RS Vwgh 1988/11/25 85/18/0091

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Veröffentlicht am 25.11.1988
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90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 lita;
StVO 1960 §4 Abs5;

Rechtssatz

Das Weiterfahren bis zu einem Parkplatz, wo immer dieser gelegen sein mag, widerspricht der klaren gesetzlichen Anordnung des § 4 Abs 1 lit a StVO, am Unfallsort sofort anzuhalten auch dann, wenn am Unfallort lebhafter Verkehr herrscht (daher: kein Milderungsgrund gem § 34 Z 11 StGB).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985180091.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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