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StVONorm
StVO 1960 §4 Abs1 litaHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1477/75 E 20. Dezember 1976 RS 2Stammrechtssatz
Ein Verkehrsunfall ist ein plötzliches, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängendes Ereignis, welches sich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zuträgt und einen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat.
Schlagworte
Kind UnfallortEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020009.X01Im RIS seit
08.04.2021Zuletzt aktualisiert am
08.04.2021