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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
StVO 1960 §2 Abs1 Z1;Rechtssatz
Wird einer Person vorgeworfen, sie habe ein KFZ in einem Bereich (hier: Abstellplatz) aufgestellt, der zwar nicht zur Fahrbahn, jedoch zur Straße gehört, dann hat die Beh vor einer Bestrafung nach § 24 Abs 1 lit a StVO zu untersuchen, ob ein Verstoß gegen das Benützungsverbot des § 8 Abs 4 StVO vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989030230.X03Im RIS seit
12.06.2001