RS Vwgh 1990/11/9 90/18/0131

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Veröffentlicht am 09.11.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §2 Abs1 Z10;
StVO 1960 §2 Abs1 Z8;
StVO 1960 §8 Abs4;

Rechtssatz

Ein Indiz für die künftige Verwendung einer Verkehrsfläche als Radweg könnte der Umstand der Absenkung dieser Fläche auf Fahrbahnniveau an den Straßenkreuzungen bilden, da Gehsteige üblicherweise von der Fahrbahn nicht durch Absenkungen, sondern durch einen Randstein getrennt sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990180131.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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