche zwischen der Fahrbahn und einer am Straßenrand befindlichen Mauer durch ein Pflasterband, so hindert der Umstand, daß dieses Pflasterband nicht über das Fahrbahnniveau hinausragt, nicht die Qualifikation des vom Besch für die Abstellung seines PK... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 29. Jänner 1991 um 11.23 Uhr in Wien I, Neuer Markt 16, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges mit vier Rädern auf dem Gehsteig gehalten und diesen somit vorschriftswidrig benützt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 8 Abs. 4 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 800,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 48... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §8 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0108 4 Stammrechtssatz Die Unterlassung der Durchführung des vom Beschuldigten beantragten Lokalaugenscheines stellt keinen wesentlichen Verfahrensmangel dar, wenn die rechtliche E... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §8 Abs4;
Rechtssatz: Ob ein Gehsteig von anderen Gehsteigen (direkt) erreicht werden kann oder nicht, ist unerheblich, zumal ein Gehsteig auch unterbrochen sein kann und das Gesetz im übrigen auch keine Beschränkung hinsichtlich der kürzestmöglichen Länge eines Gehsteiges kennt; bei Beurteilung der Frage, ob ein Gehsteig vorliegt, kommt es a... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer jeweils einer Übertretung nach § 8 Abs. 4 StVO 1960 für schuldig erkannt. In seinen an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerden macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes der angefochtenen Bescheide und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend und beantragt die kostenpflichtige Aufhebung der angefochtenen Bescheide. Die belangte Behörde hat G... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §8 Abs4;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/02/0102
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991020076.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 29. September 1989 um 11.43 Uhr in Wien 1, Börseplatz gegenüber ON 4, mit einem Kraftfahrzeug auf dem dort befindlichen Gehsteig gehalten, diesen somit vorschriftswidrig benützt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 8 Abs. 4 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Eine Tatortumschreibung, die mehrere Auslegungsmöglichkeiten zuläßt, genügt nicht den Anforderungen des § 44a lit a VStG (hier könnte der Pkw des Besch nach der Tatortumschreibung im
Spruch: - "gegenüber dem Haus A-Platz Nr 4" - nun an einer der vier Seiten der befestigten Umrandun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Bei einem Delikt nach § 8 Abs 4 StVO ist eine besonders genaue Tatortumschreibung erforderlich, weil nur dann, wenn der Tatort genau festgelegt ist, auch beurteilt werden kann, ob an diesem Ort auch die Voraussetzungen des § 2 Abs 1 Z 10 StVO gegeben sind und damit das Tatbild des... mehr lesen...
Auf die Sachverhaltsdarstellung und auf die rechtlichen Erwägungen im hg. Erkenntnis vom 9. November 1990, Zl. 90/18/0131, wird hingewiesen. Die belangte Behörde führte im zweiten Rechtsgang einen Ortsaugenschein durch. Mit Berufungsbescheid vom 7. Jänner 1991 gab sie abermals der Berufung des Beschwerdeführers nicht Folge und bestätigte das erstinstanzliche Straferkenntnis mit der Abänderung dahin, daß die Tatbeschreibung zu lauten habe: "Der Beschuldigte, Mag. Franz P, hat am 27... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991180105.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 5. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer, geb. 13.12.1953, schuldig erkannt, er habe am 8. August 1988 im Zeitraum zwischen 14.15 Uhr und 14.40 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der X-gasse in Weiz vor dem Haus Nr. 5 insofern vorschriftswidrig abgestellt, als der Pkw mit dem rechten Hinterrad am Gehsteig vor dem Haus X-gasse Nr. 5 abgestellt gewesen sei. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretu... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §2 Abs1 Z2;StVO 1960 §8 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/03/0199
Rechtssatz: Randsteine, durch die ein Teil der Straße von der Fahrbahn abgegrenzt wird, weil nicht für den Fahrzeugverkehr bestimmt, sind auch nicht Teil der Fahrbahn. Sie stellen vielmehr die (äußerste) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §48 Abs2;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §44a lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/03/0199
Rechtssatz: Das Fahrzeug, mit dem die Übertretung der StVO begangen wurde, ist bei Zuweisung eines Wechselkennzeichens mit der bloßen Angabe des Kennzeichens iSd § 44 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §22 Abs1;VStG §44a litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/03/0199
Rechtssatz: § 8 Abs 4 StVO ist die lex specialis gegenüber § 23 Abs 2 StVO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990030162.X... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 11. Juni 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 8 Abs. 4 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 6. Februar 1989 um 10.35 Uhr mit dem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in Bregenz "auf der Montfortstraße, Höhe HNr. 17, Richtung Römerstraße", den Gehsteig vorschriftswidrig benützt habe, indem er das Fahrzeug auf dem Gehsteig abgestellt habe. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §8 Abs4 idF 1983/174;VStG §24;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Die Behörde ist auf Grund einer dem Inhalt der Anzeige widersprechenden Sachverhaltsdarstellung eines einer Übertretung nach § 8 Abs 4 StVO Besch verpflichtet, das Organ der Straßenaufsicht, das die Anzeige erstattet hat, als Zeugen über den genaue... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 8. März 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 27. Jänner 1989 um 16.45 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Fahrzeug in Wien 2, Engerthstraße, Ordnungsnummer 161 bis 163, mit vier Rädern auf dem Gehsteig abgestellt gehabt und somit letzteren vorschriftswidrig benützt; er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 8 Abs. 4 der Straßenverkehr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 18. April 1990 wurde der Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des § 8 Abs. 4 StVO 1960 bestraft, weil er am 21. Oktober 1988 um 12,35 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in "Wien 1, Kärntner Ring, gegenüber ONr. 4", mit vier Rädern auf dem Gehsteig abgestellt und diesen somit vorschriftswidrig benützt habe. Über die gegen diesen Bescheid eingebrachte Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof n... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §2 Abs1 Z8;StVO 1960 §8 Abs4;
Rechtssatz: Ein Indiz für die künftige Verwendung einer Verkehrsfläche als Radweg könnte der Umstand der Absenkung dieser Fläche auf Fahrbahnniveau an den Straßenkreuzungen bilden, da Gehsteige üblicherweise von der Fahrbahn nicht durch Absenkungen, sondern durch einen Randstein getrennt sind. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §2 Abs1 Z14;StVO 1960 §8 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Verkehrsfläche, die durch auf beiden Seiten verlaufende Schienenstränge (hier: der Badner Bahn) iSd § 2 Abs 1 Z 10 StVO "abgegrenzt" wird und die in Anbetracht einer dort befindlichen Haltestelle zweier Straßenbahnlinien für den Fußgängerverkehr bestimmt i... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 15. September 1988 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 16. April 1988 in der Zeit von mindestens 23.15 bis 23.30 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an der durch Ortsgemeinde, Straßenzug und Gebäude bezeichneten Straßenstelle im Bereich des Vorschriftszeichens "HALTEN UND PARKEN VERBOTEN" abgestellt. Sie habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Aus der allgemein gehaltenen Verbotsnorm (Benützungsverbot) des § 8 Abs 4 StVO ergibt sich, daß auf Gehsteigen insbesondere auch das Halten und Parken verboten ist. Ein Verstoß gegen das Benützungsverbot des § 8 Abs 4 StVO darf somit nicht auch nach § 24 Abs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z1;StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §2 Abs1 Z2;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §22 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Wird einer Person vorgeworfen, sie habe ein KFZ in einem Bereich (hier: Abstellplatz) aufgestellt, der zwar nicht zur Fahrbahn, jedoch zur Straße gehört, dann hat die Beh ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §8 Abs4;
Rechtssatz: Die Begriffsbestimmung des § 2 Abs 1 Z 10 StVO läßt mit ihrer demonstrativen Aufzählung "durch Randsteine, Bodenmarkierungen oder dergleichen" erkennen, daß ein Gehsteig sowohl durch bauliche Maßnahmen als auch durch das bloße Anbringen von Bodenmarkierungen geschaffen werden kann. Die rechtliche Qualifikation eines Stra... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw zu einer näher angeführten Zeit in Dornbirn in der Schillerstraße auf Höhe des Hauses Marktstraße 29 abgestellt und dabei den Gehsteig vorschriftswidrig benützt, indem er das Fahrzeug auf dem Gehsteig quer zur Gehrichtung abgestellt habe; dabei habe das Fahrzeug bis zum Fahrbahnrand geragt, wodurch Fußgän... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 31. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 4. November 1988 um 20.50 Uhr an einem näher beschriebenen Ort mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw 1.) in einem deutlich kundgemachten Halte- und Parkverbot und 2.) mit zwei Rädern auf dem Gehsteig gehalten und den Gehsteig somit vorschriftswidrig benützt, und dadurch Verwaltungsübertretungen und zwar zu 1.) nach § 24 Abs. 1 lit.... mehr lesen...