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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §2 Abs1 Z10;Rechtssatz
Ein Indiz für die künftige Verwendung einer Verkehrsfläche als Radweg könnte der Umstand der Absenkung dieser Fläche auf Fahrbahnniveau an den Straßenkreuzungen bilden, da Gehsteige üblicherweise von der Fahrbahn nicht durch Absenkungen, sondern durch einen Randstein getrennt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990180131.X01Im RIS seit
12.06.2001