Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §4 Abs5;Rechtssatz
Für die Tatbildmäßigkeit einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 5 StVO ist weder die rechtzeitige Erkennbarkeit des Fahrmanövers des Schädigers für die nachkommenden KFZ-Lenker noch der Inhalt des Gespräches des Schädigers mit dem späteren Anzeiger entscheidend.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff UnterlassungsdeliktEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180315.X03Im RIS seit
25.08.2006