RS Vwgh 1988/12/14 88/03/0175

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Veröffentlicht am 14.12.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §52;
StVO 1960 §4 Abs5;

Rechtssatz

Ausführungen zur Ergänzungsbedürftigkeit eines Gutachtens des Inhaltes, dass "auf Grund des in der Anzeige beschriebenen Schadensausmaßes der gegenständliche Verkehrsunfall nur durch den Lkw ... erfolgt sein könne" im Hinblick auf die Verantwortung des einer Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO Besch, der von ihm gelenkte Lkw sei zum angeblichen Unfallszeitpunkt mit 5 Personen beladen gewesen, welche das Fahrzeug nach unten gedrückt hätten, sodass die Anstoßstellen am Pkw tiefer hätten liegen müssen als von der Gendarmerie bei der Rekonstruktion festgestellt.

Schlagworte

Anforderung an ein Gutachten Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Gutachten Ergänzung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030175.X01

Im RIS seit

04.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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