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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die psychische Reaktion eines Besch auf den Unfall und die im Anschluss daran gemachten Erfahrungen können auch bei einer persönlichen Untersuchung durch einen Sachverständigen nicht rekonstruiert werden (Hinweis E 29.1.1987, 86/02/0132).
Schlagworte
Beweise Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Identitätsnachweis Meldepflicht Parteiengehör Sachverständigengutachten Sachverständiger Entfall der Beiziehung Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt VerwaltungsstrafverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985180131.X04Im RIS seit
05.10.1988