Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ausführungen zur Ergänzungsbedürftigkeit eines Gutachtens des Inhaltes, dass "auf Grund des in der Anzeige beschriebenen Schadensausmaßes der gegenständliche Verkehrsunfall nur durch den Lkw ... erfolgt sein könne" im Hinblick auf die Verantwortung des einer Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO Besch, der von ihm gelenkte Lkw sei zum angeblichen Unfallszeitpunkt mit 5 Personen beladen gewesen, welche das Fahrzeug nach unten gedrückt hätten, sodass die Anstoßstellen am Pkw tiefer hätten liegen müssen als von der Gendarmerie bei der Rekonstruktion festgestellt.
Schlagworte
Anforderung an ein Gutachten Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Gutachten Ergänzung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988030175.X01Im RIS seit
04.10.2006