Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 15. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 6. Juni 1988 um 07.30 Uhr in Salzburg, auf Höhe Landstraße Nr. n, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagen gelenkt und dabei mit dem linken Rückspiegel den von einer anderen Verkehrsteilnehmerin gelenkten, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagen im Bereich der rechten Tür und des rechten Kotflügels gestreift, wodurch dieses ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Wegen einer Verengung der Fahrbahn, verbunden mit einem wenn auch nur geringfügigen Ausweichen nach links, hat der Lenker den Geschehnissen um sein Fahzeug volle Aufmerksamkeit zu schenken und sich durch geeignete Maßnahmen - etwa durch einen sofortigen Blick in den Rückspiegel - d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/28 90/02/0126 3 Stammrechtssatz Die Verschuldensfrage ist für das Vorliegen eines "ursächlichen Zusammenhanges" iSd § 4 Abs 1 und § 4 Abs 5 StVO ohne Bedeutung (Hinweis E 7.11.1986, 86/18/0162). European Cas... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 25. Februar 1990 um 18.15 Uhr als Lenker eines Pkws an einem näher bezeichneten Ort in Krems mit einem Verkehrsunfall mit Personenschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe es unterlassen, die nächste Gendarmeriedienststelle sofort vom Vorfall zu verständigen. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 2 StVO begangen. Gemäß § 99 Abs. 2 lit. a S... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 4. März 1989 um ca. 9.15 Uhr in Wien 22, Auffahrt zur A 23, zwischen Verschneidung mit dem Knoten Kaisermühlen und der Einmündung in die A 23, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs. 1 lit. a, § 15 Abs. 1, § 11 Abs. 2 und § 21 Abs. 1 StVO begangen zu haben. Es wurden Geldstrafen (Ersa... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs2;
Rechtssatz: Die Verständigungspflicht dient auch dem Zweck, daß die Sicherheitsbehörden sich vom körperlichen Zustand der unfallsbeteiligten Lenker (etwa im Hinblick auf eine allfällige Alkoholisierung) überzeugen können (Hinweis E 22.3.1991, 90/18/0266). Schlagworte Meldepflicht European Ca... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die erfolgte Verständigung ist schon dann nicht gesetzmäßig, wenn sie der Besch entsprechend den gerichtsbekannten örtlichen Gegebenheiten nicht bei der "nächsten" Polizeidienststelle (Hinweis E 27.9.1989, 89/02/0027), sondern bei einem anderen Kommissariat vorgenommen hat und konkrete relevante Umstände, warum es dem B... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Das riskante Fahrmanöver des Besch - Fahrstreifenwechsel ohne diesen anzuzeigen und darauffolgendes plötzliches und unerwartetes Bremsen - hätte den Besch verpflichtet, unter anderem im Rückspiegel seines Kraftfahrzeuges das Geschehen hinter ihm zu beobachten und sich zu vergewissern, ob sein Verhalte... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 27. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe 1.) am 3. Februar 1989 gegen 19.00 Uhr einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand mit einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l auf der Flachauer Landesstraße auf Höhe der ARAL-Tankstelle (km 2,55) in Richtung Flachau-Winkel gelenkt und, obwohl sein Verhalten mit einem Verkehrsunfall mit ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;StVO 1960 §4 Abs1 litc;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Stellt sowohl die Neufassung der Tatumschreibung im Berufungsverfahren durch den Wegfall relevanter Verhaltensweisen als auch die Herabsetzung der Strafe eine Besserstellung des Besch gegenüber dem erstinstanzlichen Straferkenntnis dar, liegt da... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. März 1989 um 10.05 Uhr an einer näher bezeichneten Straßenstelle in Krems als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht und sein Fahrzeug danach nicht sofort angehalten, nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle verständigt, obwohl ein Identitätsnachweis mit dem Geschädigten n... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 17. September 1990 wurde die Beschwerdeführerin der Übertretungen nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO 1960 (zu 1.) und § 4 Abs. 5 leg. cit. (zu 2.) schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil sie im Zeitraum vom 8. März 1990, 22.15 Uhr, bis 9. März 1990, 8.15 Uhr, in Wien, als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewes... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 14. August 1990 wurde der Beschwerdeführer der Übertretungen nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO 1960 (zu 2.) und § 4 Abs. 5 leg. cit. (zu 3.) schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 23. November 1988 um 16.40 Uhr als Lenker eines den Kennzeichen nach bestimmten Lkw-Zugfahrzeuges in Wels auf der Osttangente in südlicher Richtung in Höhe der Kreuzung mit der Lammerdingst... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;StVO 1960 §4 Abs1 lita;
Rechtssatz: Am Fahrzeug des Geschädigten war der linke hintere Kotflügel "leicht" eingedrückt. Das Gutachten trifft über die Intensität des Schadens keine Aussage. Am Fahrzeug des Besch waren nur "das Cellon der rechten hinteren Blinkleuchte gebrochen" und "Gummiabriebspuren an der rechten Außenrundung ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0086 E 18. Oktober 1989 RS 5 Stammrechtssatz Bei der Erkennbarkeit eines Verkehrsunfalles kommt es darauf an, dass der Lenker eines Fahrzeuges den Geschehnissen um sein Fahrzeug seine volle Aufmerksamkeit zuzuwenden hat; ein Blick in den Rückspiegel ist in bestimmten Verkehrssituationen geboten (Hinweis E 17.1.... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Den Lenker eines Fahrzeuges trifft in bestimmten - etwa in riskanten - Verkehrssituationen die Verpflichtung, erhöhtes Augenmerk darauf zu richten, ob sein Fahrmanöver zu einem Verkehrsunfall geführt hat oder ohne Folgen geblieben ist (Hinweis E 17.1.1985, 85/02/0034). European Case Law Identifie... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §4 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Beboachtung des Nachfolgeverkehrs ist nicht nur durch einen Blick in den Rückspiegel, sondern auch durch einen Blick über die Schulter möglich (Hinweis E 28.11.1990, 90/02/0134) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990020209.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §60;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/26 90/02/0039 1 Stammrechtssatz Eine Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO kann auch in der Schuldform der Fahrlässigkeit begangen werden. Es genügt zur Verwirklichung dieses Tatbestandes bereits, wenn dem Besch bei gehöriger Aufmerksamkeit objekti... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der oberösterreichischen Landesregierung vom 8. Juli 1986 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 29. Juli 1984 nach einem Verkehrsunfall, der sich gegen 1.00 Uhr auf der Westautobahn bei der Abzweigung der Mühlkreisautobahn, Straßenkilometer 169,5 unter Eintritt von Sachschaden ereignet habe und an dem er ursächlich Beteiligter gewesen sei, jedoch noch vor Aufnahme dieses Verkehrsunfalles d... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der oberösterreichischen Landesregierung vom 18. Oktober 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe es am 15. September 1988 um 10.30 Uhr in Linz, Rudigierstraße, Einfahrt zur Tiefgarage Hypobank, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kombikraftfahrzeuges unterlassen, 1) nach einem Verkehrsunfall, mit dem sein Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang stand, sein Fahrzeug so... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 10. April 1987 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 für schuldig befunden und bestraft, weil am 28. Dezember 1984 um 18,45 Uhr sein Verhalten als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Personenkraftwagens insofern mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, als er im Ortsgebiet von Köttlach im Zuge der Fahrt auf der B 17... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 10. Oktober 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe am 1. Juni 1989 gegen 20.45 Uhr im Gemeindegebiet Langenrohr auf der Kreuzung der Bundesstraße 19 mit der Landeshauptstraße 112 bei Straßenkilometer 23,1 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges bei einem Verkehrsunfall mit einer verletzten Person die nächste Polizei- oder... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der oberösterreichischen Landesregierung vom 17. Februar 1986 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 13. April 1984 in Linz 1.) um 2.30 Uhr auf der Langothstraße nächst den Häusern 12 und 16 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws nach einem Verkehrsunfall, mit dem er in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, nicht sofort angehalten, 2.) einige Minuten später auf der... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc impl;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5 impl;VStG §3 Abs1;VStG §3 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0023/78 E 11. Dezember 1978 VwSlg 9719 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Ein sog. "Unfallschock" kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmesituation... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1 litc;VStG §3 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Unter Gehirnerschütterung versteht die Medizin eine traumatisch bedingte reversible Schädigung des Gehirns ohne anatomisch faßbares Substrat (Hinweis Pschyrembel, Medizinisches Wörterbuch, S 302). Eine Gehirnerschütterung kann verschiedenen Grades ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Es entspricht der Lebenserfahrung, daß Fahrzeuglenker auch dann, wenn keinerlei Kollision der Fahrzeuge stattgefunden hat, einander wegen angeblich rechtswidriger Fahrweise mit Worten und Gesten heftige Vorwürfe zu machen pflegen, weshalb aus dem Umstand allein, daß ein Fahrzeuglen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §5 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: In der in einer Zeugenaussage enthaltenen bloßen inhaltlichen Verweisung auf einen schriftlichen Bericht kann ein Verfahrensmangel liegen (Hinweis E 24.2.1977, 224/76; E 11.11.1981, 3869/80). Schlagworte Be... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc impl;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5 impl;VStG §3 Abs1;VStG §3 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0023/78 E 11. Dezember 1978 VwSlg 9719 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Ein sog. "Unfallschock" kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmesituation... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0032 3 Stammrechtssatz Die Tatbestände des § 4 Abs 1 lit a StVO und § 4 Abs 5 StVO sind schon dann gegeben, wenn dem Täter objektive Umstände zu Bewußtsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 12. November 1989 wurde die Beschwerdefüherin schuldig erkannt, sie habe am 13. Dezember 1988, gegen 22.30 Uhr an einer bestimmten Straßenstelle als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKW 1. beim Vorbeifahren an abgestellten PKW's keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten, 2. nach einem Unfall, bei dem zwei abgestellte PKW's beschädigt worden seien, als Beteiligte nicht sofort angehalten. Sie habe dadurch eine Verwaltungsüb... mehr lesen...