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StVONorm
AVG §37Rechtssatz
Um die Frage der Wahrscheinlichkeit des Verkehrsunfalles für den Schädiger abschließend beurteilen zu können, wäre es zunächst erforderlich gewesen, Art und Ausmaß der bei dem Unfall entstandenen Schäden genau festzustellen (Hinweis E 23.2.1976, 285/74). Danach wäre es notwendig gewesen, dass Gutachten eines technischen Sachverständigen auch zu der Frage einzuholen, ob eine Kollision, die bestimmte Spuren hinterlassen hat, vom Lenker des beteiligten Kfz - nach Geräusch und Erschütterung - bei gehöriger Aufmerksamkeit bemerkt werden hätte müssen.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel AllgemeinBeweismittel Sachverständigenbeweis Technischer SachverständigerSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisSachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker KraftfahrzeugtechnikerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985180136.X03Im RIS seit
24.06.2020Zuletzt aktualisiert am
24.06.2020